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Paukenschlag beim Strompreis: Gericht kippt Erhöhung des Verbunds!

7. Mai 2025
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Eine spektakuläre Wendung im Strompreis-Chaos! Der Oberste Gerichtshof hat entschieden: Die jüngste Erhöhung der Strompreise durch den Verbund war unrechtmäßig. Für tausende Kunden bedeutet das: Hoffnung auf Rückerstattung!OGH-Urteil erschüttert StromriesenDer Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem

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Eine spektakuläre Wendung im Strompreis-Chaos! Der Oberste Gerichtshof hat entschieden: Die jüngste Erhöhung der Strompreise durch den Verbund war unrechtmäßig. Für tausende Kunden bedeutet das: Hoffnung auf Rückerstattung!

OGH-Urteil erschüttert Stromriesen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem wegweisenden Urteil die Erhöhung der Strompreise durch den Verbund zum 1. März 2023 für unwirksam erklärt. Damit sind sowohl Bestandskunden als auch Neukunden in der Grundversorgung betroffen. Das Urteil ist das Ergebnis eines Musterprozesses, den der Gründer des Verbraucherschutzvereins (VSV), Peter Kolba, angestrengt hat.

Verbunds Argumentation gescheitert

Der Verbund hatte sich bei der Preiserhöhung auf den im Januar 2022 eingeführten § 80 Abs 2a des Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes (ElWOG) berufen. Dieser sollte ein gesetzliches Preisänderungsrecht schaffen. Doch der OGH machte dem einen Strich durch die Rechnung. Die Richter befanden, dass der Verbund in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klare Parameter für Preisänderungen hätte festlegen müssen. Diese fehlten jedoch.

Rückzahlungen in Aussicht

Peter Kolba zeigte sich erfreut über das Urteil: „Der Verbund wird – im Lichte dieser Entscheidung – nun auch anderen Kunden jene Beträge rückerstatten müssen, die aufgrund der fehlenden konkreten Vereinbarung zu viel kassiert wurden.“

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hatte mit Unterstützung des Prozessfinanzierers Padronus auf Unterlassung geklagt. Durch diesen rechtlichen Schritt ist die Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche gegen den Verbund für alle betroffenen Kunden gehemmt.

Jetzt mitmachen und Geld zurückholen!

Die Teilnahme an der Sammelaktion des VSV ist weiterhin möglich. Ziel ist es, als ultima ratio eine Sammelklage gegen den Verbund einzureichen. „Es ist zu hoffen, dass der Verbund im Lichte dieser klaren Entscheidung bereit sein wird, eine einvernehmliche Lösung der Rückzahlungen an seine Kunden mit dem VSV zu finden, statt weitere Jahre Prozesse zu führen“, sagt Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.

Interessierte Kunden können sich auf www.verbraucherschutzverein.eu informieren und an der Aktion teilnehmen.

Schlagworte

#OGH#Strompreise#Urteil#Verbund#VSV

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