Koalition bringt Verfassungsbestimmung ein — FPÖ fordert vollen Inflationsausgleich, Grüne bestehen auf Begrenzung von 'Luxuspensionen'
Der Sozialausschuss beschloss eine Sonderbestimmung zur Pensionsanpassung 2027; Streitpunkte bleiben Luxuspensionen, Inflationsabgeltung und analoge Zugänge.
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat eine ergänzende Verfassungsbestimmung zur Pensionsanpassung 2027 auf den Weg gebracht. Ziel der Koalitionsparteien ist es, den in den Budgetregelungen vorgesehenen Deckel von 204,44 Ꞓ für Pensionserhöhungen auch auf Sonderpensionen im Kompetenzbereich der Länder anzuwenden; eine Zweidrittelmehrheit im Plenum ist dafür allerdings noch nicht gesichert.
Im Ausschuss stimmten weder Grüne noch FPÖ für den Koalitionsantrag. Die Grünen machten ihre Zustimmung von weiteren Gesprächen zur Begrenzung sogenannter "Luxuspensionen" abhängig, die FPÖ forderte unter anderem einen vollen Inflationsausgleich für alle Pensionistinnen und Pensionisten. Weitere Oppositionsanträge zu Pflege, Anästhesiepflege und analogem Zugang zu Dienstleistungen wurden vertagt oder mehrheitlich abgelehnt.
Mit dem Beschluss im Sozialausschuss soll eine verfassungsrechtliche Klarstellung ins ASVG aufgenommen werden, damit der im Budgetbegleitgesetz vorgesehene Deckel von 204,44 Ꞓ auch für Sonderpensionen gilt, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen. Ohne diese Verfassungsbestimmung würden Sonderpensionen in Länderkompetenz möglicherweise nicht in das Gesamtpensionseinkommen eingerechnet.
Im Ausschuss erklärten ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger und NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser, die einheitliche Anpassung aller Pensionen entspreche dem Versicherungsprinzip und appellierten an die Opposition, der Verfassungsbestimmung im Plenum zuzustimmen. Gasser und Wöginger warnten, es wäre "höchst ungerecht", würden Landes-Sonderpensionen nicht eingerechnet.
Das bereits beschlossene Budgetbegleitgesetz normiert, dass der Deckel von 204,44 Ꞓ für die Pensionsanpassung 2027 gilt. Dieser Betrag entspricht laut Aussendung 2,95 % der aktuellen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Ꞓ.
Die Regelung gilt demnach für das Gesamtpensionseinkommen; bezieht jemand mehrere Pensionen, sind diese zusammenzurechnen. Um Sonderpensionen in Länderkompetenz mitzuberücksichtigen, ist nach Ansicht der Koalition eine Verfassungsbestimmung im ASVG erforderlich (siehe Vorgang 937/A).
ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger bezeichnete die Kombination aus 2,95 % Anhebung bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Ꞓ und einer Erhöhung der Ausgleichszulage um 3,3 % als einen "fairen und ausgewogenen Pensionsabschluss". Er räumte ein, dass dies nicht für alle Pensionistinnen und Pensionisten eine volle Inflationsabgeltung sei, betonte aber: "es sei das, was wir budgetär stemmen können".
NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser hob hervor, dass mit einer einheitlichen Anpassung aller Pensionen dem Versicherungsprinzip Rechnung getragen werde. Beide appellierten an die Opposition, der Verfassungsbestimmung zuzustimmen.
Grünen-Sozialsprecher Markus Koza machte seine Fraktion vom weiteren Vorgehen bei der Begrenzung von "Luxuspensionen" abhängig. Koza kritisierte, dass nach wie vor viele Politikerinnen und Politiker von abgeschafften Privilegien profitierten und auch besonders hohe (Mehrfach-)Pensionen im Bereich öffentlicher Unternehmen seiner Ansicht nach unzureichend eingedämmt seien (Vorgang 672/A(E)).
Von der FPÖ betonten Peter Wurm und Dagmar Belakowitsch, die Abschaffung von Luxuspensionen sei eine langjährige Forderung der Partei. Belakowitsch forderte außerdem einen vollen Inflationsausgleich für alle Pensionen und bezeichnete die Abweichung von der gesetzlichen Automatik im Budgetbegleitgesetz als "Fehlentwicklung" (Vorgang 901/A(E)).
