PRESSEFEUER
StartseiteFeaturesPreiseToolsDocs
Zurück zum Newsroom
Politik

Österreichischer Inklusionspreis 2026: Einreichungen starten

Lebenshilfe Österreich und Österreichische Lotterien rufen zur Teilnahme bis 7. September auf

8. Juni 2026
Teilen:

Projekte zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen können von 8. Juni bis 7. September 2026 online eingereicht werden; Förderpreis 10.000 Euro.

Bereits zum 9. Mal wird 2026 der Österreichische Inklusionspreis vergeben. Die Initiative der Lebenshilfe Österreich und der Österreichischen Lotterien nimmt ab dem 8. Juni wieder Einreichungen von Projekten entgegen, die zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen beitragen. Gesucht werden Vorhaben, die selbstbestimmtes Leben fördern, Barrieren abbauen und gesellschaftliche Teilhabe vorantreiben.

Die Einreichfrist läuft vom 8. Juni bis einschließlich 7. September 2026. Zur Teilnahme eingeladen sind laut Mitteilung alle — Organisationen, Unternehmen, Schulen, Vereine, Einzelpersonen oder private Initiativen. Die Gewinner*innen werden beim Gala-Abend am 2. Dezember in der Expedithalle der Ankerbrotfabrik in Wien bekanntgegeben.

Österreichischer Inklusionspreis 2026: Einreichungen, Teilnehmende und Bewertungskriterium

In der Aussendung betont die Lebenshilfe Österreich, dass das zentrale Auswahlkriterium lautet, ob eingereichte Projekte „einen echten Unterschied im Leben von Menschen mit Behinderungen“ machen. Konkret wird nach Vorhaben gesucht, die selbstbestimmtes Leben fördern, Barrieren abbauen und gesellschaftliche Teilhabe vorantreiben. Diese Kriterien dienen laut Mitteilung als Maßstab für die Beurteilung aller Einreichungen.

Teilnahmeberechtigt sind demnach ein breites Spektrum an Akteurinnen und Akteuren: Organisationen, Unternehmen, Schulen, Vereine, Einzelpersonen und private Initiativen. Die Einreichung erfolgt online über die offizielle Website des Inklusionspreises; die Frist ist klar datiert: 8. Juni bis einschließlich 7. September 2026.

Aus allen eingereichten Projekten wählt eine unabhängige Fach-Jury in jeder der ausgeschriebenen Kategorien eine*n Gewinner*in aus. Die Mitteilung nennt die unabhängige Fach-Jury als zentrales Auswahlgremium und weist damit auf ein fachliches Prüfverfahren hin, das die Einreichungen nach den genannten Kriterien bewertet.

Preisstruktur und Kategorien des Österreichischen Inklusionspreises

Der Inklusionspreis 2026 wird laut Aussendung in mehreren Kategorien vergeben: Bildung, Arbeit & Wirtschaft, Gesundheit, Medien & Kommunikation, Technologie & Digitalisierung sowie Freizeit & Kultur. In jeder dieser Kategorien bestimmt die Fach-Jury eine*n Kategoriesieger*in.

Die Kategorie Bildung umfasst dem Wortlaut zufolge Projekte, die bildungsbezogene Barrieren angehen und Lernzugänge für Menschen mit Behinderungen fördern. Unter Arbeit & Wirtschaft werden Initiativen gefasst, die Beschäftigungsmöglichkeiten, Teilhabe am Arbeitsleben oder wirtschaftliche Perspektiven für Menschen mit Behinderungen thematisieren. Die Kategorie Gesundheit richtet sich an Vorhaben, die Zugänge zu Gesundheitsangeboten oder die gesundheitliche Versorgung verbessern.

Medien & Kommunikation umfasst laut Mitteilung Projekte, die Sichtbarkeit, Berichterstattung oder Informationszugänge über Behinderung verbessern. Technologie & Digitalisierung macht den Rahmen für technische Lösungen oder digitale Anwendungen zur Unterstützung von Inklusion. Freizeit & Kultur bezieht sich auf Aktivitäten und Angebote, die Teilhabe im sozialen und kulturellen Leben ermöglichen.

Zusätzlich zur Auszeichnung in den Kategorien vergibt die Jury einen Förderpreis der Österreichischen Lotterien; dieser Förderpreis ist in der diesjährigen Mitteilung mit 10.000 Euro beziffert. Die Lebenshilfe selbst vergibt gemäß Aussendung außerdem einen Sonderpreis für ein besonders innovatives Projekt.

