PRESSEFEUER
StartseiteMeldungenFeaturesPreiseToolsDocs
Zurück zum Newsroom
Politik

Aurelia legt Beschwerde gegen EU-Gentechnik-Verordnung ein

Forderung nach Risikoprüfung, Transparenz und öffentlicher Beteiligung

16. Juli 2026
Teilen:

Die Aurelia Stiftung hat beim UN-Compliance-Ausschuss Beschwerde gegen die NGT-Verordnung eingereicht und kritisiert fehlende Risikoprüfung, Kennzeichnung und Beteiligung.

Die Aurelia Stiftung hat heute Beschwerde beim internationalen Compliance-Ausschuss (ACCC) der Vereinten Nationen gegen die neue EU-Gentechnik-Verordnung eingereicht. Nach Angaben der Stiftung soll der Ausschuss prüfen, ob die Verordnung gegen die völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben der Aarhus-Konvention verstößt. Die EU und alle Mitgliedstaaten seien verpflichtet, die Vorgaben der Aarhus-Konvention einzuhalten, schreibt die Stiftung.

Die Stiftung begründet die Maßnahme damit, dass die Verordnung über mit neuen genomischen Techniken (NGT) gewonnene Pflanzen und ihre Erzeugnisse (NGT-Verordnung) zentrale Schutzstandards des europäischen Gentechnikrechts zurückdränge. Die Beschwerde wird laut Mitteilung von den Anwälten Georg Buchholz und Tessa Krabbe (GGSC) vertreten.

Die Beschwerde der Aurelia Stiftung im Überblick

Die Einreichung beim Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) hat das Ziel, prüfen zu lassen, ob die NGT-Verordnung Informations- und Beteiligungsrechte verletzt, wie sie in der Aarhus-Konvention festgelegt sind. Die Stiftung argumentiert, dass die Verordnung wesentliche Anforderungen an Risikoprüfung, Öffentlichkeitbeteiligung und Kennzeichnung aufhebe.

In der Aussendung heißt es, dass die Entscheidung Auswirkungen auf Umwelt, Landwirtschaft, Imkerei und Gesundheit haben könne, weil für NGT-Pflanzen der Kategorie 1 künftig keine echte Risikoprüfung vor dem Inverkehrbringen vorgesehen sei. Die Stiftung fordert in diesem Zusammenhang Transparenz und öffentliche Beteiligung an umweltrelevanten Entscheidungen.

Die NGT-Verordnung vom 26.06.2026

Die NGT-Verordnung wurde nach Angaben der Aurelia Stiftung am 26.06.2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Laut der Mitteilung verschiebt die Verordnung das europäische Gentechnikrecht von einem vorsorgeorientierten Ansatz hin zu einer Regulierung, die bestimmte NGT-Pflanzen der Kategorie 1 aus zentralen Teilen des bisherigen Gentechnikrechts herausnimmt.

Für diese NGT-Pflanzen der Kategorie 1 entfielen demnach insbesondere die bisherigen Anforderungen an die Risikoprüfung vor dem Inverkehrbringen sowie weite Teile der Kennzeichnung. Die Rechtsänderung werde mit der Annahme begründet, diese Pflanzen seien mit herkömmlichen Pflanzen gleichwertig.

Die Stiftung zitiert zudem eine Einschätzung des Bundesamts für Naturschutz (BfN): Demnach würden nach Einschätzung des BfN über 94 % der künftigen gentechnisch veränderten Pflanzen als NGT-Pflanzen der Kategorie 1 eingestuft werden. Die Aurelia Stiftung bezeichnet die Neuregelung daher als tiefgreifenden Systemwechsel im europäischen Gentechnikrecht.

Statusprüfung statt Risikoprüfung

Nach Darstellung der Aurelia Stiftung tritt an die Stelle einer echten Risikobewertung bei NGT-Pflanzen der Kategorie 1 künftig eine Statusprüfung durch die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats oder durch die EU-Kommission. Im Kern werde dabei überprüft, ob eine Pflanze die in der Verordnung festgelegte Art und Zahl bestimmter molekularbiologischer Veränderungen einhalte.

Die Stiftung betont, dass bei dieser Gleichwertigkeitsentscheidung nicht maßgeblich sei, ob die Pflanze oder daraus hergestellte Erzeugnisse Risiken für Umwelt, Landwirtschaft, Imkerei oder Gesundheit mit sich bringen. Dies bezeichnet die Stiftung in ihrer Beschwerde als zentralen Einwand gegen die Verordnung.