Markus Koza verwies auf den Strategiebericht der Regierung zum Doppelbudget 2027/28, wonach Maßnahmen zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen aus Pensionssicherungsbeiträgen in der Höhe von 15 Mio. Ꞓ geplant seien. Seiner Darstellung nach liege bisher aber nur ein konkreter Vorschlag für hohe Pensionen von Beamtinnen und Beamten vor. Koza forderte "einen fairen Beitrag aller Luxuspensionisten zur Budgetkonsolidierung".
Koza brachte weiters vor, das Budgetbegleitgesetz enthalte eine außertourliche Erhöhung der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, wodurch Pensionssicherungsbeiträge weiter sinken würden. Wöginger und Gasser sicherten Koza Gespräche zu; Wöginger nannte einen möglichen Termin mit Expertinnen und Experten des Bundeskanzleramts und des Sozialministeriums bereits in der kommenden Woche.
Die FPÖ brachte einen Entschließungsantrag ein, der einen analogen Zugang zu Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung und der Daseinsvorsorge fordert (Vorgang 433/A(E)). Peter Wurm und Dagmar Belakowitsch machten geltend, Bankgeschäfte, Förderungs- und Sozialleistungs-Beantragungen sowie Gesundheits- und Pflegeleistungen müssten auch ohne elektronische Geräte oder digitale Zugänge möglich sein.
Der Antrag erhielt bei der Abstimmung allerdings nur die Zustimmung der Opposition und blieb in der Minderheit. Sozialministerin Korinna Schumann wies darauf hin, dass in ihrem Budget 20 Mio. Ꞓ für "analoge Zugänge" vorgesehen seien; man werde mit Seniorenvertreterinnen und -vertretern darüber beraten, wie das Geld eingesetzt werden könne.
Mehrere Anträge zu Pflege und 24-Stunden-Betreuung wurden vertagt. Die FPÖ fordert, die Einkommensgrenze für den Bezug der vollen Förderung für die 24-Stunden-Betreuung an die Inflation der letzten zwei Jahrzehnte anzupassen und künftig jährlich zu valorisieren (Vorgang 802/A(E)).
Dagmar Belakowitsch verwies darauf, dass die meisten Menschen zu Hause gepflegt werden möchten und warnte: "Wenn nicht bald eine Lösung für die 24-Stunden-Betreuung gefunden werde, wird uns das Problem überrollen". ÖVP-Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler schätzte die Zahl der betroffenen Familien auf rund 30.000 und begrüßte zusätzliche Budgetmittel für mobile Pflegedienste.
Grünen-Abgeordneter Ralph Schallmeiner sprach sich zudem für eine regelmäßige Erhebung von Pflegemängeln in Krankenhäusern aus (Vorgang 908/A(E)). Er verwies auf die 2022 erstmals durchgeführte Untersuchung zur Häufigkeit von versäumten oder verspäteten pflegerischen Tätigkeiten, die Misscare-Studie, und forderte regelmäßige Erhebungen, um Entwicklungen, regionale Unterschiede und Lücken zu identifizieren.
Ralph Schallmeiner brachte in einem Entschließungsantrag (Vorgang 912/A(E)) die Forderung nach möglichst weitreichenden Kompetenzen für Pflegepersonal im Bereich der Anästhesiepflege ein. Er argumentierte, die Anästhesiepflege übernehme im perioperativen Bereich hochspezialisierte Aufgaben in Bereichen wie Patientensicherheit, Monitoring, Prozesssteuerung, Krisenmanagement und interprofessionelle Versorgung.
Im Ausschuss kritisierte Schallmeiner, die Bedeutung der Anästhesiepflege sei in der kundgemachten Spezialisierungsverordnung nicht ausreichend berücksichtigt worden. NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler sah die Kundmachung der Verordnung hingegen als erledigt an; Michael Hammer (ÖVP) verwies darauf, dass die Kompetenz für Verordnungen beim Ministerium liege.
ASVG-Höchstbeitragsgrundlage: In der Aussendung wird die aktuelle ASVG-Höchstbeitragsgrundlage mit 6.930 Ꞓ genannt; der im Budgetbegleitgesetz angeführte Deckel von 204,44 Ꞓ entspricht 2,95 % dieser Größe.