Jury, Partner und erstmals Patronanz für die Kategorie Arbeit & Wirtschaft

In der Mitteilung werden die Lebenshilfe Österreich und die Österreichischen Lotterien als Initiatorin bzw. Partnerin des Inklusionspreises genannt. Erwin van Lambaart, Generaldirektor der Österreichischen Lotterien, wird in der Aussendung mit einer Stellungnahme zitiert, in der er die langjährige Verantwortung der Lotterien für gesellschaftliches Engagement hervorhebt und auf ein „rund 40 Jahre“ währendes Engagement Bezug nimmt.

Die MVG übernimmt heuer erstmals die Patronanz für die Kategorie Arbeit & Wirtschaft. Hannes Hofer, Geschäftsführer der MVG, wird in der Mitteilung mit der Begründung zitiert, dass Teilhabe am Arbeitsleben ein Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben sei und dass die MVG als Träger Menschen mit Behinderungen wirtschaftliche Perspektiven eröffnen soll.

Die unabhängige Fach-Jury, wie in der Aussendung genannt, entscheidet kategorienbezogen über die Gewinner*innen. Die Rolle der Jury besteht demnach in einer fachlichen Bewertung der eingereichten Projekte nach den genannten Kriterien und in der Auswahl der jeweils geeignetsten Einreichung pro Kategorie.

Termin und Ort der Preisverleihung

Die Gewinner*innen des Österreichischen Inklusionspreises 2026 werden gemäß Mitteilung am 2. Dezember bekanntgegeben und die Preise überreicht. Dieser Termin wird in der Aussendung als der Vorabend des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen beschrieben.

Die festliche Verleihung ist laut Aussendung für die Expedithalle der Ankerbrotfabrik in Wien vorgesehen, wo die Gala stattfinden wird. Dort werden die Kategoriesieger*innen, der Förderpreisträger bzw. die Förderpreisträgerin sowie das mit einem Sonderpreis der Lebenshilfe ausgezeichnete Projekt geehrt.

Begriffserklärungen: Inklusion, Förderpreis, Patronanz, Fach-Jury und selbstbestimmtes Leben

Inklusion: Inklusion bezeichnet allgemein das Prinzip, Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Voraussetzungen gleichberechtigt an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben zu lassen. Im Kontext des Inklusionspreises steht der Begriff für Maßnahmen und Projekte, die Barrieren abbauen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördern.

Förderpreis: Ein Förderpreis ist dem Text zufolge eine finanzielle Auszeichnung zur Unterstützung eines besonders herausragenden Projekts. Die Mitteilung nennt den Förderpreis der Österreichischen Lotterien in diesem Jahr konkret mit 10.000 Euro.

Patronanz: Patronanz bezeichnet hier die Übernahme einer besonderen Unterstützungs- oder Schirmherrschaftsrolle für eine Kategorie. Die Aussendung nennt die MVG als Erste, die heuer die Patronanz für die Kategorie Arbeit & Wirtschaft übernimmt.

Fach-Jury: Als unabhängige Fach-Jury wird in der Mitteilung ein Gremium beschrieben, das die eingereichten Projekte bewertet und in jeder Kategorie eine*n Gewinner*in bestimmt. Die Bezeichnung „unabhängig“ verweist auf eine fachliche und nicht parteiische Auswahlentscheidung, wie sie in der Aussendung dargestellt wird.

Selbstbestimmtes Leben: In der Mitteilung wird selbstbestimmtes Leben als ein zentrales Kriterium für die Einreichungen genannt. Der Begriff beschreibt die Möglichkeit, das eigene Leben entsprechend eigener Wünsche und Entscheidungen zu gestalten — ein Aspekt, den die Jury bei der Bewertung berücksichtigen soll.

Was der Förderpreis der Österreichischen Lotterien umfasst

Die Aussendung nennt explizit, dass aus allen eingereichten Projekten zusätzlich ein besonders herausragendes Projekt mit dem Förderpreis der Österreichischen Lotterien ausgezeichnet wird. Der Förderpreis ist in der Mitteilung mit einem Betrag von 10.000 Euro angegeben.

Neben dem Förderpreis der Lotterien weist die Mitteilung darauf hin, dass die Lebenshilfe einen eigenen Sonderpreis für ein besonders innovatives Projekt vergibt. Zu Höhe oder weiteren Details dieses Sonderpreises macht die Aussendung keine Angaben.

