Während der Internationale Frauentag am 8. März weltweit gefeiert wird, macht die österreichische Behindertenanwältin Christine Steger auf eine besonders benachteiligte Gruppe aufmerksam: Frauen mi...
Während der Internationale Frauentag am 8. März weltweit gefeiert wird, macht die österreichische Behindertenanwältin Christine Steger auf eine besonders benachteiligte Gruppe aufmerksam: Frauen mit Behinderungen stehen am Arbeitsmarkt vor doppelten Hürden und sind struktureller Diskriminierung ausgesetzt. Die aktuellen Zahlen zeigen ein alarmierendes Bild – mehr als 17.000 Menschen mit Behinderungen waren Anfang 2026 arbeitslos gemeldet, ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr.
Der Begriff "intersektionale Diskriminierung" beschreibt ein komplexes gesellschaftliches Phänomen, bei dem Menschen aufgrund mehrerer Merkmale gleichzeitig benachteiligt werden. Frauen mit Behinderungen erleben dabei nicht einfach nur die Addition von geschlechtsspezifischer und behinderungsbezogener Diskriminierung, sondern eine Verstärkung und Überlagerung verschiedener Benachteiligungsformen. Diese können sich durch weitere Faktoren wie Alter, Herkunft oder sozialen Status noch verstärken und führen zu einer besonderen Vulnerabilität am Arbeitsmarkt.
In Österreich zeigt sich diese Problematik besonders deutlich: Laut aktuellen Daten der österreichischen Behinderungs- und Teilhabestatistiken verfügen rund 38 Prozent der Menschen mit Behinderungen höchstens über einen Pflichtschulabschluss, während dieser Anteil in der Gesamtbevölkerung nur bei 23,7 Prozent liegt. Frauen mit Behinderungen sind von dieser Bildungsbenachteiligung noch häufiger betroffen, was sich direkt auf ihre Chancen am Arbeitsmarkt auswirkt.
Die Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen beginnt nicht erst am Arbeitsplatz, sondern bereits im österreichischen Bildungssystem. Das Sonderschulwesen, das in Österreich nach wie vor eine wichtige Rolle spielt, führt oft zu einer Segregation behinderter Kinder und Jugendlicher vom regulären Bildungsweg. Während die UN-Behindertenrechtskonvention, die Österreich 2008 ratifizierte, ein inklusives Bildungssystem fordert, ist die Umsetzung noch lange nicht vollständig erreicht.
Besonders gravierend ist dabei die Situation von Mädchen und jungen Frauen mit Behinderungen. Sie werden oft früh in traditionelle Geschlechterrollen gedrängt und weniger ermutigt, technische oder naturwissenschaftliche Bildungswege zu verfolgen. Diese doppelte Benachteiligung – als Frau und als Person mit Behinderung – manifestiert sich später in eingeschränkten Berufsmöglichkeiten und geringeren Verdienstchancen.
Die Gleichstellungspolitik für Menschen mit Behinderungen hat in Österreich eine wechselvolle Geschichte. Bis in die 1970er Jahre galten Menschen mit Behinderungen primär als Objekte der Fürsorge. Erst mit der Behindertenbewegung der 1980er Jahre begann ein Paradigmenwechsel hin zu einem menschenrechtsbasierten Ansatz. Das österreichische Behindertengleichstellungsrecht wurde 2006 eingeführt, zeitgleich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Für Frauen mit Behinderungen brachte diese Entwicklung jedoch nur begrenzte Verbesserungen. Während die allgemeine Frauenbewegung wichtige Erfolge erzielte – wie die Einführung der Karenz für Väter 1990 oder die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes 2004 –, blieben die besonderen Bedürfnisse von Frauen mit Behinderungen lange unsichtbar. Erst in den letzten Jahren rückt die intersektionale Perspektive stärker in den Fokus der Politik.
Im Vergleich zu anderen deutschsprachigen Ländern zeigt Österreich bei der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen gemischte Ergebnisse. Während Deutschland mit seinem System der Werkstätten für behinderte Menschen auf eine stärkere Segregation setzt, verfolgt Österreich theoretisch einen inklusiveren Ansatz. Die Schweiz hingegen hat mit ihrer Invalidenversicherung ein System entwickelt, das stärker auf berufliche Eingliederung fokussiert.
Dennoch liegt die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderungen in Österreich deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Besonders prekär ist die Situation in den östlichen Bundesländern, wo die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich hoch ist. Wien, Niederösterreich und das Burgenland verzeichnen dabei die höchsten Zahlen arbeitsloser Menschen mit Behinderungen.
Die Arbeitsmarktchancen für Frauen mit Behinderungen variieren stark zwischen den österreichischen Bundesländern. Während in Vorarlberg und Tirol die Beschäftigungsquote traditionell höher liegt, kämpfen die östlichen Bundesländer mit strukturellen Problemen. In der Steiermark und in Kärnten zeigen sich besonders deutliche Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Gebieten. Am Land sind Frauen mit Behinderungen oft zusätzlich von mangelnder Verkehrsinfrastruktur und fehlenden Unterstützungsangeboten betroffen.
Die strukturelle Benachteiligung von Frauen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt hat weitreichende Folgen für ihr tägliches Leben. Maria K., eine 34-jährige Frau mit einer Sehbehinderung aus Wien, berichtet: "Ich habe ein Universitätsstudium absolviert, aber bei Bewerbungsgesprächen merke ich sofort, wenn ich meine Behinderung erwähne, wie sich die Stimmung ändert. Viele Arbeitgeber haben Vorurteile und befürchten hohe Kosten für Arbeitsplatzanpassungen."
