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Wirtschaft

EABG im Nationalrat: Ausbauziele bis 2035 erhöht

Grüne stimmen nach Änderungen zu – verbindliche Ziele für Erneuerbare und Batteriespeicher

12. Juni 2026
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Der Nationalrat beschließt das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG). Ausbauziele wurden per Abänderung auf 30 TWh (2030) und mindestens 40 TWh (2035) erhöht.

Sichtlich erleichtert und unter Applaus beschlossen die Abgeordneten nach mehrwöchigem Ringen und intensiver Diskussion im Nationalrat das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG). Die Zustimmung der Grünen sicherte die dafür notwendige Verfassungsmehrheit.

Ursprünglich sah die Regierungsvorlage einen niedrigeren Zielwert vor; in einem Abänderungsantrag wurden die Ausbauziele erhöht und zusätzliche Regelungen, etwa zur Batteriespeicherung und digitalen Verfahrensführung, verankert. Das Parlament fasste den Beschluss nach zuvor geführten Beratungen im Wirtschaftsausschuss.

Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) im Überblick

Das EABG wurde Ende März im Nationalrat eingebracht. Nach einem mehrheitlichen Beschluss im Wirtschaftsausschuss im April erhielt es nun im Nationalrat mit der Zustimmung von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen die notwendige Verfassungsmehrheit.

Wie in der Vorlage formuliert, ist Ziel des Gesetzesvorschlags der Bundesregierung, die Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Energieanlagen zu beschleunigen sowie ausreichend Gebiete für Leitungs- und Erzeugungsanlagen auszuweisen. Das Gesetz sieht einen neuen Rechtsrahmen vor, der unter anderem der Umsetzung europarechtlicher Anforderungen (RED-III-Richtlinie) im Energiesektor dienen soll.

Parlamentsdebatte: Positionen von ÖVP, SPÖ, NEOS, Grünen und FPÖ

In der Debatte betonten Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Staatssekretärin Elisabeth Zehetner die Bedeutung des EABG. Hattmannsdorfer erklärte, mit dem EABG bringe man ein zentrales Energiegesetz auf den Weg und verändere damit nachhaltig die österreichische Energiepolitik. Dies sei „im Sinne günstigerer Strompreise, der Wirtschaft und der Arbeitsplätze“. Er sprach davon, dass das Gesetz Österreich „schneller, sicherer, unabhängiger und wettbewerbsfähiger“ mache.

Zehetner sagte, wer heimische Energiequellen bestmöglich nutze, stärke Resilienz, Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit; das sei die Grundlage für leistbare und wettbewerbsfähige Energiepreise. Sie bezeichnete den Erneuerbarenausbau zudem als Konjunkturprogramm, das durch das EABG an Fahrt aufnehmen werde.

ÖVP

Vertreter der ÖVP beschrieben den Beschluss als „guten“ Kompromiss für die Energiezukunft, Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit. Laurenz Pöttinger nannte das Gesetz wichtig, weil es „schnellere Verfahren, klare Zuständigkeiten, mehr Planungssicherheit und ‚wesentlich mehr‘ heimische Energie“ bringe. Christoph Stark bezeichnete das EABG als „Gamechanger“.

SPÖ

Für die SPÖ begrüßte Alois Schroll den Beschluss als „Ausbau-Turbo“. Er verwies auf lange Verfahrensdauern und sagte, das EABG solle diese ändern. Julia Elisabeth Herr nannte die Abhängigkeit von fossilen Energien weiterhin hoch und bezeichnete die Entwicklung als große Herausforderung; Reinhold Binder sah in dem Gesetz eine Weichenstellung für die kommenden Jahre.

NEOS

Karin Doppelbauer (NEOS) nannte das EABG einen „Gamechanger“ und verwies auf Bürokratieabbau, digitale Verwaltung und die verpflichtende Erfüllung von Ausbauzielen. Michael Bernhard hob hervor, dass im EABG die Geothermie verankert worden sei.

