Nationalrat verweist ASVG-Novelle wegen fehlender Zweidrittelmehrheit an Sozialausschuss zurück
FPÖ und Grüne signalisierten Ablehnung: Der geplante Deckel von 204,44 Ꞓ für 2027 gilt vorläufig nicht für Sonderpensionen; Abgeordnete haben bis Jahresende Zeit.
Im Nationalrat wurde am heutigen Tag die von der Koalition eingebrachte ASVG-Novelle, die eine Sonderbestimmung zur Pensionsanpassung 2027 enthalten sollte, nach der Debatte zur nochmaligen Vorberatung in den Sozialausschuss zurückgeschickt. Anlass ist, dass sowohl FPÖ als auch Grüne ihre Ablehnung signalisierten; damit wäre die dafür nötige Zweidrittelmehrheit andernfalls nicht erreicht worden. Sozialministerin Korinna Schumann sagte, sie hoffe auf eine Lösung im Herbst; die Abgeordneten haben laut Sitzung noch bis Jahresende Zeit, sich zu einigen.
Kernpunkt der Auseinandersetzung ist die Frage, ob der geplante Anpassungsdeckel von 204,44 Ꞓ, das sind 2,95 % der aktuellen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Ꞓ, auch für Sonderpensionen im Kompetenzbereich der Länder gelten soll. Diese Ergänzung bedarf laut OTS-Meldung einer ergänzenden Verfassungsbestimmung, damit sie für Sonderpensionen der Länder greift.
Die ASVG-Novelle steht in Zusammenhang mit dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028. Dieses Budgetbegleitgesetz sieht vor, die Pensionen im kommenden Jahr um 2,95 % zu erhöhen und die Erhöhung mit 204,44 Ꞓ zu deckeln. Bezieht jemand mehrere Pensionen, so sind diese laut Budgetbegleitgesetz zusammenzurechnen. Die Koalitionsparteien brachten die Novelle ein; nach der Debatte überwies der Nationalrat das Gesetzesvorhaben mit den Stimmen aller Fraktionen zur nochmaligen Besprechung in den Sozialausschuss.
Ein endgültiges Aus für die geplante Sonderbestimmung bedeutet die Rückverweisung nicht: Die Abgeordneten haben bis Jahresende Zeit, eine Einigung zu erzielen. Sozialministerin Korinna Schumann äußerte die Hoffnung auf eine Lösung im Herbst.
Das Budgetbegleitgesetz legt die Erhöhung der Pensionen für 2027 mit 2,95 % fest. Der genannte Deckel von 204,44 Ꞓ entspricht nach Angaben in der Aussendung genau 2,95 % der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von derzeit 6.930 Ꞓ. Für Personen mit mehreren Pensionsansprüchen sieht das Budgetbegleitgesetz vor, diese Pensionen zusammenzurechnen.
Damit die Deckelung auch für Sonderpensionen im Kompetenzbereich der Länder gilt, ist laut Meldung eine ergänzende Verfassungsbestimmung erforderlich. Fehlt diese, gilt die Regelung vorläufig nicht für jene Sonderpensionen.
Die Debatte im Nationalrat war von unterschiedlichen Forderungen und Kritiken geprägt: Die FPÖ brachte einen Entschließungsantrag ein, der die Überleitung sämtlicher Sonderpensionen im staatlichen und halbstaatlichen Bereich in das reguläre ASVG-Pensionssystem und eine Deckelung mit der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage vorsah. Weitere Initiativen der FPÖ fanden im Plenum keine Mehrheit. Den Freiheitlichen ging es außerdem um einen vollen Inflationsausgleich für alle Pensionistinnen und Pensionisten, um die Sicherstellung eines analogen Zugangs zu Verwaltungsleistungen und Daseinsvorsorge sowie um einen sofortigen Stopp jeglicher Erweiterung der Rot‑Weiß‑Rot‑Karte für ausländische Beschäftigte.
