VertretungsNetz meldet 60.000+ neue Maßnahmen; Personalmangel mit Folgen für Grundrechte und Lebensqualität
VertretungsNetz berichtet, dass 2025 knapp über 60.000 neue Freiheitsbeschränkungen gemeldet wurden; über die Hälfte aus Alten- und Pflegeeinrichtungen.
Bewegungsfreiheit ist ein Grundrecht – aber nach Angaben von VertretungsNetz keine Selbstverständlichkeit für Menschen mit psychischen oder intellektuellen Beeinträchtigungen, die in Einrichtungen gepflegt oder betreut werden. Die Bewohnervertretung überprüft dort seit nunmehr 20 Jahren Freiheitsbeschränkungen auf Basis des Heimaufenthaltsgesetzes; im Fokus stehen laut Aussendung Rechtsschutz, Freiheit, Würde und Lebensqualität der betroffenen Kinder und Erwachsenen.
Für das Berichtsjahr 2025 nennt VertretungsNetz konkrete Fallzahlen: Knapp über 60.000 neue Freiheitsbeschränkungen wurden der Bewohnervertretung 2025 gemeldet. Diese Meldungen betrafen rund 38.000 Personen – ein Anstieg von 5 % gegenüber dem Vorjahr. Im Berichtsjahr war VertretungsNetz eigenen Angaben zufolge für rund 3.000 Einrichtungen mit 268.000 Plätzen zuständig.
Die Bewohnervertretung ist Teil des Erwachsenenschutzvereins VertretungsNetz und überwacht nach eigenen Angaben seit 20 Jahren die Anwendung freiheitsbeschränkender Maßnahmen in Einrichtungen auf Grundlage des Heimaufenthaltsgesetzes. Einrichtungen melden die Maßnahmen elektronisch; Mitarbeiter:innen der Bewohnervertretung überprüfen diese Maßnahmen vor Ort, wie Grainne Nebois-Zeman, Fachbereichsleiterin der Bewohnervertretung beim Erwachsenenschutzverein VertretungsNetz, erklärt: "Freiheitsbeschränkende Maßnahmen dürfen nur zum Einsatz kommen, wenn eine Gefährdung der Bewohner:innen oder anderer Menschen droht und keine Alternative oder gelindere Maßnahme möglich ist. Die Einrichtungen melden uns die Maßnahmen elektronisch, unsere Mitarbeiter:innen überprüfen sie vor Ort."
VertretungsNetz gibt für 2025 die folgenden zentralen Zahlen an: Betreuungspflichtig waren rund 3.000 Einrichtungen mit insgesamt 268.000 Plätzen. Knapp über 60.000 neue Freiheitsbeschränkungen wurden gemeldet; rund 38.000 Personen waren betroffen, was einem Anstieg von 5 % entspricht. Über die Hälfte der Meldungen stammt aus Alten- und Pflegeeinrichtungen. Aus Wohneinrichtungen meldete VertretungsNetz rund 4.300 neue Freiheitsbeschränkungen; aus Sonderschulen kamen 2.900 Meldungen.
Nach Angaben der Bewohnervertretung machen sedierende Medikamente in Alten- und Pflegeeinrichtungen mittlerweile fast drei Viertel aller Beschränkungen aus. VertretungsNetz führt in der Aussendung aus, man gehe davon aus, dass die prekäre Personalsituation dazu führe, dass Medikamente und mechanische Freiheitsbeschränkungen rascher angeordnet würden. Im Pflegealltag bleibe laut Meldung schlicht zu wenig Zeit, um für Bewohner:innen individuelle Lösungen oder Alternativen zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zu finden.