Was bei Einreichungen laut Lebenshilfe Österreich wichtig ist

Die Lebenshilfe Österreich nennt als zentrales Auswahlkriterium, dass Projekte einen „echten Unterschied im Leben von Menschen mit Behinderungen“ machen. Konkret werden laut Mitteilung Vorhaben gesucht, die selbstbestimmtes Leben fördern, Barrieren abbauen und gesellschaftliche Teilhabe vorantreiben.

Zur Einreichung zugelassen sind — wie angegeben — Organisationen, Unternehmen, Schulen, Vereine, Einzelpersonen und private Initiativen. Die Online-Einreichung erfolgt über die Website des Inklusionspreises; die Frist ist datiert: 8. Juni bis einschließlich 7. September 2026.

FAQ zum Österreichischen Inklusionspreis 2026

Wer kann Projekte einreichen?

Laut Mitteilung können alle teilnehmen: Organisationen, Unternehmen, Schulen, Vereine, Einzelpersonen oder private Initiativen. Damit ist die Teilnahme nicht auf bestimmte Trägerformen beschränkt, sondern offen für eine breite Gruppe von Akteurinnen und Akteuren.

Wie und bis wann erfolgt die Einreichung?

Die Aussendung weist aus, dass die Einreichung online über die Website des Inklusionspreises vorzunehmen ist. Die Einreichfrist läuft vom 8. Juni bis einschließlich 7. September 2026.

In welchen Kategorien wird der Preis vergeben?

Die Mitteilung nennt folgende Kategorien: Bildung, Arbeit & Wirtschaft, Gesundheit, Medien & Kommunikation, Technologie & Digitalisierung sowie Freizeit & Kultur. In jeder Kategorie wählt eine unabhängige Fach-Jury eine*n Gewinner*in aus.

Gibt es Preisgelder oder Sonderauszeichnungen?

Ja. Aus allen Einreichungen wird laut Aussendung zusätzlich ein besonders herausragendes Projekt mit dem Förderpreis der Österreichischen Lotterien ausgezeichnet; dieser Förderpreis ist diesmal mit 10.000 Euro dotiert. Außerdem wird ein besonders innovatives Projekt der Lebenshilfe mit einem Sonderpreis geehrt.

Wann und wo werden die Gewinner*innen bekanntgegeben?

Die Gewinner*innen werden laut Mitteilung am 2. Dezember bekanntgegeben und die Preise überreicht; die Gala findet in der Expedithalle der Ankerbrotfabrik in Wien statt. Die Mitteilung stellt diesen Termin in Beziehung zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, namentlich als den Vorabend dieses Tages.

Wer sind die Initiatorinnen und Partner des Preises?

Als Initiatorin und Partnerin des Österreichischen Inklusionspreises werden in der Aussendung die Lebenshilfe Österreich und die Österreichischen Lotterien genannt. Zudem übernimmt die MVG heuer erstmals die Patronanz für die Kategorie Arbeit & Wirtschaft.

Quellen und Kontakt

Weitere Informationen und Fotos sind nach Angaben der Lebenshilfe Österreich auf der offiziellen Seite des Inklusionspreises zu finden: http://www.inklusionspreis.at/

Kontakt: Lebenshilfe Österreich, Hannah Dobler, MSc (WU), Telefon: +43 660 98 01 359, E-Mail: dobler[at]lebenshilfe.at

Schlagworte

#Österreichischer Inklusionspreis#Inklusion#Lebenshilfe Österreich#Österreichische Lotterien#Einreichung#Preisverleihung#Grundrechte#Inklusionspreis#Human Interest#Regierungspolitik#NGOs#Soziales#Behinderung#Gesellschaft#Menschenrechte#Auszeichnung

Weitere Meldungen

OTS
Politik

Babler-Initiative: SPÖ-Seltenheim gegen Gewalt an Kindern

3. Juni 2026
Lesen
OTS
Politik

Taschner: Akkreditierungsverfahren für FH-Studien vereinfacht

3. Juni 2026
Lesen
OTS
Politik

PFG kritisiert Verdoppelung des BVAEB-Selbstbehaltes

3. Juni 2026
Lesen
Alle Meldungen anzeigen
PRESSEFEUER

Deutschsprachige KI-PR-Software aus Österreich für den DACH-Raum.

Produkt

  • Features
  • Preise
  • API & Agents
  • Docs

Ressourcen

  • Kostenlose Tools
  • Tools-Doku
  • MCP für Agenten
  • MCP Tool-Referenz
  • Agent Security
  • llms.txt
  • llms-full.txt
  • agents.txt

Unternehmen

  • Über uns
  • Kontakt

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB

© 2026 Pressefeuer.at. Powered by AdSimple.