Die Bundes-Sportorganisation verlangt, Mehreinnahmen aus der Reform an die Bundes-Sportförderung zu koppeln
Sport Austria hat eine Stellungnahme zum Glücksspielreformgesetz 2026 eingebracht und schlägt vor, zusätzliche Erlöse aus Glücksspielabgaben dem organisierten Sport zukommen zu lassen.
Die Österreichische Bundes-Sportorganisation Sport Austria hat zum Entwurf des Glücksspielreformgesetzes 2026 eine formelle Stellungnahme eingebracht und fordert, dass der organisierte Sport an den durch die Reform erwarteten Mehreinnahmen beteiligt wird. In ihrer Aussendung bezeichnet Sport Austria die geplante Glücksspielrechtsreform als „historische Chance“, Mehreinnahmen in gesellschaftlichen Nutzen umzuwandeln.
Sport Austria argumentiert, die gesellschaftliche Akzeptanz von Glücksspiel beruhe wesentlich darauf, dass daraus erzielte Einnahmen aus Steuern und Abgaben der Allgemeinheit zugutekämen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Organisation vor, zusätzliche Mittel aus steigenden Glücksspielerträgen gezielt der Bundes-Sportförderung und damit dem organisierten Sport künftig verfügbar zu machen.
In ihrer Stellungnahme erinnert Sport Austria an die lange Tradition der Finanzierung des organisierten Sports aus Erträgen des Glücksspiels in Österreich und bezeichnet diese Praxis als ein Grundprinzip des Glücksspielgesetzes. Vor dem Hintergrund des vorliegenden Gesetzesentwurfs regt die Organisation an, dieses Modell in der Reform konsequent weiterzuentwickeln und die Bundes-Sportförderung an die Entwicklung der Glücksspielerträge zu koppeln.
Konkret verweist Sport Austria auf die in § 20 des Glücksspielgesetzes geregelte Finanzierung der Bundes-Sportförderung und schlägt vor, diese Regelung dynamisch an die Einnahmen aus Glücksspielabgaben und Konzessionsentgelten anzubinden. Dadurch solle der organisierte Sport unmittelbar an möglichen Mehreinnahmen teilhaben, so die Darstellung in der Stellungnahme.
Den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf zufolge rechnet die Bundesregierung durch die Neustrukturierung des Glücksspielmarktes mit einer deutlichen Steigerung der Einnahmen aus Glücksspielabgaben und Konzessionsentgelten. Sport Austria zitiert im Zusammenhang mit dem Entwurf eine prognostizierte Erhöhung der Einnahmen von rund 25 Prozent.
Als Ursachen für diese Erwartung nennt der Entwurf eine Öffnung und stärkere Kanalisierung in den legalen Markt sowie eine verbesserte fiskalische Erfassung. Sport Austria sieht in dieser Projektion die Möglichkeit, Teile der zusätzlichen Mittel für die Bundes-Sportförderung verfügbar zu machen.
Sport Austria weist auf eine nominale Erhöhung der Bundes-Sportförderung hin: 2023 wurde der Bundesbeitrag von 80 auf 120 Millionen Euro angehoben. Zugleich macht die Organisation geltend, dass diese nominale Erhöhung durch die Inflation relativiert werde.
In der Stellungnahme führt Sport Austria eine Inflationsbereinigung an: Demnach entsprächen 80 Millionen Euro aus dem Jahr 2011 im Mai 2026 inflationsbereinigt rund 125,4 Millionen Euro. Aus dieser Rechnung folgert die Organisation, dass die aktuelle Bundes-Sportförderung real unter dem Niveau von 2011 liege und deshalb fortlaufend an die Entwicklung der Glücksspielerträge angepasst werden sollte.
Glücksspielabgaben sind in der Aussendung als die staatlichen Einnahmen definiert, die aus der Ausübung von Glücksspielen durch Steuern und Abgaben resultieren. Sport Austria nennt diese Abgaben als eine der zentralen Einnahmequellen, aus denen Bundesmittel für den organisierten Sport finanziert werden können.
Konzessionsentgelte werden im Gesetzesentwurf neben den Glücksspielabgaben als Einnahmequelle genannt. Sport Austria führt Konzessionsentgelte in Zusammenhang mit der Erwartung an, dass Neustrukturierung und stärkere Kanalisation im legalen Markt zu höheren Einnahmen aus diesen Quellen führen sollen.
Die Finanzierung der Bundes-Sportförderung ist laut Aussendung im § 20 des Glücksspielgesetzes geregelt. Sport Austria schlägt vor, diese Regelung laufend an die Entwicklung der Einnahmen aus Glücksspielabgaben und Konzessionsentgelten anzupassen, damit der organisierte Sport unmittelbar von Mehreinnahmen profitieren könne.
