Michael Schnedlitz kritisiert Paketabgabe und Streamingsteuer als Wortbruch. Der sachliche Kern liegt in drei verschiedenen Ebenen: EU-Paketzoll, österreichischer Paketsteuer und möglichem Streamingbeitrag.
Die FPÖ kritisiert Paket- und Streamingabgaben. Der Kontext zeigt, was EU-Paketzoll, österreichische Paketsteuer und Streamingbeitrag unterscheidet.
Heute bezeichnete FPÖ-Generalsekretär und Heimatschutzsprecher NAbg. Michael Schnedlitz die jüngsten Abgabenvorhaben von ÖVP, SPÖ und NEOS als „dreisten Wortbruch und politischen Verrat an den Menschen größten Ausmaßes“.
Schnedlitz kritisierte, dass vor der Wahl zugesichert worden sei, es werde „keine neuen Steuern“ geben. Nun würden „eine Abgabenerhöhung nach der anderen“ durchgewinkt. Er nannte konkrete Beispiele: „Wer etwa ein Paket bestellt, soll künftig fünf Euro EU-Abgabe, zwei Euro Aufschlag der Regierung und noch die Mehrwertsteuer obendrauf bezahlen. Zusätzlich plant diese Versager-Truppe eine eigene Steuer für das Streamen von Filmen und Musik.“
Schnedlitz verwies auf Einsparungen im Staatsapparat: „Allein bei den überdimensionierten Personalkosten der öffentlichen Verwaltung schlummert ein Einsparungspotenzial in zweistelliger Milliardenhöhe pro Jahr. Bei den Förderungen, NGOs und Geldern, die ohne Mehrwert ins Ausland fließen, sind weitere Milliarden zu holen.“ Er kritisierte zudem Kürzungen an Leistungen und nannte Betroffene wie „etwa alleinerziehende Frauen und die Pensionisten“.
Mit Blick auf die Regierung bilanzierte Schnedlitz: „Außer Spesen nichts gewesen – diese Regierung zerstört die finanzielle Überlebensfähigkeit der Menschen.“ Er forderte, dass „Stocker, Babler und Meinl-Reisinger ... endlich den Anstand haben, ihren Hut zu nehmen“ und sprach sich für „Neuwahlen und einen Volkskanzler Herbert Kickl!“ aus.
Für die sachliche Einordnung ist wichtig, mehrere Abgabenebenen nicht zu vermischen. Die EU-Kommission veröffentlichte im Juni 2026 Informationen zu einem befristeten Pauschalzoll auf niedrigwertige E-Commerce-Sendungen aus Nicht-EU-Staaten. Seit 1. Juli 2026 gilt demnach ein temporärer Betrag von 3 Euro pro relevanter Warensendung beziehungsweise Position bis 150 Euro. Diese EU-Regelung ist nicht identisch mit der in Österreich diskutierten nationalen Paketsteuer.
Der österreichische Ministerialentwurf zum Paketsteuergesetz verfolgt laut Parlament das Ziel, die Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel gegenzufinanzieren. Vorgesehen war eine gemeinschaftliche Paketsteuer, die im Entwurf an Zustellungen im Versandhandel anknüpft. Die Wirtschaftskammer beschreibt die geplante nationale Steuer mit 2 Euro pro zugestelltem Paket beziehungsweise einer Berechnungsoption pro Bestellung. Für Haushalte und Händler zählt daher, ob EU-Zoll, nationale Abgabe und Umsatzsteuer gleichzeitig preiswirksam werden.
Die politische Begründung für Paketabgaben lautet häufig Fairness: Große Onlineplattformen, vor allem aus Drittstaaten, sollen nicht zulasten des stationären Handels bevorzugt werden. Diese Argumentation ist nachvollziehbar, wenn Waren unter Umgehung von Produkt-, Zoll- oder Steuerregeln in den Markt gelangen. Schwieriger wird es, wenn auch österreichische oder europäische Händler betroffen sind, die bereits regulär Steuern zahlen und rechtliche Vorgaben erfüllen.
Eine nationale Paketsteuer kann Einnahmen bringen, sie kann aber auch in Preise eingerechnet werden, Versandkosten erhöhen oder kleine Händler mit administrativem Aufwand belasten. Für den stationären Handel ist eine stärkere Kontrolle außereuropäischer Billigimporte attraktiv; für heimische Webshops kann eine pauschale Zustellabgabe ein Wettbewerbsnachteil sein. Die ökonomische Wirkung hängt daher stark davon ab, wer abgabepflichtig ist, wie Ausnahmen definiert sind und wie gut der Vollzug gegen Drittstaatenplattformen gelingt.
