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NÖ Wohnungsförderungsbeirat befürwortet Förderung für 5.200

LR Teschl-Hofmeister: Setzt damit ein starkes Zeichen für die Zukunft

8. Juni 2026
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Der Beirat befürwortete Förderungen für fast 5.200 Wohneinheiten; die beschlossenen Volumina und Zuschüsse werden der NÖ Landesregierung zur Bewilligung vorgelegt.

Der NÖ Wohnungsförderungsbeirat hat in seiner jüngsten Sitzung Förderungen für nahezu 5.200 Wohneinheiten befürwortet. Die Beschlüsse umfassen Entscheidungen zu Sanierung, Neubau, Eigenheimerrichtung und Eigenheimsanierung sowie zu Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, Geschäftslokalen und Wohnheimen; die empfohlenen Zuschüsse, Darlehen und Einmalzuschüsse verteilen sich auf mehrere Programme und Laufzeiten.

Wohnbau-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister wird in der Aussendung mit den Worten zitiert: „Gerade in Zeiten steigender Bau- und Energiekosten ist es besonders wichtig, weiterhin leistbaren und qualitativ hochwertigen Wohnraum für die Menschen in Niederösterreich zu schaffen. Mit den heutigen Beschlüssen setzt das Land Niederösterreich gemeinsam mit dem NÖ Wohnungsförderungsbeirat ein klares Zeichen für soziale Sicherheit, regionale Wertschöpfung und eine nachhaltige Zukunft“. Die vom Beirat positiv beurteilten Projekte würden in weiterer Folge der NÖ Landesregierung zur Bewilligung vorgelegt.

Die Beschlüsse des NÖ Wohnungsförderungsbeirates im Überblick

Für die Sanierung im mehrgeschossigen Wohnbau wurden laut Aussendung 1.067 Wohnungen sowie 5 Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, 9 Geschäftslokale und 2 Wohnheime positiv begutachtet. Dafür ist ein jährlicher Zuschuss von 1 Million Euro vorgesehen; über die Gesamtlaufzeit ergibt dies 19,2 Millionen Euro.

Im Bereich Wohnungsneubau wurden demnach 2.102 Wohneinheiten, 2 Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, 11 Geschäftslokale und 1 Wohnheim positiv beurteilt. Für diese Vorhaben ist ein jährlicher degressiver Zuschuss von 10,5 Millionen Euro genannt; über die Gesamtlaufzeit summiert sich dies laut Aussendung auf 92,3 Millionen Euro. Zusätzlich wurde ein Darlehen in Höhe von 11,87 Millionen Euro positiv begutachtet.

Weitere Beschlüsse betreffen die Eigenheimerrichtung: Hier wurden 840 Wohneinheiten vorgelegt. Für diese neuen Wohneinheiten wurden laut Mitteilung Darlehen in Höhe von 31,5 Millionen Euro sowie Einmalzuschüsse in Höhe von 5,85 Millionen Euro positiv begutachtet. Bei der Eigenheimsanierung wurden 1.173 Wohneinheiten behandelt; hierfür wurden nicht rückzahlbare jährliche Annuitätenzuschüsse in Höhe von 2,5 Millionen Euro auf die Dauer von zehn Jahren – dies ergibt 25 Millionen Euro – sowie nicht rückzahlbare Einmalzuschüsse in Höhe von mehr als 32.000 Euro positiv begutachtet.

Der Umfang der Förderungen nach Bereichen und Laufzeiten

Die in der Aussendung genannten Beträge verteilen sich auf unterschiedliche Förderformen und Laufzeiten. Für die Sanierung im mehrgeschossigen Wohnbau ist ein jährlicher Zuschuss von 1 Million Euro angegeben, der über die gesamte Laufzeit mit 19,2 Millionen Euro beziffert wird. Im Neubau ist ein jährlich degressiver Zuschuss von 10,5 Millionen Euro genannt, der in der Summe 92,3 Millionen Euro über die Laufzeit ergibt; daneben ist ein Darlehen von 11,87 Millionen Euro vorgesehen.

