Änderungen bei Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie Verfassungsdebatte im Landtag
Der Wiener Landtag beschloss eine Novelle des WKJHG 2013; Debatten drehten sich um Einschau, Kontrollrechte, Personalfragen und eine Verfassungsänderung.
Der Wiener Landtag behandelte und beschloss in seiner Sitzung eine Novelle des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 (WKJHG 2013). In der Debatte standen sowohl Fragen des Kinderschutzes und der Kontrollrechte der Behörde als auch personelle und verfassungsrechtliche Punkte im Mittelpunkt.
Gleichzeitig wurde ein Entwurf vorgelegt, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert werden soll. Die parlamentarische Debatte zeigte deutliche Differenzen zwischen den Fraktionen; mehrere Redebeiträge kritisierten die Vorgehensweise der Stadtregierung bei der Einbringung von Änderungen.
Bei der Novelle handelt es sich laut Debatte um eine Änderung des bestehenden WKJHG 2013. LAbg. Mag. Marcus Gremel, MBA (SPÖ) bezeichnete die Vorlage als „natürlich nicht allumfassend“, weil das Gesetz nicht neu geschrieben, sondern novelliert werde. Gremel betonte, es gehe darum, die Einschau und die Kontrollrechte der Behörde zu verstärken; er verwies darauf, dass „das haben andere Bundesländer vor uns ebenfalls schon gemacht“.
Im Vortrag Gremels wurde ausgeführt, dass die Einschau in Familien in aller Regel durch Gefährdungsmeldungen initiiert werde und nicht anlasslos erfolgen solle. Gremel formulierte dazu: „Im Zweifelsfall hat für mich der Kinderschutz immer höchste Priorität“ und ergänzte, dass „wenn Kinder in Wien von Gewalt betroffen sind, dann schreitet die Behörde ein“.
Im Rahmen der Diskussion brachte Gremel auch Personalfragen in Einrichtungen zur Sprache: Es fehle an Personal in den Einrichtungen, weshalb Maßnahmen gesetzt werden müssten, um diesen Mangel auszugleichen. Als eine konkrete Maßnahme nannte er die Einbeziehung von Personen aus Berufsgruppen, „die nahe am pädagogischen Berufsstand stünden“.
Gremel verband seine Ausführungen mit einer parteipolitischen Positionierung gegenüber der FPÖ: Er kritisierte den Bundesvorsitzenden der FPÖ, der sich positiv über die „g’sunde Watsch’n“ geäußert habe, und kommentierte dazu: „wenn so jemand im Parlament sitzt und die Partei anführt, ist das ein Skandal, da erübrigt sich jede Diskussion mit der FPÖ über Kinderschutz!“
Parallel zur Novelle des WKJHG 2013 wurde ein Entwurf zur Änderung der Wiener Stadtverfassung eingebracht. Im Kern geht es nach Darstellungen in der Debatte um Regelungen zur Vertretungsfunktion beziehungsweise Stimmübertragung und um die Mindestanzahl der Anwesenheit im Stadtsenat und der Landesregierung.
Laut Vorlage müsste demnach nur noch eine Anwesenheit von vier Regierungsmitgliedern gegeben sein, um abzustimmen — ein Punkt, der in den Redebeiträgen Kritik hervorrief. LAbg. Harald Zierfuß (ÖVP) kündigte an, die Novelle ablehnen zu wollen, und kritisierte sowohl die inhaltliche Änderung als auch die „Hast, mit der die Novelle zur Begutachtung im zuständigen Ausschuss vorgelegt worden sei“ sowie die „fehlende Einbindung der Opposition bei den Änderungen der Spielregeln in unserer Stadt“.
Die Wortmeldungen im Landtag zeigten unterschiedliche Auffassungen: LAbg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS) argumentierte, die Änderung diene dazu, sicherzustellen, dass Landesregierung bzw. Stadtsenat „weiterhin handlungsfähig bleibt“ und verwies darauf, dass entsprechende Regelungen in anderen Bundesländern bereits üblich seien.
LAbg. Georg Prack, BA (GRÜNE) bezeichnete die Vorlage als „einen Tiefpunkt der politischen Zusammenarbeit in diesem Haus“ und kritisierte das Ausbleiben von Gesprächen und Kontaktaufnahme: „Das ist ein grobes Foul, das ist letztklassig.“ Prack rechnete vor, im „Extremfall“ könne die neue Regelung bedeuten, dass vier Regierungsmitglieder die sechs Mitglieder der Opposition überstimmen. Er äußerte Unverständnis über die Eile bei den Änderungen und sagte: „wer sich nicht mehr daran hält, der verspielt unser Vertrauen“.
