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ORF-Beiträge 2024: Verfassungsklage gegen Mehrfachbelastung

18. März 2026 um 10:02
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Tausende österreichische Unternehmen erhielten ab November 2025 mehrfache ORF-Beitragsvorschreibungen für das Jahr 2024. Ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag der Wirtschaftskammer Österreich spricht von verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Mehrfachbelastung.

Tausende österreichische Unternehmen erhielten ab November 2025 mehrfache ORF-Beitragsvorschreibungen für das Jahr 2024. Ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag der Wirtschaftskammer Österreich bestätigt verfassungsrechtliche Bedenken gegen die umstrittene Mehrfachbelastung von Betrieben mit mehreren Standorten.

Besonders betroffen sind Unternehmen aus dem Baugewerbe, der Arbeitskräfteüberlassung, Bewachungsfirmen sowie Reinigungs- und Forstbetriebe. Sie mussten aufgrund ihres Geschäftsmodells temporär Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden unterhalten und wurden dadurch 2024 mehrfach zur Kasse gebeten.

Neue ORF-Beitragspflicht führt zu ungerechter Doppelbelastung

Das Problem entstand durch das neue ORF-Beitragsgesetz, das mit 1. Januar 2024 in Kraft trat. Seither knüpft die Beitragspflicht an die Kommunalsteuer an, die Unternehmen in den einzelnen Gemeinden entrichten müssen. Dadurch zahlen Betriebe mit gleicher Lohnsumme unterschiedlich hohe ORF-Beiträge, je nachdem, wo sie ihre kommunalsteuerlichen Betriebsstätten unterhalten.

18.000 Unternehmen von Mehrfachbelastung betroffen

„Wir konnten durch intensive Verhandlungen eine Neuregelung erreichen, die rund 18.000 heimische Unternehmen spürbar entlastet“, erklärt Manfred Denk, Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich. Die Neuregelung gilt jedoch nur für die Jahre 2025 bis 2027 und nicht rückwirkend für 2024. Für das Jahr 2024 sowie für Jahre ab 2028 bleiben die verfassungsrechtlichen Bedenken nach Aussage des Gutachtens bestehen.

Verfassungsrechtliches Gutachten als Rechtsgrundlage

Das von der Wirtschaftskammer beauftragte Gutachten stammt von Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer. Er kommt zu dem Schluss, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gemeindeweise Berechnung der betrieblichen ORF-Beiträge bestehen, weil sie zu Ungleichbehandlungen zwischen Unternehmen gleicher Lohnsumme führen können. Diese Einschätzung bildet die Grundlage für Bescheidbeschwerden betroffener Unternehmen.

Betroffene Unternehmen, die bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) Einspruch gegen die Vorschreibung für das Jahr 2024 erheben wollen, können sich auf das Gutachten berufen. Zunächst muss bei der OBS ein formeller Bescheid über die Festsetzung des ORF-Beitrags angefordert werden; dagegen kann dann eine Bescheidbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht werden.

Praktisches Vorgehen für betroffene Unternehmen

Die Wirtschaftskammer empfiehlt betroffenen Mitgliedsunternehmen folgende Schritte im Falle von Mehrfachbelastungen durch den ORF-Beitrag 2024 zu prüfen:

  • Jedes Mitgliedsunternehmen muss für sich selbst entscheiden, ob es die Vorschreibung 2024 bekämpfen will.
  • Wer eine Vorschreibung erhält, sollte so rasch wie möglich bei der OBS einen Bescheid über die Festsetzung des ORF-Beitrags anfordern (nach § 12 Abs 2 Z 2 ORF-Beitrag-Gesetz) – dafür gibt es Musterschreiben.
  • Sobald der Bescheid vorliegt, kann eine Bescheidbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingeleitet werden.
  • Die inhaltliche Begründung kann sich auf das Experten-Gutachten stützen, das die verfassungsrechtlichen Bedenken darlegt.
  • Zu entscheiden ist, ob die vorgeschriebenen ORF-Beiträge bezahlt werden, um mögliche Säumniszuschläge und Inkassokosten zu vermeiden, oder ob diese bewusst nicht bezahlt werden.
  • Bei Bedarf kann seitens der Fachorganisationen in der WKÖ ein mit der Rechtsmaterie vertrauter Anwalt benannt werden.
  • Weitere Informationen bietet die Webseite www.wko.at/orf-beitragspflicht (PWK096/HSP).

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