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OTS-MeldungArbeiterkammer Kärnten/Arbeitsrecht/Fristlose Entlassung/Kündigungsentschädigung/Arbeit

Kärntner Gastronomie-Chef zahlt 15.000 Euro nach „Schleichts euch

14. April 2026 um 07:37
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Ein fataler Satz kostete einen Kärntner Gastronomiebetrieb in Spittal an der Drau 15.000 Euro: Als zwei Beschäftigte ihrem Chef betriebliche Probleme schildern wollten, reagierte dieser mit einer v

Ein fataler Satz kostete einen Kärntner Gastronomiebetrieb in Spittal an der Drau 15.000 Euro: Als zwei Beschäftigte ihrem Chef betriebliche Probleme schildern wollten, reagierte dieser mit einer verbalen Entgleisung und forderte sie auf, die Schlüssel abzugeben und sich "zu schleichen". Die Betroffenen ließen sich das nicht bieten, wandten sich an die Arbeiterkammer Kärnten und erhielten Recht – mit einer Kündigungsentschädigung von jeweils 7.500 Euro.

Fristlose Entlassung ohne rechtliche Grundlage

Der Vorfall ereignete sich, als die beiden Angestellten ein konstruktives Gespräch mit ihrem Arbeitgeber führen wollten. Statt auf die Anliegen seiner Mitarbeiter einzugehen, zeigte der Gastronom völliges Desinteresse. "Die Aufforderung, die Schlüssel abzugeben und sich zu schleichen, war eine klare fristlose Entlassung ohne rechtliche Grundlage", erklärt Andreas Gaggl, Bezirksstellenleiter der AK Spittal.

Eine fristlose Entlassung ist in Österreich nur unter sehr spezifischen Umständen möglich. Der Arbeitgeber muss schwerwiegende Verfehlungen des Arbeitnehmers nachweisen können, wie etwa Diebstahl, grobe Pflichtverletzungen oder unentschuldigtes Fernbleiben über mehrere Tage. Ein kritisches Gespräch über betriebliche Probleme fällt definitiv nicht in diese Kategorie. Die Kündigungsentschädigung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichszahlung, die Arbeitnehmer bei unrechtmäßiger Kündigung oder Entlassung zusteht.

Arbeitgeber versuchte Situation nachträglich umzudeuten

Im Nachhinein versuchte der Gastronom, die Situation zu seinen Gunsten umzudeuten. Er behauptete gegenüber den Behörden, die beiden Angestellten seien einfach nicht mehr zur Arbeit erschienen und hätten das Unternehmen eigenmächtig verlassen. "Solche Versuche, eine ungerechtfertigte Entlassung als Arbeitnehmer-Kündigung oder unentschuldigtes Fernbleiben darzustellen, sehen wir leider immer wieder", erklärt AK-Präsident Günther Goach.

Dank der lückenlosen Dokumentation und der sofortigen Reaktion der Betroffenen hielten diese Behauptungen jedoch nicht stand. Die beiden Gastronomiemitarbeiter hatten unmittelbar nach dem Vorfall die AK-Bezirksstelle Spittal aufgesucht und den Sachverhalt detailliert geschildert. Diese schnelle Reaktion erwies sich als entscheidend für den Erfolg ihrer Rechtsdurchsetzung.

Dokumentation als Schlüssel zum Erfolg

In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist die Beweislage oft entscheidend. Die beiden Kärntner Beschäftigten handelten vorbildlich, indem sie den Vorfall sofort dokumentierten und professionelle Hilfe suchten. "Je schneller sich Betroffene an uns wenden, desto besser können wir ihnen helfen", betont Bezirksstellenleiter Gaggl. Die AK Kärnten empfiehlt Arbeitnehmern grundsätzlich, bei Problemen am Arbeitsplatz alle relevanten Gespräche, E-Mails und Ereignisse schriftlich festzuhalten.

Arbeitsrechtliche Situation in der Gastronomie

Die Gastronomiebranche gilt als besonders anfällig für arbeitsrechtliche Konflikte. Unregelmäßige Arbeitszeiten, hoher Stress und oft prekäre Beschäftigungsverhältnisse schaffen ein Umfeld, in dem Arbeitsrechte häufig missachtet werden. Laut Statistik der Arbeiterkammer sind Gastronomiebetriebe überproportional oft in arbeitsrechtliche Streitigkeiten verwickelt.

In Kärnten arbeiten rund 25.000 Menschen in der Gastronomie und Hotellerie. Viele davon sind Saisonkräfte oder geringfügig Beschäftigte, die ihre Rechte oft nicht genau kennen. "Gerade in dieser Branche ist es wichtig, dass Arbeitnehmer wissen, welche Rechte sie haben und wo sie Hilfe bekommen", unterstreicht AK-Präsident Goach.

Häufige Probleme in der Gastronomie

  • Nichtzahlung von Überstunden oder Zuschlägen
  • Verletzung der Ruhezeiten zwischen den Schichten
  • Unrechtmäßige Abzüge vom Lohn
  • Mobbing und verbale Übergriffe
  • Fristlose Entlassungen ohne rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlagen der Kündigungsentschädigung

Die Kündigungsentschädigung nach § 29 des Angestelltengesetzes beträgt in der Regel zwei bis zwölf Monatsentgelte, abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Bei einer ungerechtfertigten Entlassung haben Arbeitnehmer zusätzlich Anspruch auf die Kündigungsfristen-Entschädigung. Diese entspricht dem Entgelt für die Kündigungsfrist, die bei einer ordentlichen Kündigung einzuhalten gewesen wäre.