In der Aussendung heißt es wörtlich: "Mit der neuen NGT-Verordnung werden weitreichende Entscheidungen über Umwelt und Landwirtschaft aus der öffentlichen Kontrolle herausgenommen. Wer Risikoprüfung und Mitsprache abschafft, schwächt nicht nur das Vorsorgeprinzip, sondern auch ein zentrales demokratisches Recht. Dagegen gehen wir vor," so Gregor Erkel, Vorstand der Aurelia Stiftung.

Aarhus-Konvention und der internationale Compliance-Ausschuss (ACCC)

Die Aarhus-Konvention verpflichtet die EU und ihre Vertragsstaaten laut Mitteilung zu Mindeststandards für frühzeitige und wirksame Information und Beteiligung der Öffentlichkeit bei umweltrelevanten Entscheidungen. Auf Grundlage der Aarhus-Konvention wurde das Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) eingerichtet.

Das ACCC ist laut Aussendung ein quasi-gerichtliches Kontrollgremium der Vereinten Nationen zum Schutz der Umwelt. An das ACCC könne sich wenden, wer sich in seinen durch die Konvention garantierten Informations- und Beteiligungsrechten verletzt sehe. Die Aurelia Stiftung vertritt die Auffassung, dass eine solche Verletzung durch die NGT-Verordnung gegeben sei.

Gibt das ACCC einer Beschwerde statt, kann es nach Angaben der Stiftung Empfehlungen an die betroffenen Vertragsparteien aussprechen. Die Aussendung stellt fest: Stellt das ACCC einen Verstoß fest, kann es die EU zum Handeln auffordern - für mehr Transparenz, echte Mitsprache und den Schutz unserer Lebensgrundlagen.

Welche Folgen nennt die Aurelia Stiftung

Die Stiftung nennt in der Mitteilung mehrere konkrete Folgen, die sich aus ihrer Sicht aus der NGT-Verordnung ergeben könnten. Sie führt an, dass große Teile neuer gentechnisch veränderter Pflanzen ohne echte Risikoprüfung, ohne wirksame Beteiligung der Öffentlichkeit und ohne Kennzeichnung auf Felder und in den Markt gelangen könnten.

Außerdem heißt es in der Aussendung, Patente könnten natürliche Genvarianten als technische Erfindung beanspruchen und Züchter in neue Abhängigkeiten von Agrarkonzernen bringen. Die Stiftung sieht die Frage berührt, welchen Stellenwert Transparenz, Vorsorge und demokratische Mitsprache bei Umweltentscheidungen noch haben.

Begriffserklärungen

Die folgenden Begriffe werden in der Aussendung genannt oder stehen im Zusammenhang mit der eingereichten Beschwerde. Die Erklärungen sind als neutrale Begriffsbestimmungen wiedergegeben.

Aarhus-Konvention

Die Aarhus-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der Mindeststandards für Zugang zu Information, Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten festlegt. In der Mitteilung wird betont, dass die EU und alle Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, die Vorgaben der Konvention einzuhalten.

Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC)

Das ACCC ist nach Angaben der Stiftung das Compliance-Gremium, an das sich Personen oder Organisationen wenden können, die sich in ihren durch die Aarhus-Konvention garantierten Informations- und Beteiligungsrechten verletzt sehen. Das Gremium kann Prüfungen vornehmen und gegebenenfalls Empfehlungen aussprechen.

NGT-Verordnung

Die NGT-Verordnung ist die Verordnung über mit neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und ihre Erzeugnisse, die laut Mitteilung am 26.06.2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde. Sie trifft nach Meinung der Stiftung wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen, vorsorgeorientierten Gentechnikrecht.

NGT-Pflanzen der Kategorie 1

Nach Darstellung der Mitteilung werden NGT-Pflanzen der Kategorie 1 aus zentralen Teilen des bisherigen Gentechnikrechts herausgenommen. Für diese Kategorie entfallen demnach insbesondere die bisherigen Anforderungen an Risikoprüfung vor dem Inverkehrbringen und weite Teile der Kennzeichnung.

Statusprüfung und Risikoprüfung

Die Mitteilung unterscheidet zwischen einer Statusprüfung, die künftig für NGT-Pflanzen der Kategorie 1 vorgesehen ist, und einer echten Risikoprüfung. Bei der Statusprüfung werde im Kern nur geprüft, ob bestimmte molekularbiologische Veränderungen der Verordnung entsprechen, nicht jedoch, ob Risiken für Umwelt, Landwirtschaft, Imkerei oder Gesundheit bestehen.