VertretungsNetz beobachtet laut der Pressemitteilung, dass sich auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen die Personalkrise zunehmend negativ auf die Grundrechte und die Lebensqualität der Bewohner:innen auswirkt. Grainne Nebois-Zeman wird wörtlich zitiert: "Wir sehen das hohe Engagement des Personals unter teils sehr schwierigen Rahmenbedingungen. Immer öfter begegnen uns aber Mitarbeiter:innen, die unzureichend ausgebildet sind bzw. ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Treffen diese dann auf Bewohner:innen, deren Verhalten besonders herausfordernd ist, kommt es mitunter zu weit überschießenden Freiheitsbeschränkungen, die nicht den fachlichen Standards entsprechen. Manchmal verstößt das Handeln klar gegen die Menschenwürde."
Die Aussendung dokumentiert zwei detaillierte Einzelfälle: In einer Einrichtung sei eine 22-jährige Bewohnerin mit Autismus-Spektrum-Störung zur Strafe für als "unangebracht" bewertetes Verhalten gezielt mit Bewegung körperlich überfordert und unter anderem gezwungen worden, Wege im Laufschritt zu erledigen, bis sie Atemprobleme bekam. In einer anderen Einrichtung habe man einen Bewohner für fünf Stunden mit Klebeband an einen Leibstuhl fixiert. In beiden Fällen beantragte die Bewohnervertretung eine gerichtliche Überprüfung; die Maßnahmen wurden vom Gericht für unzulässig erklärt.
VertretungsNetz weist in der Aussendung darauf hin, dass auch Kinder und Jugendliche das Recht auf persönliche Freiheit haben. Für 2025 meldet die Bewohnervertretung rund 4.300 neue Freiheitsbeschränkungen aus Wohneinrichtungen und 2.900 aus Sonderschulen. Oft handle es sich dabei um die Gabe von Medikamenten, die beruhigen sollen, oder um Situationen, in denen Bewohner:innen bzw. Schüler:innen gegen körperlichen Widerstand festgehalten oder in einem Raum gesperrt würden.
Zur rechtlichen Einordnung zitiert die Aussendung Grainne Nebois-Zeman: "Immer wieder hört man, sozialpädagogische Fachkräfte in Kinder und Jugendeinrichtungen dürften die Kinder nicht an- oder festhalten, weil das Heimaufenthaltsgesetz es verbietet. Das ist ein Trugschluss. Das Heimaufenthaltsgesetz macht altersuntypische Freiheitsbeschränkungen erst möglich. Diese müssen aber, um zulässig zu sein, den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen. Das heißt, die gesetzte Freiheitsbeschränkung muss angesichts der Gefährdung verhältnismäßig und immer das letztmögliche Mittel sein – die Ultima Ratio."
Nebois-Zeman sagt wörtlich weiter: "Ausreichend Ressourcen und gute Arbeitsbedingungen für Betreuungs- und Pflegepersonal sind unabdingbar. Eines ist aber klar: Personalmangel kann nie eine Freiheitsbeschränkung rechtfertigen. Denn jede Einschränkung der persönlichen Freiheit, ob an einem Kind oder einer erwachsenen Person, bedeutet einen Grundrechtseingriff und verlangt höchste rechtsstaatliche Sorgfalt und Kontrolle."
Heimaufenthaltsgesetz: In der Meldung wird das Heimaufenthaltsgesetz als rechtliche Grundlage genannt, auf deren Basis die Bewohnervertretung Freiheitsbeschränkungen überprüft. Die Aussendung stellt dar, dass dieses Gesetz die Anwendung altersuntypischer Freiheitsbeschränkungen ermöglicht, unterlegt aber zugleich, dass strenge Voraussetzungen gelten müssen.
Freiheitsbeschränkungen: Als Beispiele für freiheitsbeschränkende Maßnahmen nennt die Pressemitteilung Seitenteile am Bett, versperrte Räume, Festhalten gegen körperlichen Widerstand, Gurte am Rollstuhl oder sedierende Medikamente. Diese Maßnahmen werden in der Aussendung als gängige Formen freiheitsbeschränkender Eingriffe bezeichnet.
