Am 19. November 2025, dem internationalen Tag der Kinderrechte, rückt Österreichs Versagen im Bereich der Inklusion von Kindern mit Behinderungen ins Rampenlicht. Mag.a Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen, hebt die systemischen Mängel hervor, die Familien in die Verzweiflung treib
Am 19. November 2025, dem internationalen Tag der Kinderrechte, rückt Österreichs Versagen im Bereich der Inklusion von Kindern mit Behinderungen ins Rampenlicht. Mag.a Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen, hebt die systemischen Mängel hervor, die Familien in die Verzweiflung treiben.
Für die betroffenen Familien bedeutet die fehlende Unterstützung oft, dass ein Elternteil, meist die Mutter, ihre Berufstätigkeit einschränken muss. Dies führt zu finanziellen Einbußen und verstärkt geschlechtsspezifische Ungleichheiten. Auch Geschwister sind betroffen, da sie Aufgaben übernehmen müssen, die eigentlich von Fachkräften erledigt werden sollten.
Statistiken zeigen, dass in Österreich nur etwa 60% der Kinder mit Behinderungen in Regelschulen integriert sind. Die restlichen 40% besuchen Sonderschulen oder erhalten keine adäquate Bildung. Diese Zahlen verdeutlichen die Dringlichkeit, das System zu reformieren.
Die Experten fordern einen Rechtsanspruch auf Assistenzleistungen und Therapien. Einheitliche Standards im Bildungsbereich sollen regionale Unterschiede beseitigen. Barrierefreie Schulen und genügend qualifiziertes Personal sind essenziell, um die Inklusion voranzutreiben.
Die Inklusion von Kindern mit Behinderungen in Österreich steht an einem Scheideweg. Ohne umfassende Reformen bleibt das System unzureichend. Der internationale Tag der Kinderrechte sollte als Weckruf dienen, um die notwendigen Veränderungen einzuleiten. Nur durch konsequente Maßnahmen können die Rechte der Kinder gewahrt und ihre Zukunft gesichert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der OTS-Presseaussendung.