Abgeordnete beraten über Tabaknovelle, Konsumentenschutz, neue Schulfächer und Sterbeverfügungen
Im Nationalrat am 7. Juli 2026 stehen unter anderem Einweg‑E‑Zigaretten, Greenwashing‑Verbote, neue Schulfächer und die Verfassungsabsicherung von Volksgruppen auf der Tagesordnung.
Am zweiten Plenartag des Juli‑Plenums des Nationalrats beraten die Abgeordneten an diesem Dienstag ab 9 Uhr über zahlreiche Gesetzesvorhaben und Anträge. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem eine Novelle des Tabak‑ und Nichtraucherschutzgesetzes, Vorhaben zum Konsumentenschutz, Änderungen im Bildungsbereich sowie Fragen rund um Sterbeverfügungen.
Die Bandbreite der Themen reicht von der verfassungsrechtlichen Absicherung der sechs autochthonen Volksgruppen über die Einführung neuer Unterrichtsgegenstände bis hin zu Anpassungen im Gesundheits- und Sozialrecht. Mehrere Initiativen wurden bereits in Ausschüssen behandelt und mit Empfehlungen oder Beschlüssen an das Plenum weitergeleitet.
Die Sitzung beginnt um 9 Uhr. Zu den hervorgehobenen Vorhaben gehört eine Novelle zum Tabak‑ und Nichtraucherschutzgesetz: Geplant ist unter anderem, Einweg‑E‑Zigaretten ab 2027 zu verbieten, das Wegwerfen von Zigarettenstummeln auf öffentlichen Spielplätzen mit Geldstrafen zu belegen sowie strengere Regeln für Produkte wie Nikotinpouches zu verankern, so die Aussendung.
Weitere bedeutende Punkte auf der Tagesordnung sind Gesetzesvorschläge zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten (etwa zur Bekämpfung von Greenwashing und zur Verhinderung vorsätzlicher Produktveralterung), die Einführung eines Widerrufsbuttons bei Online‑Verträgen sowie die Beratung über zwei neue Unterrichtsgegenstände: "Medien und Demokratie" und "Informatik und Künstliche Intelligenz".
Anlässlich des 50‑jährigen Jubiläums der Beschlussfassung des Volksgruppengesetzes sieht ein Gesetzesantrag der Koalitionsparteien vor, die sechs autochthonen Volksgruppen verfassungsrechtlich abzusichern. Das Gesetzesantrag wurde im Verfassungsausschuss auch von den Grünen mitgetragen. Konkret genannt werden die kroatische, die slowenische, die ungarische, die tschechische, die slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma.
Die Vorlage sieht außerdem vor, die Regierung künftig zur jährlichen Vorlage eines umfassenden Berichts zur Lage der Volksgruppen zu verpflichten. Zur Sicherung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten schlagen ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne die Zusammenlegung kleiner Bezirksgerichte mit größeren Sprengeln vor und die Einrichtung zweisprachiger Kompetenzzentren in Klagenfurt und Völkermarkt. Gerichtstage an den bisherigen Standorten sollen erhalten bleiben.
Im Verfassungsausschuss äußerte die FPÖ Kritik an der Kurzfristigkeit der Vorlage und behielt sich eine Entscheidung im Plenum vor.
Die vorgesehene Novelle des Tabak‑ und Nichtraucherschutzgesetzes umfasst mehrere Maßnahmen. Die Aussendung nennt ein geplantes Verbot von Einweg‑E‑Zigaretten ab 2027 sowie strengere Regelungen für neue Nikotinerzeugnisse und E‑Zigaretten. Nikotinhaltige Produkte wie Nikotinpouches und Nikotinzahnstocher sowie bestimmte nikotinfreie verwandte Erzeugnisse sollen demnach ähnlich wie klassische Tabakprodukte behandelt werden.
Das Paket sieht Abgabebeschränkungen, Werbeverbote und gesundheitsbezogene Warnhinweise vor. Zudem ist die Festlegung einer Mindestfüllmenge von 15 Einheiten für tabakfreie Nikotinerzeugnisse geplant und es soll möglich werden, per "Mystery Shopping" den Versandhandelsverbotsvollzug zu kontrollieren. Für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder ähnlichen Abfällen auf öffentlichen Spielplätzen nennt die Vorlage Strafen von bis zu 500 Ꞓ beziehungsweise 2.000 Ꞓ im Wiederholungsfall.