Für Eigenheimerrichtung und -sanierung wurden in der Aussendung konkrete Darlehens- und Zuschussbeträge genannt: 31,5 Millionen Euro Darlehen und 5,85 Millionen Euro Einmalzuschüsse für die Errichtung, sowie jährliche Annuitätenzuschüsse von 2,5 Millionen Euro über zehn Jahre (insgesamt 25 Millionen Euro) und Einmalzuschüsse in Höhe von mehr als 32.000 Euro für die Sanierung privater Eigenheime.

Konkrete Zahlen: Wohnungszahlen und Volumen

In der Aussendung heißt es weiter, der NÖ Wohnungsförderungsbeirat setze unter anderem mit 3.196 Wohneinheiten und 3 Wohnheimen im großvolumigen Bereich sowie mit 2.013 Wohneinheiten im kleinvolumigen Bereich und einem Gesamtvolumen von 185,7 Millionen Euro einen wichtigen Impuls. Die hier genannten Teilmengen und das Gesamtvolumen sind Teil der im Beirat positiv begutachteten Maßnahmen, die der Landesregierung nun zur Bewilligung vorgelegt werden.

  • Sanierung mehrgeschossiger Wohnbau: 1.067 Wohneinheiten; jährlicher Zuschuss 1 Mio. Euro; Gesamtlaufzeit 19,2 Mio. Euro
  • Wohnungsneubau: 2.102 Wohneinheiten; jährlicher degressiver Zuschuss 10,5 Mio. Euro; Gesamtlaufzeit 92,3 Mio. Euro; Darlehen 11,87 Mio. Euro
  • Eigenheimerrichtung: 840 Wohneinheiten; Darlehen 31,5 Mio. Euro; Einmalzuschüsse 5,85 Mio. Euro
  • Eigenheimsanierung: 1.173 Wohneinheiten; Annuitätenzuschüsse 2,5 Mio. Euro jährlich (10 Jahre = 25 Mio. Euro); Einmalzuschüsse >32.000 Euro
  • Großvolumig / kleinvolumig: 3.196 Wohneinheiten und 3 Wohnheime (großvolumig) sowie 2.013 Wohneinheiten (kleinvolumig); Gesamtvolumen 185,7 Mio. Euro

Begriffe rund um die Förderung erklärt

Wohnungsneubau: Als Wohnungsneubau werden in der Regel neu errichtete Wohneinheiten verstanden, also Wohnungen, die in neuen Gebäuden entstehen. In der Aussendung werden für den Neubau konkrete Zahlen zu Wohneinheiten, Zuschüssen und Darlehen genannt.

Mehrgeschossiger Wohnbau: Unter mehrgeschossigem Wohnbau versteht man Wohngebäude mit mehreren Stockwerken, in denen mehrere Wohneinheiten zusammengefasst sind. Die Aussendung nennt neben Neubau und Sanierung auch speziell förderbare Vorhaben in diesem Segment.

Eigenheimerrichtung: Dieser Begriff bezeichnet den Bau von Einfamilienhäusern oder ähnlichen eigenständigen Wohngebäuden, die als Eigenheim genutzt werden. Für die Eigenheimerrichtung werden in der Mitteilung Darlehen und Einmalzuschüsse aufgeführt.

Annuitätenzuschuss: Ein Annuitätenzuschuss ist in der Regel eine Förderform, die über eine festgelegte Laufzeit regelmäßig gezahlt wird. In der Aussendung werden für die Eigenheimsanierung jährliche Annuitätenzuschüsse in Höhe von 2,5 Millionen Euro über zehn Jahre genannt.

Degressiver Zuschuss: Ein degressiver Zuschuss reduziert sich über die Laufzeit schrittweise; in der Aussendung ist für den Wohnungsneubau ein jährlich degressiver Zuschuss von 10,5 Millionen Euro und ein entsprechendes Gesamtlaufzeitvolumen genannt.