Sport Austria bezeichnet mit „organisiertem Sport“ Vereine, Verbände und die hunderttausenden Ehrenamtlichen, die Ausbildung, Nachwuchsförderung, Wettkampforganisation und Infrastruktur tragen. In der Stellungnahme hebt die Organisation hervor, dass der organisierte Sport eine zentrale Rolle für Bewegung, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt spielt.
Sport Austria weist darauf hin, dass der Sportwettenmarkt unmittelbar auf den Leistungen von Sportlerinnen und Sportlern, Vereinen und Verbänden basiert. Zugleich kritisiert die Organisation, dass aus den Steuern und Abgaben des Sportwettenmarktes aktuell keine Mittel an den Sport zurückfließen, obwohl ohne den organisierten Sport keine Sportwetten möglich wären.
Sport Austria beschreibt mehrere praktische Effekte, die aus ihrer Sicht mit einer dynamischen Anbindung der Bundes-Sportförderung an Glücksspielerträge verbunden wären. Nach Darstellung der Organisation würde eine laufende Anpassung den organisierten Sport unmittelbar an den durch die Reform erwarteten Mehreinnahmen teilhaben lassen und so die langfristige Finanzierung stabilisieren.
In der Stellungnahme führt Sport Austria aus, dass eine solche Einbindung Planungssicherheit für Vereine und Verbände schaffen und zusätzliche Investitionen in Nachwuchs-, Breiten- und Spitzensport ermöglichen würde. Darüber hinaus nennt die Organisation mögliche gesellschaftliche Effekte, etwa mehr Bewegung, gesündere Menschen, eine Stärkung des Ehrenamts und des gesellschaftlichen Zusammenhalts; diese Wirkungen werden in der Aussendung als erwartete Folgen einer stärkeren Sportförderung dargestellt.
Sport Austria fasst die Forderung mit der Aussage zusammen, jeder zusätzliche Euro für den organisierten Sport sei eine Investition in die Zukunft Österreichs. In der Aussendung heißt es weiter, die Verwendung zusätzlicher Glücksspielerträge für den Sport schaffe gesellschaftlichen Mehrwert und könne den Bundeshaushalt nachhaltig entlasten — diese Wirkungszuschreibungen werden in der Stellungnahme der Organisation formuliert.
Die Stellungnahme wurde von Sport Austria, der Österreichischen Bundes-Sportorganisation und offiziellen Interessenvertretung des organisierten Sports, zum Entwurf des Glücksspielreformgesetzes 2026 eingebracht. Die Organisation weist in ihrer Aussendung auf diese formelle Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren hin.
Den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf zufolge werden durch die Neustrukturierung des Glücksspielmarktes Mehreinnahmen von rund 25 Prozent prognostiziert. Als Gründe nennt der Entwurf eine Öffnung und stärkere Kanalisierung in den legalen Markt sowie eine verbesserte fiskalische Erfassung.
Sport Austria begründet die Forderung mit der langjährigen Praxis, den organisierten Sport aus Glücksspielerträgen zu finanzieren, und mit dem Anspruch, zusätzliche Mittel dort einzusetzen, wo sie den größten gesellschaftlichen Mehrwert schaffen. In der Aussendung nennt die Organisation Bewegung, Gesundheit, Ehrenamt, Integration, Bildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt als Bereiche, die durch Sport gestärkt werden können.
Sport Austria verweist auf die nominale Erhöhung der Bundes-Sportförderung von 80 auf 120 Millionen Euro im Jahr 2023. Zugleich macht die Organisation eine Inflationsbereinigung geltend: 80 Millionen Euro aus 2011 entsprächen im Mai 2026 rund 125,4 Millionen Euro, weshalb die aktuelle Förderung real unter dem Niveau von 2011 liege.
Sport Austria schlägt vor, die in § 20 Glücksspielgesetz geregelte Finanzierung der Bundes-Sportförderung laufend an die Entwicklung der Einnahmen aus Glücksspielabgaben und Konzessionsentgelten anzupassen. Nach Darstellung der Organisation würde dies den Sport unmittelbar an Mehreinnahmen teilhaben lassen und Planungssicherheit für Vereine und Verbände schaffen.
In der Aussendung hebt Sport Austria hervor, dass Sportwetten auf den Leistungen des organisierten Sports basieren, während aus den Steuern und Abgaben dieses Marktes derzeit keine Mittel an den Sport zurückfließen. Sport Austria fordert, diesen Zusammenhang bei der Regulierung des Sportwettenmarktes zu berücksichtigen.
Stellungnahme von Sport Austria (PDF): https://www.sportaustria.at/fileadmin/Inhalte/Dokumente/Stellungnahme_SportAustria_Glueckspielgesetz.pdf
Organisation und Website: Sport Austria – Österreichische Bundes-Sportorganisation, https://www.sportaustria.at
Kontaktperson: Mag. Georg Höfner-Harttila, Telefon: 01/594 44 55 18, E-Mail: presse [at] sportaustria.at