Die Volksanwaltschaft kritisiert, dass Oberösterreich Menschen mit Behinderung jahrelang auf Plätze in Wohneinrichtungen warten lässt. Bereits 2012 hieß es: „Menschen mit Behinderung haben in der Praxis, entgegen den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention, häufig nicht die Möglichkeit, ihren Wohnort und ihre Wohnform frei zu wählen“.
Die Volksanwaltschaft kritisiert, dass Oberösterreich Menschen mit Behinderung jahrelang auf Plätze in Wohneinrichtungen warten lässt. Bereits 2012 hieß es: „Menschen mit Behinderung haben in der Praxis, entgegen den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention, häufig nicht die Möglichkeit, ihren Wohnort und ihre Wohnform frei zu wählen“. Volksanwalt Bernhard Achitz sagt: „Seitdem hat sich die Lage nicht verbessert. Oberösterreich ignoriert seine Verpflichtung, ausreichend Plätze in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung zur Verfügung zu stellen.“ In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ präsentierte Achitz am 30. Juni den Fall von Benedikt F., der seit Dezember 2024 für einen Platz in einer vollbetreuten Wohneinrichtung vorgemerkt ist.
Der 37-jährige Benedikt F. ist von Geburt an blind und leidet seit einigen Jahren an Epilepsie. Nach der Matura absolvierte er eine Ausbildung zum Bürokaufmann. Wegen der epileptischen Anfälle konnte er nicht weiter arbeiten. Er lebt abgelegen auf dem Land und wird von seinen Eltern betreut. Die schaffen das aber wegen ihres hohen Alters nicht mehr. Er ist daher auf einen vollbetreuten Wohnplatz angewiesen. Das hat das Amt der oberösterreichischen Landesregierung im Dezember 2024 in einem Gutachten bestätigt. Im Mai 2026 hatte er nach wie vor weder einen Wohnplatz noch einen Bescheid der Behörde.
„Ich möchte ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen – so gut das als Mensch mit Behinderung eben geht“, sagt Benedikt F. Das sieht auch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) so vor, zu deren Umsetzung sich Österreich verpflichtet hat. „Diese Verpflichtung gilt natürlich auch für Oberösterreich. Menschen mit Behinderung müssen die Möglichkeit haben, ihren Wohnort frei zu wählen. Daher muss das Land Oberösterreich die dafür notwendigen Einrichtungen und Dienstleistungen zur Verfügung stellen“, sagt Volksanwalt Achitz.
Das Land begründet seine Untätigkeit damit, dass es eben zu wenig Plätze gebe. Achitz: „Hier herrscht offenbar Mangelverwaltung statt Inklusion. Allein, dass immer wieder von ‚Priorisierungslisten‘ die Rede ist, zeigt, dass viel mehr Plätze angeboten werden müssen. Wenn genug Plätze vorhanden wären, bräuchte man niemanden priorisieren.“ Nachdem sich Volksanwaltschaft und „Bürgeranwalt“ eingeschaltet hatten, wurde Herrn F. nun doch ein Wohnplatz zugesagt. Achitz: „Das ist für F. natürlich eine sehr gute Nachricht, dass er nach eineinhalb Jahren des Wartens endlich den Wohnplatz bekommt, auf den er ein Recht hat. Das Problem für viele andere Betroffene bleibt aber ungelöst.“
Eine geplante Novelle des oberösterreichischen „Chancengleichheitsgesetzes“ würde weitere Verschärfungen bringen, wenn sie so beschlossen würde, wie sie in Begutachtung geschickt wurde. „Hier soll die Verantwortung auf die betroffenen Menschen abgeschoben werden: Sie sollen erst dann einen Antrag auf Finanzierung eines Wohnplatzes oder von Persönlicher Assistenz stellen dürfen, wenn sie sich die Betreuung selbst organisiert haben. Offenbar will das Land seine Probleme auf die Betroffenen abwälzen“, kritisiert Achitz. Die Volksanwaltschaft wird darauf auch in einer Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren aufmerksam machen.
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