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Parlament beschließt Verkehrssicherheit: E-Mopeds müssen von Radwegen runter

20. März 2026 um 12:39
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Am 25. März 2026 steht eine der umfangreichsten Verkehrsreformen der letzten Jahre auf der Tagesordnung des österreichischen Nationalrats. Mit der 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) werd...

Am 25. März 2026 steht eine der umfangreichsten Verkehrsreformen der letzten Jahre auf der Tagesordnung des österreichischen Nationalrats. Mit der 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden E-Mopeds künftig von Fahrradwegen verbannt und eine Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer unter 16 Jahren eingeführt. Diese Maßnahmen sind eine direkte Reaktion auf die dramatisch gestiegene Zahl schwerer Verkehrsunfälle mit elektrischen Fortbewegungsmitteln in österreichischen Städten.

Verkehrswende mit Konsequenzen: Neue Regeln für E-Mobilität

Die geplanten Änderungen der Straßenverkehrsordnung stellen die größte Reform im Bereich der Elektromobilität seit der Einführung dieser Fahrzeugkategorien dar. E-Mopeds werden ab Oktober 2026 als vollwertige Kraftfahrzeuge klassifiziert, was weitreichende Konsequenzen für die Nutzer hat. Neben dem Verbot der Fahrradweg-Nutzung müssen E-Moped-Fahrer künftig einen Führerschein besitzen, eine Versicherung abschließen und einen Schutzhelm tragen.

Diese Neukategorisierung erfolgt nicht ohne Grund: Statistiken des Verkehrsministeriums zeigen, dass Unfälle mit E-Mopeds auf Radwegen um über 200 Prozent gestiegen sind. Besonders problematisch ist das Geschwindigkeitsgefälle zwischen herkömmlichen Fahrrädern mit durchschnittlich 15-20 km/h und E-Mopeds, die bis zu 45 km/h erreichen können. "Die unterschiedlichen Geschwindigkeiten auf einem Verkehrsweg schaffen unkalkulierbare Risiken", erklärt Verkehrsexperte Dr. Martin Koller von der TU Wien.

E-Scooter: Neue Sicherheitsbestimmungen für Jugendliche

Parallel zu den E-Moped-Regelungen werden auch die Bestimmungen für E-Scooter verschärft. Jugendliche unter 16 Jahren müssen künftig einen Helm tragen - eine Maßnahme, die nach deutschen und schweizer Vorbildern eingeführt wird. In Deutschland konnte durch ähnliche Regelungen die Zahl der Kopfverletzungen bei E-Scooter-Unfällen um 40 Prozent reduziert werden.

Zusätzlich wird festgelegt, dass ausschließlich eine Person pro E-Scooter fahren darf und der Transport von Gütern untersagt ist. Diese Bestimmung zielt auf die in Wien und anderen österreichischen Städten häufig beobachtete Praxis ab, E-Scooter zu zweit zu nutzen oder als Transportmittel zu missbrauchen. Eine neue Alkoholgrenze von 0,5 Promille sowie die verpflichtende Ausstattung mit Klingeln und Blinklichtern runden das Sicherheitspaket ab.

Digitale Verkehrsüberwachung: Automatisierte Zufahrtskontrollen

Ein weiterer zentraler Punkt der StVO-Novelle betrifft die Einführung automationsgestützter Zufahrtskontrollen für verkehrsberuhigte Zonen. Diese Technologie, die bereits in der Wiener Innenstadt geplant ist, ermöglicht es, Fahrzeuge automatisch zu identifizieren, die unerlaubt in Fußgängerzonen oder andere beschränkte Bereiche einfahren.

Die technische Umsetzung erfolgt über Kennzeichenerfassung und automatischen Datenabgleich mit Berechtigungsdatenbanken. Strenge Datenschutzbestimmungen sollen dabei gewährleisten, dass ausschließlich Fahrzeugdaten, aber keine personenbezogenen Informationen gespeichert werden. "Wir schaffen ein System, das verkehrsberuhigte Zonen effektiv schützt, ohne in die Privatsphäre der Bürger einzugreifen", betont ein Sprecher des Verkehrsministeriums.

Kritik von der Opposition

Die FPÖ lehnt sowohl die allgemeine Helmpflicht als auch die automationsgestützten Kontrollen ab. Verkehrssprecher Herbert Kickl junior argumentiert: "Diese Überwachungsmaßnahmen sind ein weiterer Schritt in Richtung gläserner Bürger. Wir brauchen mehr Eigenverantwortung statt mehr Bevormundung." Die anderen Oppositionsparteien unterstützen hingegen die Sicherheitsmaßnahmen grundsätzlich.

Führerscheinreform: Härtere Strafen gegen Prüfungsbetrug

Parallel zur StVO-Novelle wird das Führerscheingesetz verschärft, um gegen den zunehmenden technisch unterstützten Prüfungsbetrug vorzugehen. Wer beim Schummeln erwischt wird, muss künftig 18 statt neun Monate auf einen neuen Prüfungsversuch warten. Diese Verdopplung der Wartezeit soll abschreckend wirken und die Integrität der Führerscheinprüfungen sicherstellen.

Besonders im Fokus stehen dabei organisierte Betrügerbanden, die mit versteckten Kameras und Funkgeräten Prüflingen während der theoretischen Prüfung helfen. Verwaltungsstrafen bis zu 5.000 Euro drohen nun auch Personen, die im Hintergrund solche Betrügereien organisieren. "Wir gehen nicht nur gegen die Prüflinge vor, sondern zerschlagen die gesamten Netzwerke", erklärt ein Sprecher der ASFINAG.