Mehrere Gesetzesvorhaben zielen auf die Umsetzung von EU‑Vorgaben zum Verbraucherschutz. Das Wirtschafts‑ und Justizgesetzespaket enthält eine UWG‑Novelle, die neue unlautere Geschäftspraktiken definieren soll, darunter solche, die unter dem Begriff "Greenwashing" zusammengefasst werden. Der Wirtschaftsausschuss gab der Regierungsvorlage mit breiter Mehrheit Zustimmung, die FPÖ stimmte im Ausschuss zu behielt sich aber eine Ablehnung im Plenum vor; die Grünen stimmten im Ausschuss vorerst nicht zu.
Das "Verbraucherrechts‑Änderungsgesetz 2026" wurde im Justizausschuss einstimmig angenommen. Es sieht einen Widerrufsbutton für online abgeschlossene Fernabsatzverträge vor und verlangt vorvertragliche Angaben zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit aller Warenarten. Eine harmonisierte Kennzeichnung soll zeigen, für welche Produkte eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gilt.
Zudem wurde im Justizausschuss ein Gesetz zur Umsetzung der Warenreparaturrichtlinie mehrheitlich angenommen. Hersteller bestimmter Verbraucherprodukte sollen zur Reparatur verpflichtet werden; die Verpflichtungszeiträume sind je nach Produkt mit sieben bis zehn Jahren ab letztem Inverkehrbringen des Modells vorgesehen. Eine Ausnahme besteht, wenn eine Reparatur unmöglich ist. Ferner soll sich die Gewährleistungsfrist bei Entscheidung für Reparatur im Gewährleistungsfall einmalig um ein Jahr auf insgesamt drei Jahre verlängern können.
Das von Bildungsminister Christoph Wiederkehr vorgelegte Schulpaket sieht die Einführung zweier neuer Pflichtgegenstände vor: "Medien und Demokratie" sowie "Informatik und Künstliche Intelligenz". Vorgesehen sind laut Aussendung unter anderem Vermittlung von KI‑Grundhandwerk, Wissen über Algorithmen, Programmierung, Privatsphäre und Cybersecurity. Konkrete Inhalte stehen dem Text zufolge noch nicht fest und sollen nach einem Begutachtungsverfahren per Verordnung festgelegt werden.
Das Gesetzespaket soll zudem bei nachträglichen Pflichtschulabschlüssen den neuen Pflichtgegenstand "Digitale Grundbildung" berücksichtigen und den Beginn des Kopftuchverbots für Schülerinnen bis 14 Jahre um eine beziehungsweise zwei Wochen verschieben: Statt mit 1. September soll es mit Beginn des Schuljahres 2026/27 in Kraft treten. Im Bildungsausschuss stimmten FPÖ und Grüne gegen die Novelle und kritisierten Unklarheiten beim Umfang und den Inhalten.
Der Gesundheitsausschuss empfahl eine Novelle zum Ärztegesetz, die die Dauer der ärztlichen Basisausbildung (erste Phase der Facharztausbildung) ab August von neun auf sechs Monate verkürzen soll; dies wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien empfohlen. Weitere Änderungen betreffen die Aufhebung einer Sonderfachbeschränkung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, Regelungen zu Telemedizin sowie die kostenlose Bereitstellung einer Erstkopie der Krankengeschichte.
Das sogenannte "Zahnärztequalitätssicherungsgesetz 2026" soll Zahnärztinnen und Zahnärzte in ein bereits für Ärztinnen und Ärzte geltendes System zur Qualitätssicherung einbeziehen und unabhängige Qualitätskontrollen durch das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG) vorsehen. Ab 2028 soll für Zahnärztinnen und Zahnärzte eine verpflichtende Diagnosecodierung gelten. Im Gesundheitsausschuss stimmten nur die Koalitionsparteien für die Vorlage.
Zur Adaption eines VfGH‑Erkenntnisses wurde im Justizausschuss eine Novelle zum Sterbeverfügungsgesetz mehrheitlich angenommen. Sterbeverfügungen bleiben weiterhin für ein Jahr gültig; künftig sollen sie innerhalb von fünf Jahren nach Errichtung in einem vereinfachten Verfahren erneuerbar sein, wenn ärztlich bestätigt wird, dass die sterbewillige Person weiterhin entscheidungsfähig ist und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine ergänzende Bestimmung stellt zudem auf eine Meldepflicht oder österreichische Staatsbürgerschaft bei Errichtung und Erneuerung ab, so die Aussendung.
