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Politik

Novelle zum WKJHG 2013: Streit im 13. Wiener Landtag

Abgeordnete diskutieren über Mitwirkungspflichten, Datenzugriff und multiprofessionelle Teams

26. Juni 2026
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Im 13. Wiener Landtag wurden Änderungen am Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 debattiert; Parteien äußerten unterschiedliche Positionen zu Fachlichkeit, Datenzugriff und Krisenzentren.

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Im 13. Wiener Landtag stand der Entwurf zur Änderung des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 (WKJHG 2013) im Mittelpunkt der Debatte. Abgeordnete mehrerer Parteien fassten ihre Positionen zur Novelle zusammen und nannten dabei sowohl Unterstützungs- als auch Kritikpunkte.

Diskutiert wurden unter anderem Fragen zu erweiterten Mitwirkungspflichten und Betretungsrechten der Kinder- und Jugendhilfe, zu erweiterten Sonderauskünften und zum Kreis der pädagogischen Fachkräfte. In den Redebeiträgen wurden außerdem Forderungen nach strukturellen Änderungen und zusätzlichen Rechts- und Kontrollinstanzen formuliert.

Debatte im 13. Wiener Landtag zum WKJHG 2013

LAbg. Sabine Keri (ÖVP) stellte in ihrer Rede das Vertrauen zwischen Familien und der Kinder- und Jugendhilfe in den Mittelpunkt. Ihrer Ansicht nach müsse die MA 11 wieder stärker als Partnerin der Familien wahrgenommen werden. Keri kritisierte, die Novelle enthalte vor allem zusätzliche Dokumentations-, Auskunfts- und Kontrollbefugnisse für die Behörde; Maßnahmen wie zusätzliche Therapieplätze, mehr Krisenpflegeeltern oder ein besserer Betreuungsschlüssel seien hingegen nicht vorgesehen.

Keri verwies auf Stellungnahmen unter anderem von Arbeiterkammer, ÖGB und Volksanwaltschaft, die vor einer Schwächung der sozialpädagogischen Fachlichkeit gewarnt hätten, und sagte: „Multiprofessionalität bedeutet doch nicht, dass verschiedene Berufsgruppen die gleiche Tätigkeit ausüben“. Sie äußerte zudem Kritik an den erweiterten Mitwirkungspflichten und Betretungsrechten der Kinder- und Jugendhilfe und sprach sich unter anderem für eine unabhängige Ombudsstelle, eine unabhängige Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie eine Neupositionierung der MA 11 aus. „Wenn eine Familie Angst hat, dann wird sie keine Hilfe annehmen“, betonte Keri.

LAbg. Mag. Lukas Burian (NEOS) verteidigte die Novelle als einen wichtigen Schritt für einen besseren Kinderschutz. Er nannte Ziele wie verpflichtende Kinderschutzkonzepte, klarere Regeln für Gefährdungsabklärungen, einen rechtlich abgesicherten Informationsaustausch, präzisere Datenschutzbestimmungen, multiprofessionelle Teams sowie eine Stärkung der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Burian sagte, Kinderschutz beginne bereits mit klaren Standards und einer „Kultur des Hinschauens“ und wies den Vorwurf der Deprofessionalisierung zurück: Die Novelle ersetze Sozialpädagoginnen nicht, sondern ergänze sie durch weitere fachlich einschlägige Berufsgruppen.

Burian erklärte außerdem, die von der ÖVP kritisierten Mitwirkungspflichten seien notwendig, um Gefährdungen wirksam abklären zu können: Eine Gefährdungsabklärung könne „nicht nur vom Schreibtisch aus erfolgen“. Die erweiterten Sonderauskünfte seien seiner Darstellung nach auf konkrete Verdachtsfälle beschränkt; dadurch könnten etwa Informationen über nicht gemeldete Personen im Umfeld eines Kindes berücksichtigt werden. Zudem verteidigte er die Einordnung der Krisenzentren als sozialpädagogische Einrichtungen und betonte, dass deren Aufgaben und Charakter unverändert blieben. Burian kritisierte mehrere Oppositionsanträge und bezeichnete den ÖVP-Vorschlag einer unabhängigen Ombudsstelle als „eine neue Gegenbehörde im Gewand der Beratung“, die Misstrauen gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe schüre.

LAbg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE) begrüßte den Begutachtungsprozess zur Novelle, kündigte jedoch an, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Sie sprach von einer „ernsten Ausgangslage“ in der Kinder- und Jugendhilfe und verwies auf steigende Gefährdungsabklärungen, Personalmangel, überlastete Krisenzentren und belastende Arbeitsbedingungen. Berner kritisierte, die Novelle stärke aus ihrer Sicht „nicht die Familien, sie stärkt nicht die Kinder und sie stärkt auch leider nicht die Fachlichkeit in der Kinder- und Jugendhilfe“ und forderte „endlich eine strukturelle Neuaufstellung der MA 11“.

