Wer beim Einkaufen den besten Preis finden will, steht oft vor einem Dilemma: Bei Flüssigseife wird der Grundpreis einmal pro Liter, einmal pro 100 Milliliter ausgewiesen. Bei Speiseeis wird nach V...
Wer beim Einkaufen den besten Preis finden will, steht oft vor einem Dilemma: Bei Flüssigseife wird der Grundpreis einmal pro Liter, einmal pro 100 Milliliter ausgewiesen. Bei Speiseeis wird nach Volumen statt nach Gewicht gerechnet, obwohl man es isst und nicht trinkt. Für Alltagsprodukte wie Kaffee-Kapseln oder Tampons gibt es überhaupt keine verpflichtende Grundpreisauszeichnung. Die Arbeiterkammer Wien hat diese Probleme in einem aktuellen AK-Check dokumentiert und fordert nun konkrete Nachbesserungen der Grundpreisauszeichnungs-Verordnung.
Der AK-Check zeigt, dass derzeit etwa bei Flüssigseife unterschiedliche Bezugsgrößen verwendet werden können (zum Beispiel Liter oder 100 Milliliter), und dass gesetzlich bislang nur innerhalb eines Geschäfts Einheitlichkeit der Bezugsgrößen vorgeschrieben ist. Dadurch ist die Vergleichbarkeit der Preise zwischen Handelsketten eingeschränkt.
Die AK Wien fordert, dass der Grundpreis bei Speiseeis (ausgenommen Einzelpackungen) künftig pro Kilogramm und nicht pro Liter angegeben wird.
Die AK weist darauf hin, dass viele Produktkategorien noch immer von der Grundpreisauszeichnungspflicht ausgenommen sind. Sie nennt als Beispiele Alu- und Frischhaltefolie sowie Butterbrotpapier (pro Meter), Kaffee-Kapseln/Kaffee-Portionspackungen (pro Kapsel oder pro Portion), Küchenrollen (pro 100 Blatt), Tampons, Binden und Slipeinlagen (pro 10 Stück), Taschentücher (pro 100 Stück), WC-Papier (pro 100 Blatt) und Zahnseide in Rollen (pro Meter).
Die von der AK geforderten Änderungen würden eine Anpassung der Grundpreisauszeichnungs-Verordnung erfordern. Die AK stellt ihren Monitor zur Grundpreisauszeichnung unter wien.arbeiterkammer.at/grundpreise zur Verfügung.