Grüne

Die Grünen hatten zunächst die Befürchtung, die ursprüngliche Regierungsvorlage würde den Erneuerbarenausbau bremsen. Leonore Gewessler sagte, es sei gelungen, die „notwendigen“ Verbesserungen durchzusetzen; binnen fünf Jahren habe es zwei große Energiekrisen gegeben, die Abhängigkeiten aufgezeigt hätten. Lukas Hammer sprach von mehreren erreichten „Meilensteinen“ in den Verhandlungen mit ÖVP, SPÖ und NEOS.

FPÖ

Die Freiheitlichen lehnten das Gesetz ab. Paul Hammerl kritisierte den „PR-Sprech“ und bezeichnete das EABG als „Blockadegesetz“, das etwa den Ausbau der Wasserkraft hemmen werde. Axel Kassegger nannte die Annahme, durch Windräder und Photovoltaik fossile Abhängigkeiten reduzieren zu können, ein „Märchen“. Die FPÖ betonte die Verbindung von Umwelt- und Heimatschutz.

Wesentliche Änderungen durch den Abänderungsantrag

  • Erhöhung des Ausbausziels: Das Ziel für 2030 wurde um 3 Terawattstunden (TWh) auf 30 TWh erhöht; bis 2035 soll dieses mindestens 40 TWh erreichen. (Ursprünglich war in der Regierungsvorlage 27 TWh vorgesehen.)
  • Verankerung von Ausbauzielen für Batteriespeicher: Bis 2030 soll eine kumulierte Batteriekapazität von 5 GW bundesländerübergreifend erreicht werden.
  • Schutz ökologisch wertvoller Gewässerstrecken: Diese werden vom überragenden öffentlichen Interesse ausgenommen.
  • Regelungen für Neuerrichtung überdachter Parkplätze: Ab 2030 sind entsprechende Vorgaben verankert.
  • Digitale Verfahrensführung: Im Gesetz wird eine digitale Verfahrensführung verankert, um effiziente und rasche Verfahren zu ermöglichen.
  • Fortschrittsbericht und Sanktionen: Zur Dokumentation soll ein Fortschrittsbericht erstellt werden; wenn ein Bundesland die zugewiesenen Erzeugungsbeitragswerte nicht erreicht, sollen die Mittel für das darauffolgende Kalenderjahr ausgesetzt werden.

Begriffe und Verfahren im EABG erklärt

Verfassungsmehrheit: Die Aussendung nennt, dass mit der Zustimmung der Grünen die für das Gesetz nötige Verfassungsmehrheit aufgebracht wurde. Eine Verfassungsmehrheit ist die parlamentarische Unterstützung, die in bestimmten Fällen erforderlich ist, wenn gesetzliche Änderungen von besonderer Tragweite beschlossen werden.

Erzeugungsbeitragswerte: Das Gesetz enthält Vorgaben, dass jedes Bundesland die ihm zugewiesenen Erzeugungsbeitragswerte bei Photovoltaik, Wind und Wasserkraft erreichen soll. Diese Werte legen fest, welchen Beitrag die Regionen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren leisten sollen.

One-Stop-Shop-Prinzip: Im EABG soll ein One-Stop-Shop-Prinzip für Genehmigungsverfahren etabliert werden. Dieses Prinzip bedeutet, dass Genehmigungen zentral gebündelt bearbeitet werden sollen, um Verfahren zu vereinfachen.

RED-III-Richtlinie: Das EABG nennt explizit die europarechtlichen Anforderungen (RED-III-Richtlinie). Die RED-III-Richtlinie ist ein Aktionsrahmen der EU, der Regelungen zum Ausbau erneuerbarer Energien enthält und dessen Vorgaben national umgesetzt werden sollen.

Integrierter Netzinfrastrukturplan: Aufbauend auf den Erkenntnissen dieses Plans, der in das EABG überführt werden soll, sollen Netzbetreiber künftig Trassenkorridore für die Errichtung und den Betrieb von elektrischen Leitungsanlagen vorschlagen. Der Plan dient damit als Grundlage für Netzplanung und Korridorausweisung.

