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OTS-MeldungArbeiterkammer Kärnten/Arbeitsrecht/Fristlose Entlassung/Kündigungsentschädigung/Arbeit

Kärntner Gastronomie-Chef zahlt 15.000 Euro nach „Schleichts euch

14. April 2026 um 07:37
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Als zwei Beschäftigte ihrem Chef betriebliche Probleme schildern wollten, reagierte dieser mit einer verbalen Entgleisung und forderte sie auf, die Schlüssel abzugeben und sich "zu schleichen".

Als zwei Beschäftigte ihrem Chef betriebliche Probleme schildern wollten, reagierte dieser mit einer verbalen Entgleisung und forderte sie auf, die Schlüssel abzugeben und sich "zu schleichen". Die Betroffenen wandten sich umgehend an die AK-Bezirksstelle Spittal. Dank der lückenlosen Dokumentation und der sofortigen Reaktion hielten spätere Behauptungen des Arbeitgebers, die beiden seien einfach nicht mehr zur Arbeit erschienen und hätten das Unternehmen eigenmächtig verlassen, nicht stand. Der Arbeitgeber musste jeweils 7.500 Euro Kündigungsentschädigung zahlen, insgesamt 15.000 Euro.

Arbeitnehmer können kostenlose Unterstützung durch die AK in Anspruch nehmen

"Solche Versuche, eine ungerechtfertigte Entlassung als Arbeitnehmer-Kündigung oder unentschuldigtes Fernbleiben darzustellen, sehen wir leider immer wieder", erklärt AK-Präsident Goach. Beschäftigte, denen solches Unrecht widerfährt, können sich auf die kostenlose Unterstützung der Arbeiterkammer verlassen.

Beratung Arbeitsrecht:

Telefon: 050 477-1004

E-Mail: [email protected]

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