FAQ zur Beschwerde

Wer hat die Beschwerde eingereicht?

Die Beschwerde wurde heute von der Aurelia Stiftung beim internationalen Compliance-Ausschuss der Vereinten Nationen eingereicht. Die Stiftung lässt sich von den Anwälten Georg Buchholz und Tessa Krabbe (GGSC) vertreten.

Wogegen richtet sich die Beschwerde konkret?

Die Beschwerde richtet sich gegen die NGT-Verordnung, die laut Mitteilung bestimmte NGT-Pflanzen der Kategorie 1 aus zentralen Teilen des Gentechnikrechts herausnimmt. Nach Auffassung der Stiftung könne dies zu einem Wegfall von Risikoprüfung, Kennzeichnung und wirksamer Öffentlichkeitbeteiligung führen.

Welche rechtliche Grundlage wird in der Beschwerde genannt?

Als rechtliche Grundlage nennt die Stiftung die Aarhus-Konvention. Die Beschwerde berücksichtigt, dass die EU und die Mitgliedstaaten völkerrechtlich dazu verpflichtet sind, die Vorgaben der Aarhus-Konvention einzuhalten, insbesondere was Information und Beteiligung der Öffentlichkeit bei umweltrelevanten Entscheidungen betrifft.

Was ist der zentrale Einwand gegen die Verordnung?

Der zentrale Einwand der Beschwerde ist laut Mitteilung, dass an die Stelle einer echten Risikobewertung künftig eine Statusprüfung trete, die lediglich prüfe, ob eine Pflanze die in der Verordnung festgelegte Art und Zahl bestimmter molekularbiologischer Veränderungen einhalte, ohne Risiken für Umwelt, Landwirtschaft, Imkerei oder Gesundheit zu berücksichtigen.

Was kann das ACCC tun, wenn es einen Verstoß feststellt?

Die Mitteilung weist darauf hin, dass das ACCC Empfehlungen aussprechen kann. Stellt das ACCC einen Verstoß fest, kann es die EU zum Handeln auffordern. Die Aussendung nennt dies im Kontext von mehr Transparenz, Mitsprache und dem Schutz der Lebensgrundlagen.

Quellen und Kontakt

Hintergrundinformationen zur Beschwerde nennt die Aurelia Stiftung unter folgender Adresse: https://ots.de/iFJKfg

Kontakt laut Mitteilung:

  • Gregor A. Erkel, Vorstand Aurelia Stiftung, gregor.erkel [at] aurelia-stiftung.de, +49 160 897 4082
  • Georg Buchholz und Tessa Krabbe, Anwaltskanzlei [GGSC], buchholz [at] ggsc.de; krabbe [at] ggsc.de; +49 30 726 10 26 0

Quelle: Aussendung der Aurelia Stiftung.

🔥 Pressefeuer auf Google als bevorzugte Nachrichtenquelle festlegenAktivieren

Schlagworte

#EU-Gentechnik-Verordnung#NGT-Verordnung#Aarhus-Konvention#Aurelia Stiftung#Risikoprüfung#Compliance#Gentechnik#Vereinte Nationen#Bild#Agrar

Weitere Meldungen

OTS
Politik

FPÖ kritisiert Streichung des Altstadterhaltungsfonds 2027

15. Juli 2026
Lesen
OTS
Politik

Ernst Gödl zu Rosenkranz und Wehrdienst im PULS 24-Talk

15. Juli 2026
Lesen
OTS
Politik

FPÖ bringt Popularbeschwerde gegen Pig ein und bilanziert sechs Monate AUSTRIA FIRST

15. Juli 2026
Lesen
Alle Meldungen anzeigen
PRESSEFEUER

Deutschsprachige KI-PR-Software aus Österreich für den DACH-Raum.

Produkt

  • Features
  • Preise
  • API & Agents
  • Docs

Ressourcen

  • Kostenlose Tools
  • Tools-Doku
  • OTS Alternative
  • Glossar
  • MCP für Agenten
  • MCP Tool-Referenz
  • Agent Security
  • llms.txt
  • llms-full.txt
  • agents.txt

Unternehmen

  • Über uns
  • Kontakt

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB

© 2026 Pressefeuer.at. Powered by AdSimple.