Spritpreisbremse: Regierung plant Markteingriff

Sollte der Wirtschaftsausschuss seine Beratungen rechtzeitig abschließen, wird auch über die umstrittene "Spritpreisbremse" entschieden. Das Instrument soll bei außerordentlichen Preissprüngen aktiviert werden und durch Senkung der Mineralölsteuer sowie Eingriffe in die Margen von Raffinerien und Tankstellen eine Preisreduktion von rund zehn Cent pro Liter bewirken.

Der Mechanismus greift, wenn Diesel- oder Benzinpreise über zwei Monate um mehr als 30 Prozent steigen. Wirtschaftsexperten sehen diese Maßnahme kritisch: "Markteingriffe können kurzfristig Entlastung bringen, langfristig aber zu Verzerrungen führen", warnt Ökonomin Prof. Dr. Elisabeth Obermaier von der Wirtschaftsuniversität Wien. Da für Teile des Gesetzesvorhabens eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, benötigt die Regierung Unterstützung aus der Opposition.

ORF-Reform: Mehr Transparenz bei Direktoriumsbestellung

Im Rahmen der Umsetzung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFG) wird auch die Bestellung der ORF-Führung reformiert. Die Position des Generaldirektors muss künftig neun statt sechs Monate vor Ende der Funktionsperiode ausgeschrieben werden. Für die kommende Funktionsperiode ab 2027 gilt eine Übergangsfrist von acht Monaten.

"Diese Verlängerung ermöglicht es, qualifizierte Kandidaten aus dem In- und Ausland zu gewinnen und ein wirklich transparentes Verfahren durchzuführen", erklärt Medienrechtler Prof. Dr. Andreas Veith. Gleichzeitig werden die fachlichen Anforderungen präzisiert und der Stiftungsrat zu einem nichtdiskriminierenden Bestellungsverfahren verpflichtet.

Lockerung des Werbeverbots für Regierungsinserate

Kontrovers diskutiert wird die geplante Lockerung des Werbeverbots für Regierungsinserate. Während Sachinformationen weiterhin überwiegen müssen, soll ein "gewisser werblicher Effekt" künftig unproblematisch sein. Die Grünen kritisieren diese Änderung scharf: "Das öffnet Tür und Tor für versteckte Wahlwerbung auf Kosten der Steuerzahler", moniert Mediensprecher David Stögmüller.

Frauenquote steigt auf 40 Prozent

Mit dem "Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetz" wird die Frauenquote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen von 30 auf 40 Prozent angehoben. Diese Verschärfung geht über die EU-Mindestanforderungen hinaus und soll bis Ende 2026 umgesetzt werden. Österreich folgt damit dem Beispiel Deutschlands und Frankreichs, die bereits höhere Quoten eingeführt haben.

"Die bisherige 30-Prozent-Quote hat zwar Bewegung in die Aufsichtsräte gebracht, aber nicht genug", erklärt Gleichstellungsexpertin Dr. Monika Köppl-Turyna vom Wirtschaftsforschungsinstitut. Aktuelle Zahlen zeigen, dass der Frauenanteil in Aufsichtsräten österreichischer Börsenunternehmen bei durchschnittlich 32 Prozent liegt - ein deutlicher Anstieg gegenüber 18 Prozent vor Einführung der ersten Quote 2018.

Antisemitismus-Strategie 2025-2030

An der Spitze der Tagesordnung steht die neue Nationale Strategie gegen Antisemitismus für 2025 bis 2030. Nach dem Hamas-Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023 ist antisemitische Gewalt auch in Österreich dramatisch gestiegen. Die Strategie definiert acht Handlungsfelder mit 49 konkreten Maßnahmen, darunter den Ausbau von Melde- und Erfassungssystemen sowie die Aufnahme von Antisemitismus als Querschnittsthema in Integrationsprogrammen.

Besonders innovativ ist die geplante Erstellung eines Handbuchs zur Erkennung von Rechtsextremismus im Fußball sowie der Ausbau der Social-Media-Präsenz zur Strategievermittlung. "Antisemitismus ist kein Problem der Vergangenheit, sondern eine aktuelle Bedrohung, die professionelle Antworten braucht", betont Innenminister Gerhard Karner.

Verfassungsgerichtshof: Neue Personalien

Der Nationalrat wird außerdem ein neues Ersatzmitglied für den Verfassungsgerichtshof wählen. Nach einer nicht-öffentlichen Anhörung im Oktober 2025 stehen sieben männliche Kandidaten zur Auswahl - die einzige weibliche Bewerberin zog ihre Kandidatur zurück. Die Wahl erfolgt geheim in Wahlzellen, die Ernennung erfolgt anschließend durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen.

Ausblick: Weitreichende Reformen vor Beschluss

Die Plenarsitzung am 25. März 2026 markiert einen Meilenstein in mehreren Politikbereichen. Von der Verkehrssicherheit über Medienregulierung bis hin zur Geschlechtergerechtigkeit werden Weichen für die kommenden Jahre gestellt. Besonders die Verkehrsreformen dürften direkte Auswirkungen auf Millionen österreichischer Bürger haben und das Straßenbild nachhaltig verändern.

Die Opposition hat bereits angekündigt, einzelne Punkte weiterhin kritisch zu begleiten. Ob alle Vorhaben die erforderlichen Mehrheiten finden, wird sich während der Debatte zeigen. Sicher ist: Der 25. März wird als Tag der großen Reformen in die österreichische Parlamentsgeschichte eingehen.

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