Tausende österreichische Unternehmen erhielten ab November 2025 mehrfache ORF-Beitragsvorschreibungen für das Jahr 2024. Ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag der Wirtschaftskammer Österreich spricht von verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Mehrfachbelastung.
Tausende österreichische Unternehmen erhielten ab November 2025 mehrfache ORF-Beitragsvorschreibungen für das Jahr 2024. Ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag der Wirtschaftskammer Österreich bestätigt verfassungsrechtliche Bedenken gegen die umstrittene Mehrfachbelastung von Betrieben mit mehreren Standorten.
Besonders betroffen sind Unternehmen aus dem Baugewerbe, der Arbeitskräfteüberlassung, Bewachungsfirmen sowie Reinigungs- und Forstbetriebe. Sie mussten aufgrund ihres Geschäftsmodells temporär Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden unterhalten und wurden dadurch 2024 mehrfach zur Kasse gebeten.
Das Problem entstand durch das neue ORF-Beitragsgesetz, das mit 1. Januar 2024 in Kraft trat. Seither knüpft die Beitragspflicht an die Kommunalsteuer an, die Unternehmen in den einzelnen Gemeinden entrichten müssen. Dadurch zahlen Betriebe mit gleicher Lohnsumme unterschiedlich hohe ORF-Beiträge, je nachdem, wo sie ihre kommunalsteuerlichen Betriebsstätten unterhalten.
„Wir konnten durch intensive Verhandlungen eine Neuregelung erreichen, die rund 18.000 heimische Unternehmen spürbar entlastet“, erklärt Manfred Denk, Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich. Die Neuregelung gilt jedoch nur für die Jahre 2025 bis 2027 und nicht rückwirkend für 2024. Für das Jahr 2024 sowie für Jahre ab 2028 bleiben die verfassungsrechtlichen Bedenken nach Aussage des Gutachtens bestehen.
Das von der Wirtschaftskammer beauftragte Gutachten stammt von Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer. Er kommt zu dem Schluss, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gemeindeweise Berechnung der betrieblichen ORF-Beiträge bestehen, weil sie zu Ungleichbehandlungen zwischen Unternehmen gleicher Lohnsumme führen können. Diese Einschätzung bildet die Grundlage für Bescheidbeschwerden betroffener Unternehmen.
Betroffene Unternehmen, die bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) Einspruch gegen die Vorschreibung für das Jahr 2024 erheben wollen, können sich auf das Gutachten berufen. Zunächst muss bei der OBS ein formeller Bescheid über die Festsetzung des ORF-Beitrags angefordert werden; dagegen kann dann eine Bescheidbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht werden.
Die Wirtschaftskammer empfiehlt betroffenen Mitgliedsunternehmen folgende Schritte im Falle von Mehrfachbelastungen durch den ORF-Beitrag 2024 zu prüfen: