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Politik

Kollross kritisiert Belastung durch Landarbeiterkammerwahl

NÖ GVV-Präsident rechnet vor: Gemeinden leisteten tausende Stunden Arbeit für Kammerwahl

3. Juni 2026
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Andreas Kollross (NÖ GVV) richtet einen offenen Brief an Landarbeiterkammer-Präsident Andreas Freistetter und legt den Zeit- und Organisationsaufwand der Wahl offen.

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Der Präsident des Verbandes sozialdemokratischer GemeindevertreterInnen in Niederösterreich (NÖ GVV), Bürgermeister Andreas Kollross, hat in einem offenen Brief an den Präsidenten der Landarbeiterkammer, Andreas Freistetter, Kritik an der Ausrichtung der Landarbeiterkammerwahl geübt. Kollross moniert in dem Schreiben die Rolle der Gemeinden bei der Organisation der Wahl und verweist auf den damit verbundenen personellen und zeitlichen Aufwand.

In dem Brief benennt Kollross konkret die Arbeitsschritte und berechnet den Gesamtaufwand: Für seine eigene Gemeinde schätzt er einen zeitlichen Aufwand von circa zwölf Stunden; bei 573 Städten und Gemeinden in Niederösterreich komme so ein Gesamtvolumen von 6.876 Stunden zusammen, was er mit dem Äquivalent von rund vier Vollzeitbeschäftigten vergleicht (unter Zugrundelegung der von ihm genannten Annahme, dass ein Vollzeitbeschäftigter in Österreich etwa 1.700 Stunden pro Jahr arbeitet). Mehrfach betont Kollross in seinem Schreiben, dass Überstundenzuschläge nicht berücksichtigt wurden und stellt die Frage: „An wen dürfen wir die Rechnung schreiben?"

Landarbeiterkammerwahl in Niederösterreich: Kollross' Darstellung des Ablaufs

Kollross beschreibt in seinem offenen Brief mehrere konkrete Schritte, die seiner Darstellung zufolge Gemeinden im Vorfeld und während der Landarbeiterkammerwahl leisten mussten. Demnach erhielten die Gemeinden im Sommer des Vorjahres Teile der Wählerverzeichnisse, die von den Gemeinden zu prüfen waren. Die Gemeinden hätten zu kontrollieren gehabt, ob die aufgelisteten Personen weiterhin in der Gemeinde leben oder bereits weggezogen bzw. verstorben seien.

Nach dieser Überprüfung seien die geprüften Wählerverzeichnisse an die Kammer zurückzusenden und zugleich in der Gemeinde kundzumachen gewesen. Weiter führt Kollross aus, dass Anfang des Jahres die konstituierende Sitzung der Wahlbehörde abzuhalten gewesen sei, wofür die Gemeinde zuständig gewesen sei: Einladung, Durchführung der Sitzung und anschließende Kundmachung gehörten demnach zu den Aufgaben.

Vorbereitung, Wahltag und Nachbereitung: Konkrete Aufgaben der Gemeinden

Nach der Beschreibung in Kollross' Schreiben umfasst die Arbeit am Wahltag selbst mehr als die eigentliche Stimmabgabe: In vielen Gemeinden seien Wahlzellen aufgestellt worden, um das geheime Wahlrecht zu gewährleisten. Zudem seien Unterlagen vorzubereiten, die Wahlhandlung durchzuführen und nach Ende der Wahlhandlung wieder alles zu beseitigen. Abschließend müsse ein Mitarbeiter des Gemeindeamtes den Wahlakt auf die Bezirkshauptmannschaft bringen.

Kollross stellt diese Abfolge detailliert dar, um seine Forderung zu untermauern, die Landarbeiterkammer solle ihre Wahl künftig selbst ausrichten, statt die Gemeinden mit dieser organisatorischen und zeitlichen Last zu belasten.

Zeitrechnung: 12 Stunden pro Gemeinde, 6.876 Stunden gesamt

In seinem Brief schreibt Kollross, dass sich in seiner Gemeinde ein Aufwand von circa zwölf Stunden ergab, wobei ein Großteil dieser Zeit an einem Sonntag geleistet wurde und Überstundenzuschläge angefallen seien. Er multipliziert diese Zahl mit den 573 Städten und Gemeinden in Niederösterreich und kommt so auf einen Gesamtaufwand von 6.876 Stunden, die laut seiner Darstellung von den Kommunen für die Kammerwahl aufgewendet wurden.

Als Vergleich nennt Kollross die übliche Rechengröße für Vollzeitbeschäftigung in Österreich und führt aus, dass man davon ausgeht, ein Vollzeitbeschäftigter arbeite rund 1.700 Stunden im Jahr. Daraus leitet er ab, dass die Städte und Gemeinden in Niederösterreich der Kammer für die Wahl etwa vier Vollzeitbeschäftigte zur Verfügung gestellt hätten. Kollross weist zugleich darauf hin, dass Überstundenzuschläge in dieser Rechnung nicht berücksichtigt seien.

Was Kollross fordert und sein Gesprächsangebot

In dem offenen Brief fordert Kollross, dass die Landarbeiterkammer die Wahl künftig selbst ausrichten solle, „ganz so wie das Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer machen", und nicht die Gemeinden damit belasten. Er bezeichnet die von ihm wiedergegebene Replik des Kammerpräsidenten — wonach „einmal in ein paar Jahren zwei Stunden werden doch wohl möglich sein" — als „zynisch" und „unqualifiziert".

Im Postskriptum des Briefes signalisiert Kollross zugleich Gesprächsbereitschaft: Er schreibt, er sei gerne bereit, mit dem Präsidenten der Landarbeiterkammer über eine gesetzliche Änderung zu sprechen und diese gemeinsam anzustoßen. Gleichzeitig macht er deutlich, dass er nicht mehr bereit sei, ein weiteres Mal die Aufgabe und die daraus entstehenden Kosten als Gemeinde zu tragen.

Begriffe und Institutionen erklärt

Landarbeiterkammerwahl

Mit „Landarbeiterkammerwahl" ist in Kollross' Schreiben die Wahl zur Vertretung der Landarbeiterkammer gemeint. In seinem Brief geht es um die Organisation und die Durchführung dieser Wahl und darum, welche Aufgaben die Gemeinden dabei übernehmen mussten.

Landarbeiterkammer

Die Landarbeiterkammer wird im Schreiben als Institution genannt, die die Wahl durchführt bzw. die für die Wählerverzeichnisse verantwortlich ist—zumindest ist dies Teil der Diskussion zwischen Kollross und dem Kammerpräsidenten. Kollross fordert, dass die Kammer die Wahl künftig selbst ausrichten soll.

Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer

Kollross vergleicht in seinem Brief die Praxis der Landarbeiterkammer mit jener, die er für Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer nennt. Er schreibt, die Landarbeiterkammer solle die Wahl „ganz so wie das Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer machen" selbst ausrichten; daraus leitet er seine Forderung ab, die Gemeinden zu entlasten.

Gemeinde

Im Kontext des Schreibens sind Gemeinden jene kommunalen Verwaltungen, die nach Kollross' Darstellung organisatorische Aufgaben für die Wahl übernommen haben: Prüfung von Wählerverzeichnissen, Durchführung organisatorischer Sitzungen, Bereitstellung von Personal und Infrastruktur am Wahltag sowie Transport des Wahlakts auf die Bezirkshauptmannschaft.

Wahlbehörde

Kollross nennt die konstituierende Sitzung der Wahlbehörde als einen verpflichtenden Arbeitsschritt, für den die Gemeinde zuständig gewesen sei. Einladung, Abhaltung der Sitzung und anschließende Kundmachung werden in seinem Brief als betreffende Aufgaben beschrieben.

Bezirkshauptmannschaft

Als letzte Stelle im beschriebenen Ablauf nennt Kollross die Bezirkshauptmannschaft; ein Mitarbeiter des Gemeindeamtes habe den Wahlakt dorthin zu bringen. Die Bezirkshauptmannschaft wird dabei als Empfänger des Wahlakts aufgeführt.

Konkreter Ablauf in Gemeinden — Schritte laut Kollross

  • Im Sommer: Empfang von Teilen der Wählerverzeichnisse durch die Gemeinden.
  • Prüfung der Verzeichnisse durch die Gemeinden (Wohnsitz, Wegzug, Tod) und Rücksendung an die Kammer sowie Kundmachung in der Gemeinde.
  • Anfang des Jahres: Konstituierende Sitzung der Wahlbehörde — Einladung, Abhaltung und Kundmachung — Zuständigkeit Gemeinde.
  • Vor dem Wahltag: Vorbereitung der Wahlhandlung, Bereitstellung von Unterlagen und Wahlzellen zur Gewährleistung des geheimen Wahlrechts.
  • Nach der Wahl: Beseitigung der Wahlvorbereitungen und Transport des Wahlakts auf die Bezirkshauptmannschaft durch einen Mitarbeiter des Gemeindeamtes.

FAQ zur offenen Zuschrift von Andreas Kollross

Wer hat den offenen Brief verfasst?

Der offene Brief stammt von Bürgermeister Andreas Kollross in seiner Funktion als Präsident des Verbandes sozialdemokratischer GemeindevertreterInnen in Niederösterreich (NÖ GVV). Dies geht aus dem Briefkopf und der Unterschrift in der Aussendung hervor.

An wen richtet sich der Brief?

Der Brief ist an Andreas Freistetter, den Präsidenten der Landarbeiterkammer, gerichtet. Kollross spricht Freistetter direkt an und kommentiert dessen Replik auf eine vorherige Forderung.

Was fordert Kollross konkret?

Kollross fordert, dass die Landarbeiterkammer ihre Wahl künftig selbst ausrichten solle und die Gemeinden dabei nicht mehr belaste. Er verweist darauf, dass dies nach seiner Darstellung bereits bei Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer so gehandhabt werde.

Wie viele Stunden bilanziert Kollross für Niederösterreich?

Für seine eigene Gemeinde schätzt Kollross einen zeitlichen Aufwand von circa zwölf Stunden. Multipliziert mit 573 Städten und Gemeinden in Niederösterreich ergibt sich laut seiner Rechnung ein Gesamtaufwand von 6.876 Stunden. Auf dieser Basis kommt er zum Vergleich mit rund vier Vollzeitkräften, wobei er einen Vollzeitjahreswert von etwa 1.700 Stunden zugrunde legt.

Gibt es ein Angebot zu weiteren Schritten?

Im P.S. seines Briefes schreibt Kollross, er sei gerne bereit, mit dem Präsidenten der Landarbeiterkammer über eine gesetzliche Änderung zu sprechen und diese gemeinsam anzustoßen. Gleichzeitig erklärt er, dass er nicht mehr bereit sei, als Gemeinde erneut die Aufgabe und die damit verbundenen Kosten zu tragen.

Was bedeutet Kollross' Frage „An wen dürfen wir die Rechnung schreiben?"

Mit dieser Frage macht Kollross laut Brief auf die von ihm errechneten Aufwände und die damit verbundenen Kosten aufmerksam. Er stellt damit die Frage nach einer Kostenverteilung und problematisiert, dass die Gemeinden die dafür erforderlichen personellen Ressourcen aufbringen mussten.

Quellen und Kontakt

Diese Darstellung basiert auf dem offenen Brief von Bgm. Andreas Kollross, übermittelt durch die SPÖ Niederösterreich. Weitere Informationen und Ansprechpartner sind im Kontaktblock der Aussendung genannt: Verband sozialdemokratischer GemeindevertreterInnen in Niederösterreich, Leitung Öffentlichkeitsarbeit Hellfried Mayer, Telefon: 0664/88 50 41 47, E-Mail: hmayer [at] gvvnoe.at, Website: https://www.gvvnoe.at.

Schlagworte

#Landarbeiterkammerwahl#Andreas Kollross#Gemeinden Niederösterreich#Wahlen#Landarbeiterkammer#Gemeinden#Kammern#Agrar

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