StR Dominik Nepp, MA (FPÖ) warf der Stadtregierung vor, mit der Verfassungsänderung lediglich den Machterhalt sichern zu wollen. Er stellte einen Zusammenhang zur Sitzungsfrequenz anderer Landesregierungen her, indem er erklärte, die Vertretungsfunktionen dort entstünden durch wöchentliche statt monatliche Sitzungen. Nepp kündigte an, das vertretende Mitglied des Stadtsenats „mit Fragen zur Kompetenz zu bombardieren“ und äußerte die Befürchtung: „Irgendwann wird es so sein, dass wir überhaupt keine Abgeordneten mehr brauchen und nur noch die Klubobleute zu fünft dasitzen und abstimmen“.
LAbg. Mag. Dr. Michael Trinko (SPÖ) verwies darauf, dass es bei der Novelle um Situationen gehe, die jede und jeden treffen könne, in denen eine Vertretung notwendig sei. Er nannte Linz als Beispiel, wo diese Regelung bereits gelten würde, und betonte, im Endeffekt werde eine Vertretungsfunktion geschaffen und „keine Kontrollmöglichkeiten beschnitten“.
Die Gesetzesnovelle wurde nach Angaben aus der Sitzung mehrstimmig beschlossen. Zusätzlich wurde ein SPÖ-NEOS-Antrag betreffend gewaltfreie Erziehung für jedes Kind mehrheitlich angenommen. Die Anträge der Opposition erzielten hingegen nicht die erforderliche Mehrheit.
Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (WKJHG 2013): Bezeichnet das bestehende Gesetzeswerk, das nach den Angaben der Debatte nun nicht neu geschrieben, sondern durch eine Novelle geändert wurde. Eine Novelle ist eine Änderung bzw. Ergänzung eines bestehenden Gesetzestextes.
Einschau: In der Debatte verwendeter Begriff für das Eingreifen oder die Einsichtnahme der Behörde in die Verhältnisse von Familien. Nach den Redebeiträgen erfolgt eine solche Einschau in aller Regel nach einer Gefährdungsmeldung und nicht anlasslos.
Gefährdungsmeldung: In der parlamentarischen Darstellung der Anlass, der in der Regel eine behördliche Einschau in Familien initiiert. Gefährdungsmeldungen sollen demnach Ausgangspunkt für behördliche Maßnahmen im Kontext des Kinderschutzes sein.
Vertretungsfunktion/Stimmübertragung: Im Zuge der Verfassungsänderung thematisierter Vorgang, bei dem ein Regierungsmitglied in bestimmten Fällen von einem anderen vertreten wird, sodass Abstimmungsfähigkeit sichergestellt werden soll.
Stadtsenat und Landesregierung: In der Wiener Verwaltungs- und Verfassungsordnung genannte Gremien, zu denen in der Debatte Anwesenheitsregelungen vorgebracht wurden. Die geplante Änderung betrifft die Mindestanzahl der anwesenden Regierungsmitglieder für Abstimmungen.
F: Wer hat die Novelle zum WKJHG 2013 im Landtag eingebracht?
A: In der Aussprache wurde die Novelle als Vorlage der Stadtregierung diskutiert; die Debatte gipfelte in einer Beschlussfassung des Landtags, die mehrstimmig erfolgte.
F: Welche inhaltlichen Ziele nannte die SPÖ zur Novelle?
A: LAbg. Marcus Gremel (SPÖ) sagte, es gehe ihm um die verstärkte Einschau und die Stärkung der Kontrollrechte der Behörde; er betonte zudem, dass Gefährdungsmeldungen üblicherweise Auslöser für Einschauen seien.
F: Wurde ein Antrag zum Thema Erziehung beschlossen?
A: Ja, ein gemeinsamer Antrag von SPÖ und NEOS betreffend gewaltfreie Erziehung für jedes Kind wurde nach Angaben aus der Sitzung mehrheitlich angenommen.
F: Welche Kritikpunkte führte die Opposition an?
A: Kritikpunkte in der Debatte umfassten unter anderem die Geschwindigkeit der Einbringung in den zuständigen Ausschuss, die fehlende Einbindung der Opposition und Bedenken zur Änderung der Anwesenheits- und Vertretungsregeln im Stadtsenat und in der Landesregierung.
F: Wie konkret wurden Vertretungsregelungen diskutiert?
A: Nach Darstellung der Vorlage würde eine Anwesenheit von nur noch vier Regierungsmitgliedern für Abstimmungen genügen; Gegner der Änderung wiesen auf mögliche Mehrheitsverschiebungen und auf Unterschiede zur Sitzungsfrequenz anderer Bundesländer hin.
Quelle: Stadt Wien - Kommunikation und Medien (Rathauskorrespondenz). Für Rückfragen: Telefon 01 4000-81081, E-Mail: dr [at] ma53.wien.gv.at. Weiterführende Informationen sind auf der städtischen Presseseite abrufbar: https://presse.wien.gv.at.