Berner äußerte Bedenken gegen geplante erweiterte Sonderauskünfte, weil im Gesetz aus ihrer Sicht klare Regelungen fehlten, etwa wann Daten abgefragt werden dürften, wer dies prüfe, welche Daten gespeichert würden oder wann sie wieder gelöscht werden müssten. Sie warnte, dadurch entstehe „ein weitreichender Zugriff auf sensible Daten“. Berner lehnte auch die Ausweitung der Berufsgruppen in sozialpädagogischen Einrichtungen ab und nannte insbesondere Psycholog*innen und Bildungswissenschafter*innen; sie argumentierte, diese würden in ihrer Ausbildung weder sozialpädagogische Methoden noch eine entsprechende Praxis in der Kinder- und Jugendhilfe erwerben. Sie forderte bessere Arbeitsbedingungen, höhere Personalschlüssel und Einzelsupervision und brachte einen Antrag ein, der qualifizierte Fachkräfte, klare Zuständigkeiten in multiprofessionellen Teams, transparente Regeln für Datenabfragen sowie eine eigenständige gesetzliche Verankerung der Krisenzentren vorsieht. Berner sagte zudem: „Ein Kinderschutzkonzept ohne Finanzierung ist ein Feigenblatt“.

LAbg. Armin Blind (FPÖ) kündigte ebenfalls an, der Novelle nicht zuzustimmen. Er sprach von einer „Vermischung von Professionalitäten“ durch die vorgesehenen multiprofessionellen Teams und forderte, dass jeweils in ihrem Fachbereich tätig sein solle, weil Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen oder Psychiater*innen unterschiedliche Ausbildungen hätten. Blind verwies auf Stellungnahmen der Arbeiterkammer Wien, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Volksanwaltschaft sowie mehrerer Fachhochschulen und Berufsverbände zur Untermauerung seiner Kritik.

Blind kritisierte den Begriff der „gleichwertigen Ausbildung“ als im Gesetz nicht ausreichend definiert und forderte klarere gesetzliche Kriterien für die Anerkennung gleichwertiger Ausbildungen. Er lehnte eine Zusammenführung der Aufgaben von Krisenzentren und sozialpädagogischen Wohngemeinschaften ab und äußerte Bedenken hinsichtlich der erweiterten Datenzugriffe. Die Voraussetzungen für Sonderauskünfte und den Zugriff auf sensible Daten müssten seiner Ansicht nach präziser geregelt werden, damit Grundrechte gewahrt blieben. Er verwies auf offene Fragen zur Information Betroffener über Datenabfragen sowie zu Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzt*innen und Patient*innen sowie Psycholog*innen und Klient*innen. Abschließend sprach sich Blind für eine stärkere Berücksichtigung der Familie im Kinderschutz aus und verwies auf einen FPÖ-Antrag gegen Gewalt an Kindern. Er sagte: „Kinderschutz sei ‚zu wichtig, um damit politisches Kleingeld zu schlagen‘."

Welche Punkte wurden im Gesetzesentwurf und in den Reden genannt

In den Debatten wurden wiederholt folgende Themen genannt: verpflichtende Kinderschutzkonzepte, Regeln für Gefährdungsabklärungen, rechtlich abgesicherter Informationsaustausch, präzisere Datenschutzbestimmungen, multiprofessionelle Teams, erweiterte Sonderauskünfte, erweiterte Mitwirkungspflichten und Betretungsrechte sowie die Einordnung von Krisenzentren als sozialpädagogische Einrichtungen. Diese Punkte wurden in den Redebeiträgen als Teil der Novelle oder als konkrete Kritik- und Forderungspunkte benannt.

Parteien und Abgeordnete nannten zudem konkrete institutionelle Vorschläge: Die ÖVP sprach sich unter anderem für eine unabhängige Ombudsstelle und eine unabhängige Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie eine Neupositionierung der MA 11 aus. Die GRÜNEN brachten einen Antrag ein, der eine gesetzliche Verankerung der Krisenzentren sowie transparente Regeln für Datenabfragen fordert.

Begriffe und Institutionen erklärt

MA 11: In der Debatte wird die MA 11 wiederholt genannt; die Abkürzung steht in der Wiener Verwaltung für die Magistratsabteilung, die sich mit Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt. In den Redebeiträgen forderten Abgeordnete eine Neupositionierung oder ein stärkeres partnerschaftliches Verhältnis der MA 11 zu Familien.

Gefährdungsabklärung: Als Gefährdungsabklärung wurde in den Reden ein Verfahren bezeichnet, mit dem mögliche Gefährdungen von Kindern geprüft werden sollen; Lukas Burian betonte, eine solche Abklärung könne „nicht nur vom Schreibtisch aus erfolgen“ und setze Mitwirkungspflichten voraus.

Sonderauskünfte: Unter Sonderauskünften verstanden Rednerinnen und Redner in der Debatte Auskünfte oder Datenzugriffe, die die MA 11 in bestimmten Fällen von anderen Stellen, etwa aus der Sicherheitsverwaltung, einholen könnte. Mehrere Abgeordnete äußerten Bedenken bezüglich Umfang, Prüfung und Löschung solcher Daten.