Sterbeverfügung
Seit 2022 ermöglicht eine Sterbeverfügung unter bestimmten, strengen Voraussetzungen die Inanspruchnahme von assistiertem Suizid. Die geplante Novelle regelt Erneuerungen innerhalb von fünf Jahren und setzt ärztliche Bestätigungen als Voraussetzung für die Erneuerung voraus.
Widerrufsbutton
Der Widerrufsbutton ist eine online verfügbare Funktion für Fernabsatzverträge, die Verbrauchern eine klar deklarierte Möglichkeit zur Rücktrittserklärung bietet. Er ist Teil des "Verbraucherrechts‑Änderungsgesetz 2026", das im Justizausschuss einstimmig angenommen wurde.
ESAP (European Single Access Point)
Das ESAP ist ein europäisches Zugangsportal, dessen Umsetzung durch das ESAP‑Justizgesetz in nationalem Recht erfolgen soll. Ziel ist laut Erläuterungen, dass bestimmte Unternehmensunterlagen unionsweit in einem strukturierten Format abrufbar sind.
BauID
Die BauID ist die Identifikationskarte für Beschäftigte am Bau. Ein Antrag der Koalitionsparteien sieht vor, das System künftig direkt von der Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungskasse (BUAK) betreiben zu lassen; die Teilnahme soll weiterhin freiwillig und die Ausstellung kostenfrei sein, sofern die Arbeitnehmenden dem BUAG unterliegen.
Greenwashing
Als Greenwashing bezeichnet die Aussendung Geschäftspraktiken, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher durch Aussagen über angebliche Umweltfreundlichkeit oder durch nicht glaubwürdige Nachhaltigkeitssiegel in die Irre geführt werden. Die UWG‑Novelle möchte entsprechende unlautere Praktiken definieren und regulieren.
Wann beginnt die Sitzung des Nationalrats?
Die Aussendung nennt 9 Uhr als Beginn der Sitzung am zweiten Plenartag des Juli‑Plenums. Die Tagesordnung umfasst mehrere, teils komplexe Gesetzesvorhaben, die bereits in Ausschüssen beraten wurden.
Welche neuen Schulfächer sind vorgesehen?
Vorgeschlagen werden die Einführung von "Medien und Demokratie" sowie von "Informatik und Künstliche Intelligenz". Die genauen Inhalte stehen noch nicht fest und sollen nach einem Begutachtungsverfahren per Verordnung festgelegt werden.
Was sieht die Tabaknovelle konkret vor?
Die Aussendung spricht von einem geplanten Verbot von Einweg‑E‑Zigaretten ab 2027, strengeren Regeln für Nikotinerzeugnisse sowie Maßnahmen wie Abgabebeschränkungen, Werbeverbote, Warnhinweise und Mindestfüllmengen. Außerdem nennt die Vorlage Sanktionen für das Wegwerfen von Zigarettenabfällen auf Spielplätzen.
Wie sollen Greenwashing und vorzeitige Obsoleszenz adressiert werden?
Die UWG‑Novelle definiert neue unlautere Geschäftspraktiken, um beispielsweise irreführende Umweltangaben zu unterbinden. Ebenfalls vorgesehen ist ein Verbot von Praktiken, bei denen Produkte vorsätzlich mit einer begrenzten Lebensdauer geplant werden.
Welche Änderungen gibt es bei Sterbeverfügungen?
Sterbeverfügungen bleiben laut Novelle für ein Jahr gültig; innerhalb von fünf Jahren nach Errichtung sollen sie in einem vereinfachten Verfahren erneuerbar sein, wenn ärztlich bestätigt wird, dass die betroffene Person weiterhin entscheidungsfähig ist und die Bedingungen des Gesetzes erfüllt sind.
Wo finde ich Protokolle, Livestreams und Fotos zu den Sitzungen?
Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video‑on‑Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek sind laut Aussendung auch Fotos von Plenarsitzungen abrufbar.
Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz.
Kontakt: Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz, Tel. +43 1 40110/2272, E‑Mail: pressedienst [at] parlament.gv.at. Weitere Informationen in der Parlaments‑Mediathek: Mediathek des Parlaments und zur Parlamentskorrespondenz: www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz.