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Infineon gewinnt Patentverfahren gegen Innoscience in München

Landgericht München I untersagt Innoscience Herstellung, Verkauf und Vermarktung patentverletzender GaN-Produkte in Deutschland

18. Juni 2026
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Das Landgericht München I verbietet Innoscience Herstellung, Verkauf und Vermarktung patentverletzender GaN-Produkte in Deutschland und spricht Schadenersatz zu.

Das Landgericht München I hat heute in zwei weiteren Verfahren – einem Patent und einem Gebrauchsmuster – zwischen Infineon Technologies und dem chinesischen Unternehmen Innoscience zugunsten von Infineon entschieden. Die Entscheidungen betreffen nach Angaben von Infineon Technologien im Bereich der Galliumnitrid-(GaN)-Technologie.

Mit den Urteilen verbietet das Gericht Innoscience laut Mitteilung, weitere patentverletzende Produkte in Deutschland herzustellen, zu verkaufen und zu vermarkten. Darüber hinaus verpflichtet das Gericht Innoscience zur Zahlung von Schadenersatz an Infineon.

Details der Entscheidungen des Landgerichts München I

Nach Darstellung von Infineon betreffen die heute verkündeten Entscheidungen zwei getrennte Schutzrechte: ein Patent und ein Gebrauchsmuster. In beiden Verfahren hat das Landgericht jeweils Maßnahmen gegen Innoscience angeordnet. Konkrete technische Beschreibungen der betroffenen Schutzrechte oder detaillierte Angaben zu den betroffenen Produktgruppen nennt die Presseinformation nicht.

Die Mitteilung weist darauf hin, dass die gerichtlichen Anordnungen ein Herstellungs-, Vertriebs- und Vermarktungsverbot in Deutschland umfassen und dass das Gericht Schadenersatz zugesprochen hat. Angaben zu Höhe der Schadenersatzansprüche, Fristen für die Durchsetzung der Entscheidungen oder zu möglichen Rechtsmitteln wurden in der Aussendung nicht gemacht.

Frühere Entscheidungen in Deutschland und in den USA

Infineon bezeichnet die heutigen Urteile als die dritte und vierte juristische Niederlage von Innoscience in einer Serie von Gerichtsverfahren, in denen wiederholt entschieden wurde, dass Produkte von Innoscience geistige Eigentumsrechte von Infineon verletzen. Die Mitteilung verweist auf ein erstes deutsches Urteil vom 1. August 2025 und auf eine Feststellung der Full Commission der US International Trade Commission (ITC) vom 7. Mai 2026.

Die Mitteilung nennt außerdem, dass zusätzliche Verfahren wegen der Verletzung weiterer Infineon-Patente in den USA und in Deutschland anhängig seien. Zu diesen anhängigen Verfahren werden in der Presseinformation keine weiteren Details genannt.

Was sich durch das Urteil in Deutschland konkret ändert

Konkrete Wirkungen der heutigen Entscheidungen sind nach Mitteilung: Innoscience darf die beanstandeten Produkte in Deutschland nicht mehr herstellen, vertreiben oder vermarkten, und das Unternehmen ist zur Zahlung von Schadenersatz an Infineon verpflichtet. Diese Anordnungen betreffen ausdrücklich die in den Verfahren geltend gemachten Schutzrechte im Bereich der GaN-Technologie.

Die Aussendung enthält keine Aussagen über weitere Vollzugsmodalitäten, etwa Fristen für die Umsetzung des Verbots oder die Höhe der zugesprochenen Schadenersatzbeträge. Ungeklärt bleiben in der Mitteilung auch Fragen zu möglichen weiteren gerichtlichen Schritten oder zu internationalen Auswirkungen der Entscheidungen.

Welche Informationen die Pressemitteilung nicht nennt

Die Infineon-Aussendung nennt keine technischen Details zu den betroffenen Patentansprüchen oder Gebrauchsmustern. Ebenso fehlen Angaben zu den konkreten Produkttypen oder Seriennummern, die Gegenstand der Verfahren waren.

Ebenso nicht aufgeführt sind in der Mitteilung Informationen zu Schadenshöhe, etwaigen Vollstreckungsfristen oder zu Sicherheitsleistungen. Angaben zu möglichen Rechtsmitteln wie Berufungsverfahren werden nicht gemacht; die Presseinformation beschränkt sich auf die Feststellung der gerichtlichen Entscheidungen und die Einordnung in die bislang geführten Verfahren.

GaN-Technologie und Infineons Patentportfolio

In der Aussendung beschreibt Infineon Galliumnitrid (GaN) als Halbleitermaterial, das eine zentrale Rolle bei der Entwicklung leistungsstarker und energieeffizienter Stromversorgungssysteme spielt. Als Anwendungsfelder nennt die Mitteilung erneuerbare Energien, Rechenzentren, Industrieautomatisierung und Elektrofahrzeuge.

Infineon führt in der Mitteilung aus, dass das Unternehmen seine Position als Integrated Device Manufacturer (IDM) im GaN-Markt ausbaut und über ein nach Unternehmensangaben branchenweit breitestes Patent-Portfolio verfüge. Die Aussendung nennt rund 450 GaN-Patentfamilien im Portfolio sowie Unternehmenszahlen: weltweit rund 57.000 Beschäftigte (Ende September 2025) und einen Umsatz von rund 14,7 Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2025 (Ende September).

Schuldenschutzrechte, Gebrauchsmuster und Patentfamilie erklärt

Patent

In der Mitteilung ist ein Patent das Schutzrecht, auf das sich Infineon in einem der Verfahren berufen hat. Das Landgericht hat in dem betreffenden Verfahren eine Verletzung festgestellt und daraufhin Schutzmaßnahmen und Schadenersatz angeordnet. Die Aussendung enthält keine technischen Details zu den Patentansprüchen.

Gebrauchsmuster

Ein Gebrauchsmuster wird in der Pressemitteilung zusammen mit dem Patent genannt; das Landgericht hat demnach auch über die Verletzung eines Gebrauchsmusters entschieden. Gebrauchsmuster sind gewerbliche Schutzrechte, die in einigen Rechtsordnungen ergänzend zu Patenten bestehen und ähnliche Schutzfunktionen bieten.

Patentfamilie

Die Mitteilung nennt rund 450 GaN-Patentfamilien im Portfolio von Infineon. Eine Patentfamilie umfasst üblicherweise mehrere zusammengehörende Anmeldungen und Rechte zu einer Erfindung, oft über verschiedene Länder hinweg; die Aussendung enthält keine weiteren Details zu den einzelnen Familien.

Integrated Device Manufacturer (IDM)

Infineon bezeichnet sich in der Mitteilung als Integrated Device Manufacturer (IDM). Dieser Begriff wird verwendet, um Unternehmen zu beschreiben, die sowohl Halbleiterdesign als auch Fertigung in eigener Verantwortung betreiben; die Presseinformation nutzt den Begriff zur Charakterisierung von Infineons Rolle im Markt.

Die Rolle der US International Trade Commission (ITC) in den genannten Fällen

Die Aussendung verweist auf eine Entscheidung der Full Commission der US International Trade Commission (ITC) vom 7. Mai 2026, mit der festgestellt wurde, dass Innoscience ein Infineon-Patent im Bereich der GaN-Technologie verletzt habe. Die Mitteilung bezeichnet die ITC als eine US-Behörde, die unter anderem über Handelsstreitigkeiten und die Einfuhr bestimmter Waren entscheiden kann.

Die Erwähnung der Full Commission in der Mitteilung dient der Einordnung früherer Entscheidungen in dem Streit zwischen Infineon und Innoscience; konkrete Folgen der ITC-Feststellung werden in der Aussendung nicht weiter ausgeführt.

FAQ zur Entscheidung

Was hat das Landgericht München I entschieden?

Das Landgericht München I hat laut Infineon in zwei weiteren Verfahren – einem Patent und einem Gebrauchsmuster – zugunsten von Infineon entschieden. Das Gericht untersagte danach die Herstellung, den Verkauf und die Vermarktung der betreffenden Produkte durch Innoscience in Deutschland und verpflichtete das Unternehmen zur Zahlung von Schadenersatz.

Welche Schutzrechte sind betroffen?

Nach Angaben in der Pressemitteilung betreffen die Entscheidungen ein Patent und ein Gebrauchsmuster von Infineon im Bereich der GaN-Technologie. Die Mitteilung nennt keine technischen Einzelheiten zu den Schutzrechten oder zu betroffenen Produktmerkmalen.

Handelt es sich um eine Serie von Verfahren?

Infineon bezeichnet die Urteile als die dritte und vierte juristische Niederlage von Innoscience in einer Serie von Gerichtsverfahren. Die Aussendung verweist auf frühere Entscheidungen in Deutschland und den USA, namentlich ein deutsches Urteil vom 1. August 2025 und eine Feststellung der ITC-Full-Commission vom 7. Mai 2026.

Gibt es weitere Verfahren?

Nach Mitteilung sind zusätzliche Verfahren wegen der Verletzung weiterer Infineon-Patente in den USA und in Deutschland anhängig. Die Presseinformation nennt dazu keine weiteren Angaben wie Termine, Parteien oder konkrete Schutzrechte.

Welche Informationen nennt Infineon zur Höhe von Schadenersatz oder Fristen?

Die Aussendung enthält keine Angaben zur Höhe des zugesprochenen Schadenersatzes oder zu Fristen für die Durchsetzung der gerichtlichen Anordnungen. Auch Angaben zu Vollstreckungsmodalitäten oder Sicherheitsleistungen werden nicht gemacht.

Wer ist der Ansprechpartner für Medienfragen laut Pressemitteilung?

Als Kontakt nennt die Pressemitteilung Andre Tauber. In der Aussendung wird für Medienfragen eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer genannt; die E-Mail-Adresse lautet andre.tauber[at]infineon.com, die Telefonnummer +49 89 343 6705.

Quellen und Kontakt

Quelle der dargestellten Informationen: Pressemitteilung der Infineon Technologies AG (Aussendung vom Herausgeber Infineon Technologies AG). Weitere Informationen sind laut Mitteilung verfügbar unter http://www.infineon.com und auf der Presse­seite http://www.infineon.com/presse.

Kontakt laut Pressemitteilung: Andre Tauber, E-Mail: andre.tauber[at]infineon.com, Tel. +49 89 343 6705.

Schlagworte

#Infineon#Innoscience#GaN#Patent#Landgericht München I#Patente#Wirtschaftsrecht#Technologie und Technik#Patent, Copyright und Warenzeichen#Rechtsprechung

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