Wie geht es weiter: Bewilligung durch die Landesregierung

Laut Aussendung werden die vom NÖ Wohnungsförderungsbeirat positiv beurteilten Projekte der NÖ Landesregierung zur Bewilligung vorgelegt. Damit ist der nächste formelle Schritt in der Förderabwicklung die Entscheidung durch die Landesregierung über die genannten Zuschüsse, Darlehen und Einmalzuschüsse.

Die Mitteilung nennt explizit, dass die heutigen Beschlüsse des Beirates als Vorlage für die weitere Bewilligungsprüfung durch die Landesregierung dienen. Konkrete Bewilligungsentscheidungen und deren Umsetzung werden in der Aussendung nicht weiter ausgeführt.

FAQ zum Beschluss des NÖ Wohnungsförderungsbeirates

Wie viele Wohneinheiten wurden insgesamt befürwortet?

In der Aussendung wird die Zahl der befürworteten Wohneinheiten in mehreren Kategorien genannt (Sanierung, Neubau, Eigenheimerrichtung, Eigenheimsanierung). Die Summe dieser in der Mitteilung aufgeführten Kategorien ergibt nahezu 5.200 Wohneinheiten; die Überschrift der Aussendung spricht von „fast 5.200“ Wohneinheiten.

Welche Förderarten hat der Beirat positiv begutachtet?

Der Beirat hat laut Mitteilung Zuschüsse (jährliche und einmalige), Darlehen sowie nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse positiv begutachtet. Die Förderarten werden in der Aussendung in Verbindung mit den jeweiligen Bereichen (Sanierung, Neubau, Eigenheimerrichtung, Eigenheimsanierung) dargestellt.

Welche finanziellen Größenordnungen sind genannt worden?

Die Aussendung nennt mehrere Beträge, etwa einen jährlichen Zuschuss von 1 Million Euro für Sanierungen (19,2 Mio. Euro über die Laufzeit), einen jährlich degressiven Zuschuss von 10,5 Millionen Euro im Neubau (92,3 Mio. Euro über die Laufzeit) sowie Darlehen in Höhe von 11,87 Mio. Euro. Für Eigenheimerrichtung sind Darlehen von 31,5 Mio. Euro und Einmalzuschüsse von 5,85 Mio. Euro genannt; für Eigenheimsanierung werden Annuitätenzuschüsse von 2,5 Mio. Euro jährlich über zehn Jahre (25 Mio. Euro) sowie Einmalzuschüsse in Höhe von mehr als 32.000 Euro erwähnt.

Wer nimmt die endgültige Entscheidung über die Förderungen vor?

Die Mitteilung stellt klar, dass die vom NÖ Wohnungsförderungsbeirat positiv beurteilten Projekte der NÖ Landesregierung zur Bewilligung vorgelegt werden. Die abschließende Bewilligung liegt damit formell bei der NÖ Landesregierung, so die Aussendung.

Wer ist Ansprechpartner für Nachfragen zur Aussendung?

In der Mitteilung werden als Ansprechpartner das Büro von LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Pressesprecher, mit Telefon 02742/9005-12655 und E-Mail dieter.kraus[at]noel.gv.at genannt. Außerdem ist im Kontaktblock des Amtes der NÖ Landesregierung Mag. Ing. Johannes Seiter mit Telefon 02742/9005-12174 und E-Mail presse[at]noel.gv.at angegeben.

Quellen und Kontakt

Quellvermerk: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (Aussendung zur Sitzung des NÖ Wohnungsförderungsbeirates).

Kontakt (Presse): Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus[at]noel.gv.at

Kontakt (Amt der NÖ Landesregierung, Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit): Mag. Ing. Johannes Seiter, 02742/9005-12174, E-Mail presse[at]noel.gv.at

Schlagworte

#Wohnungsförderungsbeirat#Christiane Teschl-Hofmeister#Wohnbau#Niederösterreich#Wohnungsförderung#Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister#Gesellschaft#Soziales

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