Ultima Ratio: Das Prinzip der "Ultima Ratio" wird in der Aussendung zitiert und mit dem Anspruch verbunden, dass eine gesetzte Freiheitsbeschränkung verhältnismäßig sein und das letztmögliche Mittel darstellen muss. Damit wird in der Meldung betont, dass Freiheitsbeschränkungen nur unter strenger Prüfung zulässig sind.
Mechanische Freiheitsbeschränkungen: Mechanische Maßnahmen werden in der Meldung anhand von Beispielen wie Seitenteilen am Bett oder Gurten am Rollstuhl erläutert. VertretungsNetz führt aus, dass solche Maßnahmen in der Praxis vermehrt angeordnet werden könnten, wenn Personalressourcen knapp sind.
Sedierende Medikamente: In der Aussendung heißt es, dass sedierende Medikamente in Alten- und Pflegeeinrichtungen nahezu drei Viertel der dort gemeldeten Beschränkungen ausmachen. Die Bewohnervertretung thematisiert den Einsatz solcher Medikamente im Kontext der verfügbaren Personalressourcen.
Wer meldet Freiheitsbeschränkungen an die Bewohnervertretung? Einrichtungen melden laut Aussendung die Maßnahmen elektronisch an die Bewohnervertretung. Die Bewohnervertretung gibt an, die Meldungen vor Ort zu überprüfen.
Welche Maßnahmen zählen als Freiheitsbeschränkung? Die Aussendung nennt konkrete Beispiele: Seitenteile am Bett, versperrte Räume, Festhalten gegen körperlichen Widerstand, Gurte am Rollstuhl sowie sedierende Medikamente. Diese Aufzählung stellt dar, welche Maßnahmen VertretungsNetz in der Praxis als freiheitsbeschränkend erfasst.
Wie häufig wurden Freiheitsbeschränkungen 2025 gemeldet? Für das Jahr 2025 meldet VertretungsNetz knapp über 60.000 neue Maßnahmen, die rund 38.000 Personen betrafen; dies entspricht einem Anstieg von 5 % gegenüber dem Vorjahr. Die Bewohnervertretung war eigenen Angaben zufolge für etwa 3.000 Einrichtungen mit 268.000 Plätzen zuständig.
Welche Rolle spielt Personalmangel? In der Meldung führt VertretungsNetz aus, man gehe davon aus, dass die prekäre Personalsituation dazu führt, dass Medikamente und mechanische Freiheitsbeschränkungen rascher angeordnet werden. Gleichzeitig betont die Bewohnervertretung, dass Personalmangel keine Rechtfertigung für Freiheitsbeschränkungen sei.
Gilt das Heimaufenthaltsgesetz auch für Kinder und Jugendliche? Die Aussendung weist darauf hin, dass auch Kinder und Jugendliche Anspruch auf persönliche Freiheit haben. VertretungsNetz nennt für 2025 Meldungen aus Wohneinrichtungen (rund 4.300) und aus Sonderschulen (2.900) und zitiert die rechtliche Einordnung, wonach freiheitsbeschränkende Maßnahmen den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen und als Ultima Ratio anzusehen sind.
Welche Prüf- und Rechtswege nennt die Bewohnervertretung? Die Meldung dokumentiert, dass die Bewohnervertretung in Einzelfällen gerichtliche Überprüfungen beantragt hat; in den zitierten Fällen wurden die Maßnahmen vom Gericht für unzulässig erklärt. Die Bewohnervertretung betont ihre Rolle als externer Rechtsschutz für vulnerable Menschen in Einrichtungen.
Weiterführender Bericht: Jahresbericht VertretungsNetz 2025
Organisation: https://www.vertretungsnetz.at
Kontakt Öffentlichkeitsarbeit: Mag.a Karina Lokosek, BA — Telefon: 0676 833 08 8173, E-Mail: karina.lokosek [at] vertretungsnetz.at