Parallel dazu wird eine Abgabe oder Investitionsverpflichtung für Streamingdienste diskutiert. Im Parlament erklärte Kulturminister Andreas Babler laut Ausschussbericht, ein erster Entwurf für einen fairen Beitrag von Streamingdiensten sei erarbeitet worden und werde weiter abgestimmt. ORF.at berichtete, dass die geplante Streamingabgabe die Branche spalte: Teile der Filmbranche hoffen auf zusätzliche Mittel, private Anbieter und Telekom-Vertreter warnen vor Belastungen und Marktverzerrungen.
Der Zweck unterscheidet sich damit von der Paketsteuer. Bei Streaming geht es nicht um Versandhandel oder Zollkontrolle, sondern um die Frage, ob globale Plattformen stärker zur Finanzierung heimischer Film- und Medienproduktion beitragen sollen. Auch hier bleibt die Preisfrage offen: Unternehmen können Abgaben selbst tragen, in Pakete einpreisen, Investitionsentscheidungen ändern oder Kosten an Kundinnen und Kunden weitergeben.
Schnedlitz verbindet seine Kritik mit dem Vorwurf, die Regierung breche Zusagen gegen neue Steuern. Solche Vorwürfe gehören zum politischen Wettbewerb, doch der Budgethintergrund ist real: Wenn eine Steuer auf Grundnahrungsmittel sinkt, entstehen Mindereinnahmen. Wenn gleichzeitig Budgetkonsolidierung notwendig ist, sucht der Staat nach Gegenfinanzierung. Die Paketsteuer wird in den Parlamentsunterlagen ausdrücklich mit der Gegenfinanzierung der Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Lebensmittel verknüpft.
Der Zielkonflikt lautet daher: Entlastung beim täglichen Einkauf ist populär und kann sozialpolitisch begründet werden, neue Abgaben auf andere Konsumformen erzeugen aber neue Betroffenheiten. Paketbestellungen und Streamingabos sind nicht nur Luxus. Sie betreffen ländliche Haushalte, Menschen mit eingeschränkter Mobilität, kleine Unternehmen, Kulturanbieter und digitale Geschäftsmodelle.
Ob eine Abgabe tatsächlich im Geldbörsel landet, entscheidet sich nicht nur im Gesetzestext. Händler können Preise erhöhen, Versandkosten anpassen, Mindestbestellwerte verändern oder bestimmte Lieferungen vermeiden. Streamingdienste können Tarife ändern, Investitionen verschieben oder Kosten intern tragen. Genau deshalb sind Begleitregeln, Marktbeobachtung und klare Zuständigkeiten entscheidend.
Auch der Vollzug ist kein Detail. Eine Steuer, die große regelkonforme Anbieter trifft, aber schwer kontrollierbare Drittstaatenplattformen umgeht, würde das Fairnessziel verfehlen. Umgekehrt kann eine europäische Zollregel Wettbewerbsverzerrungen besser adressieren, wenn sie an Importdaten und Plattformpflichten ansetzt.
Ein Paketzoll ist eine Abgabe im Zusammenhang mit Importen aus Nicht-EU-Staaten. Er soll laut EU-Kommission die bisherige Zollfreigrenze für sehr kleine Sendungen ersetzen beziehungsweise überbrücken. Eine nationale Paketsteuer ist dagegen eine innerstaatliche Steuer auf Zustellungen oder Bestellungen im Versandhandel. Sie kann auch Händler treffen, die nicht aus Drittstaaten liefern.
Ein Streamingbeitrag wäre wiederum ein medien- oder kulturpolitisches Instrument. Er soll nicht den Paketversand regulieren, sondern Plattformen mit Umsätzen im audiovisuellen oder musikalischen Markt an Förder- oder Investitionspflichten beteiligen. Gerade weil diese drei Instrumente unterschiedlich funktionieren, führt ihre Vermischung in politischen Schlagworten schnell zu Missverständnissen.
Gibt es bereits eine EU-Abgabe auf kleine Pakete? Ja, die EU-Kommission nennt für niedrigwertige Sendungen aus Drittstaaten seit 1. Juli 2026 einen befristeten Pauschalzoll von 3 Euro. Dieser ist von der österreichischen Paketsteuer zu unterscheiden.
Was sieht der österreichische Paketsteuerentwurf vor? Laut Parlamentsunterlagen soll eine gemeinschaftliche Paketsteuer eingeführt werden. Die Wirtschaftskammer beschreibt die diskutierte Höhe mit 2 Euro pro Paket beziehungsweise einer Option pro Bestellung.
Ist die Streamingabgabe schon fix? Der parlamentarische Bericht spricht von einem ersten Entwurf und weiteren Abstimmungen. ORF.at beschreibt eine kontroverse Branchendebatte, nicht einen bereits abgeschlossenen breiten Konsens.
Wer zahlt am Ende? Formal zahlen je nach Modell Händler, Plattformen oder Dienste. Wirtschaftlich kann ein Teil über Preise, Gebühren oder Angebotsänderungen bei Kundinnen und Kunden landen.