30.05.2026 – Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verschärft die Voraussetzungen für Krankentransporte auf Kassenkosten und definiert „Gehunfähigkeit“ neu. Ärztinnen und Ärzte sollen ...
30.05.2026 – Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verschärft die Voraussetzungen für Krankentransporte auf Kassenkosten und definiert „Gehunfähigkeit“ neu.
Die ÖGK stellt in einem Schreiben an Ärztinnen und Ärzte klar: Ein Krankentransport ist künftig nur noch gerechtfertigt, "wenn sich eine Person aufgrund ihres Gesundheitszustands außerhalb der Wohnung nicht selbst fortbewegen kann – auch nicht mit Gehhilfe oder Begleitperson". Bisher galt als gehunfähig, wer aus gesundheitlichen Gründen kein öffentliches Verkehrsmittel, auch nicht mit Begleitperson, nutzen konnte.
Die Kasse fordert eine deutlich detailliertere medizinische Begründung für Krankentransporte. Fehlt diese nachvollziehbare Dokumentation, werden die Kosten nicht übernommen. Ausnahmen bleiben bestehen, etwa für immungeschwächte Patientinnen und Patienten nach Tumorbehandlungen sowie für jene mit isolationspflichtigen Infektionskrankheiten. Für Transporte zur Chemo- oder Strahlentherapie sowie zur Durchführung einer Dialysebehandlung gelten die Regeln der ‚Gehunfähigkeit‘ nicht.
Die ÖGK begründet die Neuregelung damit, Krankentransporte auf medizinisch notwendige Fälle zu beschränken und unnötige Fahrten zu vermeiden. Seit Juli 2025 erhebt die ÖGK bei planbaren Krankentransporten eine Rezeptgebühr von 7,55 Euro ohne Sanitäterbegleitung und 15,10 Euro mit Sanitäterbegleitung.
Ärztekammerpräsident Dr. Harald Schlögel kritisiert: „Mit der Neudefinition des Begriffes ‚Gehunfähigkeit‘ nimmt die ÖGK sehr empfindliche Leistungskürzungen für Versicherte vor. Dass angesichts der finanziellen Situation Einsparungen notwendig sind, ist nachvollziehbar. Völlig unverständlich ist jedoch, dass sich die ÖGK bei Umsetzung und Kommunikation dieser Maßnahmen aus der Verantwortung stiehlt und die gesamte Belastung auf die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte abwälzt.“
Dr. Dagmar Fedra-Machacek, Kurienobfrau und niedergelassene Kassenärztin, sagt: „Wir erhalten ein lapidares Schreiben, sollen die neuen Regeln administrieren, die Neudefinition von ‚Gehunfähigkeit‘ erklären, die medizinische Notwendigkeit detailliert begründen – und letztlich auch den Ärger jener Patientinnen und Patienten abfangen, die ihren Krankentransport künftig großteils privat bezahlen müssen.“
Die Ärztekammer weist außerdem auf organisatorische Rahmenbedingungen hin: Wer nicht rund 300 Patientinnen oder Patienten pro Woche ‚durchschleust‘, gilt für die ÖGK nicht als versorgungswirksam. Die Mindestöffnungszeit einer Kassenordination beträgt 20 Wochenstunden. Bei 300 Patientinnen und Patienten bleiben somit im Schnitt vier Minuten pro Person.
Fedra-Machacek prognostiziert, dass künftig nur noch schwerstkranke Personen Anspruch auf einen Krankentransport auf Kassenkosten haben werden, etwa bettlägerige oder komatöse Personen, immungeschwächte Patientinnen und Patienten nach Chemotherapien oder Menschen mit isolationspflichtigen Infektionskrankheiten. Sie kritisiert: „Die ÖGK verschärft die Regeln, zieht sich aber bei den Folgen aus der Verantwortung. Wir Ärztinnen und Ärzte sollen restriktive Vorgaben umsetzen, den Patientinnen und Patienten Leistungskürzungen erklären und am Ende auch deren Ärger ausbaden. Das ist keine saubere Steuerung, sondern eine Verlagerung von Verantwortung auf die Ordinationen.“
Quelle: Originalmeldung der Ärztekammer für Niederösterreich (OTS), https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260530_OTS0003/