Was das EABG konkret vorsieht

  • Beschleunigung der Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Netz- und Energieanlagen.
  • Ausweisung ausreichender Gebiete für Leitungs- und Erzeugungsinfrastruktur.
  • Festlegung verbindlicher Ausbauziele (Erzeugungsbeitragswerte) für Photovoltaik, Wind und Wasserkraft je Bundesland.
  • Einführung eines One-Stop-Shop-Prinzips für Genehmigungsverfahren.
  • Verankerung einer digitalen Verfahrensführung zur Effizienzsteigerung.
  • Festlegung eines bundesländerübergreifenden Zielwerts von 5 GW kumulierter Batteriekapazität bis 2030.
  • Ausnahme ökologisch wertvoller Gewässerstrecken vom überragenden öffentlichen Interesse.
  • Regelungen zur Neuerrichtung überdachter Parkplätze ab 2030.
  • Vorgabe zur Erstellung eines Fortschrittsberichts und Sanktionsmechanismus bei Nichterreichung der Werte durch ein Bundesland (Aussetzung von Mitteln für das darauffolgende Kalenderjahr).
  • Überführung des Integrierten Netzinfrastrukturplans ins Gesetz und Verpflichtung der Netzbetreiber zur Vorschlagserstellung von Trassenkorridoren.

FAQ zum Beschluss

Welche Ausbauziele wurden geändert?

Der Abänderungsantrag erhöhte das Ziel für 2030 um 3 TWh auf 30 TWh. Zusätzlich wurde ein langfristiges Ziel formuliert: Bis 2035 soll mindestens 40 TWh erreicht werden. In der ursprünglichen Regierungsvorlage war der Wert mit 27 TWh genannt.

Welche Parteien stimmten dem Gesetz zu und welche nicht?

Im Nationalrat stimmten ÖVP, SPÖ, NEOS und die Grünen dem EABG zu, wodurch die notwendige Verfassungsmehrheit erreicht wurde. Die Freiheitlichen (FPÖ) lehnten das Gesetz ab und kritisierten es in der Debatte als „Blockadegesetz“ bzw. bezeichneten Erklärungen zum Ausbau als „Märchen“.

Welche Rolle spielten die Grünen bei der Entscheidung?

Die Grünen hatten Bedenken an der ursprünglichen Regierungsvorlage und sahen diese als potenziell bremsend für den Erneuerbarenausbau. Durch einen Abänderungsantrag konnten sie verbindliche, höhere Ausbauziele und weitere Verbesserungen erreichen, woraufhin sie dem Gesetz zustimmten und damit die Verfassungsmehrheit ermöglichten.

Was passiert, wenn ein Bundesland seine Ziele nicht erfüllt?

Im EABG ist vorgesehen, dass, wenn ein Bundesland die festgelegten Erzeugungsbeitragswerte nicht erreicht, die Mittel für das darauffolgende Kalenderjahr ausgesetzt werden sollen. Zur Dokumentation des Fortschritts ist außerdem ein Fortschrittsbericht vorgesehen.

Welche technischen oder verfahrensrechtlichen Neuerungen sind vorgesehen?

Im Gesetz sollen ein One-Stop-Shop-Prinzip für Genehmigungsverfahren und eine digitale Verfahrensführung etabliert werden. Zudem sollen Netzbetreiber Trassenkorridore vorschlagen, basierend auf dem in das EABG überführten Integrierten Netzinfrastrukturplan.

Gibt es Vorgaben zu Speichern und Parkplätzen?

Ja: Bis 2030 soll eine kumulierte Batteriekapazität von 5 GW bundesländerübergreifend erreicht werden. Außerdem wurden Regelungen für die Neuerrichtung von überdachten Parkplätzen ab 2030 verankert.

Quellen und Kontakt

Bericht und Sitzungsdokumente zum Nationalrat sind auf der Website des Parlaments verfügbar. Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments abrufbar: Mediathek des Parlaments.

Weiterführende Parlamentsdokumente zum EABG: Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) — Parlamentsdokument.

Kontakt Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz — Telefon: +43 1 40110/2272; E-Mail: pressedienst [at] parlament.gv.at; Web: www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz.

Schlagworte

#EABG#Erneuerbare Energie#Nationalrat#Ausbauziele#Batteriespeicher#Klima#Energie

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