Krisenzentren: Krisenzentren wurden als Einrichtungen genannt, die in der Debatte sowohl als kurzfristige Einrichtungen zur Gefährdungsabklärung als auch im Kontext ihrer Einordnung als sozialpädagogische Einrichtungen diskutiert wurden. Ursula Berner und Armin Blind machten auf Unterschiede zwischen kurzfristigen Krisenzentren und langfristigen sozialpädagogischen Wohngemeinschaften aufmerksam.

Multiprofessionalität: Multiprofessionelle Teams werden in der Novelle und in den Debatten als Zusammenschluss verschiedener Berufsgruppen beschrieben. Kritiker warnten davor, dadurch sozialpädagogische Fachlichkeit zu verwässern; Befürworter betonten, verschiedene Belastungen von Kindern erforderten unterschiedliche Kompetenzen.

Konkrete Eingaben, Kritikpunkte und Anträge

  • ÖVP (Sabine Keri): Kritik an Dokumentations-, Auskunfts- und Kontrollbefugnissen; Forderung nach unabhängiger Ombudsstelle, unabhängiger Kinder- und Jugendanwaltschaft und Neupositionierung der MA 11.
  • NEOS (Lukas Burian): Verteidigung der Novelle als Schritt für mehr Rechtssicherheit und Handlungsfähigkeit; Betonung verpflichtender Kinderschutzkonzepte und multiprofessioneller Teams; Ablehnung zusätzlicher Oppositionsanträge.
  • GRÜNE (Ursula Berner): Ablehnung der Novelle; Forderung nach struktureller Neuaufstellung der MA 11, klaren Regeln für Datenabfragen, besseren Arbeitsbedingungen und gesetzlicher Verankerung der Krisenzentren.
  • FPÖ (Armin Blind): Ablehnung der Novelle; Kritik am Begriff der „gleichwertigen Ausbildung“, Forderung nach klaren Kriterien zur Anerkennung von Ausbildungen und stärkere Berücksichtigung der Familie im Kinderschutz.

FAQ zur Novelle des WKJHG 2013

Wer hat sich im Landtag klar gegen die Novelle ausgesprochen?

Mehrere Abgeordnete gaben an, der Novelle nicht zustimmen zu wollen. Genannt wurden insbesondere LAbg. Sabine Keri (ÖVP), LAbg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE) und LAbg. Armin Blind (FPÖ), die jeweils unterschiedliche Einwände gegen Teile des Entwurfs darlegten, darunter Bedenken zu Fachlichkeit, Datenzugriffen sowie zur Zusammenführung von Krisenzentren und sozialen Wohngemeinschaften.

Welche Argumente nannte NEOS für die Novelle?

LAbg. Mag. Lukas Burian (NEOS) verteidigte die Änderungen als Schritt für besseren Kinderschutz. Er verwies auf verpflichtende Kinderschutzkonzepte, klarere Regeln für Gefährdungsabklärungen, rechtlich abgesicherten Informationsaustausch und präzisere Datenschutzbestimmungen sowie auf die Ergänzung sozialpädagogischer Teams durch weitere fachlich einschlägige Berufsgruppen.

Warum sind Datenzugriffe und Sonderauskünfte umstritten?

Mehrere Abgeordnete äußerten Bedenken zu erweiterten Sonderauskünften und Datenzugriffen der MA 11. Kritische Punkte betrafen aus Sicht der Rednerinnen und Redner das Fehlen klarer Regelungen dazu, wann Daten abgefragt werden dürfen, wer dies prüft, welche Daten gespeichert werden und wann sie wieder gelöscht werden müssten.

Welche Rolle spielen Krisenzentren in der Debatte?

Krisenzentren wurden sowohl als kurzfristige Einrichtungen zur Gefährdungsabklärung als auch in ihrer Einordnung als sozialpädagogische Einrichtungen diskutiert. Während Lukas Burian die Einordnung verteidigte, äußerten Ursula Berner und Armin Blind Bedenken gegenüber einer Zusammenführung der Aufgaben von Krisenzentren und sozialpädagogischen Wohngemeinschaften.

Welche zusätzlichen Vorschläge wurden im Plenum vorgebracht?

Unter anderem forderte die ÖVP eine unabhängige Ombudsstelle und eine unabhängige Kinder- und Jugendanwaltschaft; die GRÜNEN stellten einen Antrag zu qualifizierten Fachkräften, klaren Zuständigkeiten in multiprofessionellen Teams, transparenten Regeln für Datenabfragen und einer gesetzlichen Verankerung der Krisenzentren. Die FPÖ verwies auf einen eigenen Antrag gegen Gewalt an Kindern.

Quellen und Kontakt

Quelle: Stadt Wien - Kommunikation und Medien (KOM), Rathauskorrespondenz.

Kontakt: Rathauskorrespondenz, Stadt Wien - Kommunikation und Medien, Diensthabende*r Redakteur*in, Telefon: 01 4000-81081, E-Mail: dr [at] ma53.wien.gv.at, Website: https://presse.wien.gv.at

Schlagworte

#WKJHG 2013#Kinder- und Jugendhilfe#MA 11#Kinderschutz#Wiener Landtag#Kommunales#Landtag#Gemeinderat

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