Die Frauenthal Holding AG, ein bedeutender Player in der österreichischen Industrie, hat heute die Einberufung ihrer 36. ordentlichen Hauptversammlung bekannt gegeben. Dieses Jahr wird die Veranstaltung am 13. August 2025, um 14:00 Uhr, als virtuelle Versammlung stattfinden. Dies ist ein bedeutender
Die Frauenthal Holding AG, ein bedeutender Player in der österreichischen Industrie, hat heute die Einberufung ihrer 36. ordentlichen Hauptversammlung bekannt gegeben. Dieses Jahr wird die Veranstaltung am 13. August 2025, um 14:00 Uhr, als virtuelle Versammlung stattfinden. Dies ist ein bedeutender Schritt, der sowohl die Digitalisierung der Unternehmensführung als auch die Anpassung an moderne Kommunikationsmittel widerspiegelt.
Die Entscheidung, die Hauptversammlung virtuell abzuhalten, basiert auf dem Virtuellen Gesellschafterversammlungen-Gesetz (VirtGesG), das 2023 in Kraft trat. Dieses Gesetz erlaubt es Unternehmen, ihre Hauptversammlungen vollständig online durchzuführen, was insbesondere in einer globalisierten und digitalisierten Welt von Vorteil ist. Laut dem Vorstand der Frauenthal Holding AG wurde diese Entscheidung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat getroffen, um sowohl den Interessen des Unternehmens als auch der Aktionäre gerecht zu werden.
Ein weiteres Highlight der diesjährigen Hauptversammlung ist die Möglichkeit, die Veranstaltung in Echtzeit über das Internet zu verfolgen. Diese Maßnahme wurde getroffen, um die Transparenz zu erhöhen und allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, die Diskussionen und Entscheidungen live zu verfolgen.
Die Tagesordnung der Hauptversammlung umfasst mehrere wichtige Punkte, darunter die Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024, die Beschlussfassung über die Gewinnverwendung und die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025.
Eine der spannendsten Entscheidungen betrifft die Wahl eines neuen Mitglieds in den Aufsichtsrat. Diese Wahl ist von großer Bedeutung, da der Aufsichtsrat eine Schlüsselrolle bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens spielt.
Um an der Hauptversammlung teilzunehmen, müssen Aktionäre ihren Anteilsbesitz nachweisen. Der Nachweisstichtag ist der 3. August 2025. Aktionäre können ihre Rechte im Rahmen der Hauptversammlung elektronisch ausüben, einschließlich der Stimmabgabe und der Erhebung von Widersprüchen.
Die Frauenthal Holding AG stellt den Aktionären zwei unabhängige Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. Diese können von den Aktionären bevollmächtigt werden, um Beschlussanträge zu stellen, Stimmen abzugeben und gegebenenfalls Widersprüche zu erheben. Diese Maßnahme stellt sicher, dass alle Aktionärsrechte auch in der virtuellen Umgebung gewahrt bleiben.
Die zunehmende Digitalisierung und die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie haben viele Unternehmen dazu veranlasst, virtuelle Formate zu übernehmen. Experten sind sich einig, dass dies kein vorübergehender Trend ist, sondern eine nachhaltige Veränderung in der Art und Weise, wie Unternehmen ihre Versammlungen abhalten.
Dr. Johanna Müller, Expertin für Unternehmenskommunikation, erklärt: "Die virtuelle Hauptversammlung ist ein logischer Schritt in der Entwicklung moderner Unternehmensführung. Sie bietet nicht nur Flexibilität, sondern auch eine erhöhte Reichweite und Transparenz."
Die Frauenthal Holding AG zeigt mit ihrer Entscheidung, die Hauptversammlung virtuell abzuhalten, dass sie bereit ist, sich den Herausforderungen der modernen Unternehmensführung zu stellen. Diese Veranstaltung bietet nicht nur eine Plattform für wichtige Entscheidungen, sondern zeigt auch, wie Unternehmen durch den Einsatz moderner Technologien effizienter arbeiten können.