In dem aktuellen Fall erhielten beide Beschäftigten jeweils 7.500 Euro Kündigungsentschädigung. Diese Summe deutet darauf hin, dass die Arbeitnehmer bereits längere Zeit im Betrieb beschäftigt waren und entsprechend höhere Ansprüche hatten. Die genaue Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem letzten Monatsentgelt und der Dauer des Dienstverhältnisses.

Kostenlose Unterstützung durch die Arbeiterkammer

"Niemand muss sich am Arbeitsplatz beschimpfen oder ohne Einhaltung von Fristen vor die Tür setzen lassen. Wir helfen AK-Mitgliedern kostenlos", betont AK-Präsident Goach. Die Arbeiterkammer Kärnten bietet umfassende Beratung und Rechtsvertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Die AK-Experten prüfen jeden Fall individuell und vertreten die Interessen ihrer Mitglieder sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Allein im Jahr 2023 führte die AK Kärnten über 15.000 arbeitsrechtliche Beratungen durch und erkämpfte für ihre Mitglieder Nachzahlungen in Millionenhöhe.

Beratungsangebot der AK Kärnten

Die Arbeitsrechtsberatung der AK Kärnten ist telefonisch unter 050 477-1004 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar. Zusätzlich bieten die Bezirksstellen in ganz Kärnten persönliche Beratungstermine an. Die Erstberatung ist für AK-Mitglieder grundsätzlich kostenlos, auch die Vertretung vor Gericht wird von der AK übernommen.

Vergleich mit anderen Bundesländern

Arbeitsrechtliche Probleme in der Gastronomie sind ein österreichweites Phänomen. Die Arbeiterkammer Wien verzeichnet jährlich über 3.000 Beschwerden aus dem Gastgewerbe, in Oberösterreich sind es rund 1.800 Fälle. Im Verhältnis zur Beschäftigtenzahl liegt Kärnten mit etwa 800 arbeitsrechtlichen Fällen pro Jahr im österreichischen Durchschnitt.

Im Vergleich zu Deutschland ist das österreichische Arbeitsrecht für Arbeitnehmer oft vorteilhafter. So gibt es hierzulande keine Probezeit-Regelungen, die beliebige Kündigungen in den ersten Monaten erlauben, und die Kündigungsfristen sind gesetzlich strenger geregelt. In der Schweiz hingegen sind die Arbeitgeber-Rechte teilweise stärker ausgeprägt, fristlose Entlassungen sind dort unter bestimmten Umständen einfacher durchsetzbar.

Auswirkungen auf Betroffene und Betriebe

Für die beiden Kärntner Gastronomiemitarbeiter bedeutete der Erfolg vor der AK nicht nur eine finanzielle Entschädigung, sondern auch eine wichtige Genugtuung. "Viele Arbeitnehmer trauen sich nicht, gegen ihren Arbeitgeber vorzugehen, aus Angst vor Konsequenzen oder weil sie die Kosten scheuen", erklärt Bezirksstellenleiter Gaggl. Der Fall zeigt, dass sich Rechtsdurchsetzung lohnt.

Für den betroffenen Gastronomiebetrieb hingegen entstanden nicht nur die direkten Kosten von 15.000 Euro Entschädigung. Hinzu kommen oft Rechtsanwaltskosten, Verfahrenskosten und nicht zuletzt ein Imageschaden. In Zeiten des Fachkräftemangels können sich Betriebe solche Vorkommnisse kaum leisten.

Präventionsmaßnahmen für Unternehmen

Gastronomiebetriebe können arbeitsrechtliche Konflikte durch verschiedene Maßnahmen vermeiden. Dazu gehören regelmäßige Mitarbeitergespräche, klare Kommunikationsstrukturen und eine respektvolle Gesprächskultur. Führungskräfte sollten in Konfliktmanagement geschult werden und über die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Bescheid wissen.

Zukunftsperspektiven und Entwicklungen

Die Arbeiterkammer beobachtet eine steigende Anzahl von arbeitsrechtlichen Konflikten in der Gastronomie. "Der Fachkräftemangel führt dazu, dass Arbeitnehmer selbstbewusster auftreten und ihre Rechte einfordern", analysiert AK-Präsident Goach. Gleichzeitig steigt der wirtschaftliche Druck auf die Betriebe, was zu mehr Konflikten führen kann.

Für die kommenden Jahre prognostiziert die AK eine weitere Zunahme arbeitsrechtlicher Beratungen, insbesondere in den Bereichen Arbeitszeit, Entlohnung und Kündigungsschutz. "Wir werden unser Beratungsangebot weiter ausbauen und verstärkt auf Prävention setzen", kündigt Goach an.

Der Fall der beiden Spittaler Gastronomiemitarbeiter zeigt exemplarisch, wie wichtig professionelle Unterstützung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist. Wer seine Rechte kennt und sich nicht scheut, diese durchzusetzen, hat gute Chancen auf Erfolg. Die kostenlose Beratung der Arbeiterkammer steht allen Mitgliedern zur Verfügung und kann entscheidend dazu beitragen, dass Arbeitsrechte gewahrt bleiben.

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