Die Grünen signalisierten, dass ihre Fraktion nicht grundsätzlich gegen die ASVG-Novelle sei; Markus Koza machte jedoch deutlich, er wolle dem Koalitionsantrag erst dann zustimmen, wenn ÖVP, SPÖ und NEOS eine ernsthafte Bereitschaft zeigten, "Luxuspensionen" weiter zu begrenzen. Koza warnte laut Aussendung, dass es ohne gesetzliche Änderungen dazu kommen könne, dass Bezieherinnen und Bezieher von Sonderpensionen aufgrund einer außertourlichen Erhöhung der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage in den nächsten beiden Jahren deutlich weniger Pensionssicherungsbeiträge zahlen würden als derzeit – "Die Pension wachse, aber der Sicherungsbeitrag sinke. Das sei 'nur noch absurd' und habe nichts mit Gerechtigkeit zu tun", zitierte die Meldung ihn.
Von Seiten der Koalitionsparteien zeigten sich SPÖ- und ÖVP-Vertreter enttäuscht über das vorläufige Scheitern der Novelle. ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger kritisierte das Verhalten von FPÖ und Grünen und bezeichnete es als "demokratiepolitisch aber nicht in Ordnung". NEOS-Vertreter Johannes Gasser und SPÖ-Abgeordnete Barbara Teiber machten geltend, es sei nicht sichergestellt, dass der Anpassungsdeckel von 204,44 Ꞓ für alle Bezieherinnen und Bezieher von Sonderpensionen gelten werde, sollte die ergänzende Verfassungsbestimmung nicht zustande kommen.
Konkrete Zahlen und Punktesorgungen tauchten mehrfach auf: Die FPÖ verwies in ihrer Debatte darauf, dass "Luxuspensionen" von weit über 10.000 Ꞓ im Monat "immer noch keine Seltenheit" seien. Belakowitsch verwies auf eine durchschnittliche ASVG-Pension von rund 2.000 Ꞓ. Wöginger erinnerte daran, dass die FPÖ 2014 während der Diskussionen über Sonderpensionen "vom Verhandlungstisch aufgestanden" sei und später nicht mitstimmte, als Pensionssicherungsbeiträge von bis zu 25 % beschlossen wurden.
Ein weiteres Thema in der Debatte war der von der FPÖ hervorgehobene Anspruch auf analoge Zugänge zu Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung und der Daseinsvorsorge. Die Freiheitlichen betonten, Bankgeschäfte oder die Beantragung von Förderungen und Sozialleistungen müssten ebenso ohne elektronische Geräte möglich sein wie die Nutzung von Gesundheits- und Pflegeleistungen; Andrea Michaela Schartel sprach in diesem Zusammenhang von einem "Recht auf ein analoges Leben".
Die Koalitionsparteien hielten dem entgegen, dass es in der österreichischen Verwaltung kein "online only" gebe. SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum verwies auf das Regierungsprogramm und betonte, dass weiterhin analoges Einreichen von Anträgen möglich sein müsse. Sozialministerin Korinna Schumann verwies darauf, dass in ihrem Ministerium ab 2027 jährlich 20 Mio. Ꞓ für den Bereich "analoge Zugänge" budgetiert seien; sie kündigte an, darüber gemeinsam mit Senioren- und Behindertenvertretern beraten zu wollen. Als mögliche Inhalte nannte die Meldung niederschwellige Anlaufstellen auf lokaler Ebene und Begleitung Älterer im digitalen Wandel.
Im Artikel ist die ASVG-Novelle der gesetzliche Rahmen, an den sich die Diskussion zur Pensionsanpassung 2027 anlehnt. Die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage wird zur Berechnung des in der Meldung erwähnten Deckels von 204,44 Ꞓ herangezogen.
Sonderpensionen sind in der Aussendung jene Pensionsleistungen, die im Kompetenzbereich der Länder geregelt sind und deshalb einer ergänzenden Verfassungsbestimmung bedürfen, damit die geplante Deckelung auch für sie gelten kann.