Ausgleichszulage: Die Regierung sieht eine Erhöhung der Ausgleichszulage um 3,3 % vor; dies ist Teil des im Ausschuss diskutierten Pensionsabschlusses.
Sonderpensionen: Als Sonderpensionen werden in der Aussendung jene Pensionen bezeichnet, die in den Kompetenzbereich der Länder fallen und daher gesondert verfassungsgesetzlich geregelt werden müssen, damit sie in die berechnete Gesamtanpassung einbezogen werden.
Luxuspensionen: Dieser im Wortlaut verwendete Begriff bezieht sich auf besonders hohe Pensionen, etwa aus früheren Privilegien oder Mehrfachpensionen im Bereich öffentlicher Unternehmen; die Grünen fordern weitergehende Begrenzungen und nennen dies einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung.
Analoge Zugänge: Gemeint sind nicht-digitale, offline verfügbare Wege zur Erledigung von Verwaltungs- und Daseinsvorsorge-Aufgaben, für die das Sozialministerium laut Aussendung 20 Mio. Ꞓ im Budget vorgesehen hat.
Der Beschluss im Ausschuss ist nur ein Zwischenschritt: Für die Aufnahme der Sonderbestimmung ins ASVG wird im Plenum eine Zweidrittelmehrheit benötigt, die zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung noch nicht gesichert war. Grüne und FPÖ enthielten sich im Ausschuss; die Grünen verknüpfen ihre Zustimmung mit Verhandlungen über Luxuspensionen.
ÖVP-Vertreter nannten mögliche Gespräche in der kommenden Woche mit Expertinnen und Experten des Bundeskanzleramts und des Sozialministeriums zur Frage der Luxuspensionen. Weitere Oppositionsanträge, etwa zu Pflege, Anästhesiepflege und analogem Zugang zu Leistungen, wurden vertagt oder abgelehnt und bedürfen weiterer Beratungen.
Was bedeutet der Deckel von 204,44 Ꞓ?
Der Deckel von 204,44 Ꞓ ist die in den Budgetregelungen angeführte Obergrenze für die Pensionsanpassung 2027; laut Aussendung entspricht dies 2,95 % der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Ꞓ.
Warum ist eine Verfassungsbestimmung nötig?
Die Koalition hält eine Verfassungsbestimmung im ASVG für erforderlich, um Sonderpensionen im Kompetenzbereich der Länder rechtlich verbindlich in die Regelung des Gesamtpensionseinkommens einzubeziehen; ohne diese Bestimmung könnten Landes-Sonderpensionen außen vor bleiben.
Was fordern die Grünen bezüglich Luxuspensionen?
Die Grünen verlangen ernsthafte Gespräche über die weitere Begrenzung sogenannter "Luxuspensionen" und verknüpfen ihre Zustimmung zur Verfassungsbestimmung mit dem Fortschritt in dieser Frage. Markus Koza verwies auf Privilegien, von denen seiner Ansicht nach noch viele Politikerinnen und Politiker profitierten.
Welche Forderungen hat die FPÖ gestellt?
Die FPÖ forderte unter anderem einen vollen Inflationsausgleich für alle Pensionen und einen analogen Zugang zu Verwaltungs- und Daseinsvorsorge-Dienstleistungen. Einige ihrer Anträge wurden im Ausschuss abgelehnt oder blieben in der Minderheit.
Wie viel Geld ist für analoge Zugänge vorgesehen?
Sozialministerin Korinna Schumann nannte in der Aussendung 20 Mio. Ꞓ, die im Ministeriumshaushalt für "analoge Zugänge" vorgesehen seien; das Ministerium werde mit Seniorenvertretungen darüber beraten, wie das Geld eingesetzt werden könne.
Gibt es bereits Zahlen zum Haushaltsvolumen der Pensionsanpassung?
Sozialministerin Korinna Schumann wies darauf hin, dass 2,4 Mrd. Ꞓ für die Pensionserhöhung vorgesehen seien, und bezeichnete den Abschluss angesichts der budgetären Lage als einen "fairen Abschluss".
Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, Sitzung des Sozialausschusses (Schluss Sozialausschuss). Weiterführende Informationen zum Parlamentsbetrieb: www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz
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