Der österreichische Innenausschuss hat heute eine der weitreichendsten Verschärfungen des Asylrechts seit zwei Jahrzehnten beschlossen. Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS wurde das Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) im Ausschuss gebilligt.
Im Innenausschuss sprach Innenminister Gerhard Karner von der "größten fremdenrechtlichen Verschärfung seit 20 Jahren". Die Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten für die innerstaatliche Umsetzung des europäischen Asyl- und Migrationspakts; FPÖ und Grüne äußerten dagegen beziehungsweise kritisch menschenrechtliche Stellungnahmen.
Das AMPAG setzt Vorgaben des europäischen Asyl- und Migrationspakts (GEAS) in nationales Recht um; die Rechtsakte sind bis zum 11. Juni 2026 umzusetzen. Der Pakt umfasst mehrere Rechtsakte, die u.a. Regelungen zu Verfahren, Screening, Überstellungsverfahren und einem eigenen Aufenthaltstitel für bestimmte Rückführungsfälle vorsehen.
Wesentlicher Inhalt der Novelle ist die Neustrukturierung des Verfahrensablaufs mit einem vorgelagerten Screening statt des bisherigen Zulassungsverfahrens sowie Anpassungen in Bereichen wie Registrierung, Versorgung und Rückführung. Zudem wird der Familiennachzug aus dem Asylrecht in das Niederlassungsrecht überführt und künftig im Rahmen eines Quotensystems geregelt.
Im Ausschuss berichtete Karner, dass sich die Zahl der Personen, die über Familiennachzug gekommen seien, von 3.100 im ersten Quartal 2024 auf 25 im ersten Quartal 2026 reduziert habe. Das AMPAG sieht außerdem unter anderem Kooperationspflichten von Antragstellenden und Regelungen zu Sanktionen im Rahmen der Grundversorgung vor.
Die Koalitionsparteien bezeichneten das Paket als Grundlage für eine gesamteuropäische Lösung. Vertreter von ÖVP, SPÖ und NEOS betonten Verbesserungen etwa bei Rückführungen und eine Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben.
Die FPÖ lehnte das Paket ab; FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann sprach von einem "Massenmigrationspackerl" und kritisierte unter anderem die Anforderungen an sichere Drittstaaten für mögliche Rückkehrzentren. Die Grünen äußerten menschenrechtliche Bedenken und kritisierten, dass Österreich sich bei Ausgestaltungsspielräumen für härtere Maßnahmen entscheide.
Parallel passierte im Innenausschuss eine Regelung zur Obsorge unbegleiteter Minderjähriger (ObUM-G). Demnach soll der Kinder- und Jugendhilfeträger kraft Gesetzes mit der Obsorge betraut werden; das Verfahren beim Pflegschaftsgericht entfiele damit grundsätzlich. Der KJHT soll eine erste Einschätzung zur Minderjährigkeit vornehmen, bei Zweifeln kann ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden.
Die Abgeordneten diskutierten zudem die EU-Jahresvorschau des Innenministeriums für 2026, die Maßnahmen zur Stärkung des Außengrenzschutzes, zur Weiterentwicklung des europäischen Rückkehrsystems und zur Digitalisierung von Grenz- und Rückkehrverfahren nennt. Im Ausschuss wurde auch auf die Diskussion um die Rückkehrverordnung und die Arbeit von EU-Institutionen hingewiesen.