Die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage wird in der Meldung mit 6.930 Ꞓ angegeben. Der genannte Anpassungsdeckel von 204,44 Ꞓ entspricht 2,95 % dieser Grundlage.
In der Debatte wurde auf Pensionssicherungsbeiträge verwiesen: Markus Koza nannte in der Aussendung eine im Strategiebericht von Finanzminister Markus Marterbauer genannte Budgetposition von 15 Mio. Ꞓ an zusätzlichen Einnahmen aus Pensionssicherungsbeiträgen.
Die Rot‑Weiß‑Rot‑Karte ist Thema in der Debatte um Arbeitsmigration und Fachkräfte. Die FPÖ forderte einen sofortigen Stopp jeglicher Erweiterung der Karte; Vertreter von SPÖ, NEOS und ÖVP betonten dagegen, die Kriterien würden nicht gelockert und sprachen sich teils für Evaluierungen oder Einkommensgrenzen aus.
Der Nationalrat hat die ASVG-Novelle zur nochmaligen Vorberatung in den Sozialausschuss zurückverwiesen. Damit bleibt offen, ob und in welcher Form die ergänzende Verfassungsbestimmung zustande kommt, die erforderlich wäre, damit die Deckelregelung von 204,44 Ꞓ auch für Sonderpensionen im Kompetenzbereich der Länder greift. Die Abgeordneten haben laut Meldung bis Jahresende Zeit, sich zu einigen; Sozialministerin Schumann äußerte die Hoffnung auf eine Lösung im Herbst.
Offen ist damit auch, ob Forderungen wie die Überleitung sämtlicher Sonderpensionen in das ASVG-System (FPÖ-Entschließungsantrag) oder weitere gesetzliche Beschränkungen von sogenannten "Luxuspensionen" (Forderung der Grünen) in ein finales Paket einfließen.
Die ASVG-Novelle wurde nach der Debatte mit den Stimmen aller Fraktionen zur nochmaligen Vorberatung in den Sozialausschuss zurückgeschickt. Das Plenum hat damit eine abschließende Entscheidung aufgeschoben.
Vorläufig nicht: Der geplante Deckel von 204,44 Ꞓ für die Pensionserhöhung 2027 wird laut Meldung vorerst nicht für Sonderpensionen im Kompetenzbereich der Länder gelten, weil es einer ergänzenden Verfassungsbestimmung bedarf.
Das Budgetbegleitgesetz sieht eine Erhöhung der Pensionen um 2,95 % vor. Die Erhöhung wird mit 204,44 Ꞓ gedeckelt, was 2,95 % der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Ꞓ entspricht.
Die FPÖ brachte einen Entschließungsantrag ein, der die Überleitung aller Sonderpensionen ins ASVG-System und eine Deckelung mit der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage forderte. Weitere FPÖ-Initiativen umfassten einen vollen Inflationsausgleich, analoge Zugänge zu Verwaltungsleistungen und einen Stopp der Erweiterung der Rot‑Weiß‑Rot‑Karte.
Die Grünen signalisierten, sie seien nicht gegen die ASVG-Novelle, verlangten aber laut Meldung eine ernsthafte Bereitschaft der Koalitionsparteien, "Luxuspensionen" weiter zu begrenzen. Markus Koza verwies darauf, dass andernfalls Pensionssicherungsbeiträge von Sonderpensionisten sinken könnten, obwohl die Pensionen steigen.
In der Debatte wurde genannt, dass für die Pensionsanpassung 2,4 Mrd. Ꞓ bereitgestellt würden. Zudem verwies Koza auf einen Strategiebericht, wonach Finanzminister Markus Marterbauer 15 Mio. Ꞓ an zusätzlichen Einnahmen aus Pensionssicherungsbeiträgen budgetiert habe. Für analoge Zugänge sind in Schumanns Ministerium ab 2027 jährlich 20 Mio. Ꞓ vorgesehen.
Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz.
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