Solche Erfahrungen sind keine Einzelfälle. Frauen mit Behinderungen arbeiten häufiger in Teilzeit – oft nicht freiwillig, sondern weil ihnen keine Vollzeitpositionen angeboten werden. Sie sind überdurchschnittlich oft in niedrig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen tätig und haben deutlich geringere Aufstiegschancen als ihre Kollegen ohne Behinderung.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: 21,5 Prozent der Menschen mit Behinderungen in Österreich gelten als armuts- oder ausgrenzungsgefährdet, während dieser Anteil in der Gesamtbevölkerung nur bei 16,2 Prozent liegt. Für Frauen mit Behinderungen ist dieses Risiko noch höher, da sie aufgrund ihrer eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten oft auf Transferleistungen angewiesen sind.
Diese ökonomische Benachteiligung wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus. Frauen mit Behinderungen haben weniger Geld für Wohnkosten, Gesundheitsversorgung und soziale Teilhabe zur Verfügung. Sie sind häufiger auf die Unterstützung ihrer Familien angewiesen, was ihre Selbstständigkeit und Unabhängigkeit einschränkt.
Das österreichische System der Beschäftigungspflicht verpflichtet Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern dazu, pro 25 Beschäftigte eine Person mit Behinderung einzustellen. Können oder wollen Betriebe diese Quote nicht erfüllen, müssen sie eine Ausgleichstaxe zahlen. Diese Gelder fließen in den Ausgleichstaxfonds, aus dem arbeitsmarktpolitische Programme für Menschen mit Behinderungen finanziert werden.
Doch das System hat Schwächen: Viele Unternehmen zahlen lieber die Ausgleichstaxe, als Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Die Taxe von derzeit 372 Euro pro Monat ist für viele Betriebe verkraftbar und wird oft als "Freikaufmöglichkeit" betrachtet. Zudem berücksichtigen die aus dem Fonds finanzierten Programme zu wenig die besonderen Bedürfnisse von Frauen mit Behinderungen.
Anwältin Christine Steger hat konkrete Vorschläge für eine inklusivere Arbeitsmarktpolitik entwickelt. Ihr Forderungskatalog umfasst fünf zentrale Bereiche:
Die Stärkung und langfristige Finanzierung des Ausgleichstaxfonds steht dabei an erster Stelle. Nur mit ausreichenden finanziellen Mitteln können bestehende Arbeitsmarktprogramme erhalten und neue, innovative Ansätze entwickelt werden. Gleichzeitig fordert Steger einen gezielten Abbau struktureller Barrieren im Bildungs- und Ausbildungssystem.
Der Abbau von Bildungsbarrieren erfordert umfassende Reformen. Dazu gehört die flächendeckende Umsetzung inklusiver Bildung, die Bereitstellung von Assistenzkräften und die barrierefreie Gestaltung von Schulen und Universitäten. Besonders wichtig ist auch die Sensibilisierung von Lehrpersonen für die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen.
Die Stärkung staatlicher Gleichbehandlungsstellen zum Schutz vor intersektionaler Diskriminierung ist ein weiterer wichtiger Baustein. Diese Stellen müssen personell und finanziell besser ausgestattet werden, um effektiven Rechtsschutz gewährleisten zu können.
Ein Blick über die Grenzen zeigt interessante Ansätze: In Skandinavien haben sich Quotenregelungen für Frauen mit Behinderungen in öffentlichen Unternehmen bewährt. Norwegen verpflichtete bereits 2003 alle börsennotierten Unternehmen zu einem Frauenanteil von mindestens 40 Prozent in den Aufsichtsräten – ein Modell, das auch auf Menschen mit Behinderungen ausgeweitet werden könnte.
In Kanada gibt es spezielle Mentoringprogramme für Frauen mit Behinderungen, die den Übergang von der Ausbildung in den Beruf erleichtern. Solche Programme könnten auch in Österreich implementiert werden, um die Arbeitsmarktintegration zu verbessern.
Die Digitalisierung bietet neue Chancen für die Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Behinderungen. Homeoffice und flexible Arbeitsmodelle können Barrieren abbauen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen. Gleichzeitig birgt die digitale Transformation aber auch Risiken: Wenn digitale Kompetenzen zur Voraussetzung für immer mehr Jobs werden, könnten Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geistigen Behinderungen noch stärker ausgegrenzt werden.
Für die nächsten Jahre ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Interessensvertretungen notwendig. Nur durch koordinierte Anstrengungen kann es gelingen, die strukturelle Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen zu überwinden.
Die österreichische Bundesregierung hat sich mit dem Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-2030 ehrgeizige Ziele gesetzt. Bis 2030 soll die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen deutlich erhöht werden. Doch um diese Ziele zu erreichen, braucht es konkrete Maßnahmen, die besonders Frauen mit Behinderungen in den Blick nehmen.
Die Einbindung von Frauen mit Behinderungen in politische Entscheidungsprozesse ist dabei von zentraler Bedeutung. Nur wer selbst Diskriminierungserfahrungen gemacht hat, kann wirksame Gegenmaßnahmen entwickeln. Partizipation und Selbstbestimmung müssen zu Leitprinzipien der österreichischen Behindertenpolitik werden.
Christine Steger bringt es auf den Punkt: "Eine inklusive Arbeitswelt bedeutet, dass niemand aufgrund von Geschlecht oder Behinderungen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen wird. Frauen mit Behinderungen müssen endlich jene Chancen erhalten, die ihnen zustehen." Der Internationale Frauentag 2026 erinnert daran, dass Gleichstellung erst dann erreicht ist, wenn alle Frauen – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen – gleiche Chancen auf Bildung, Beschäftigung und ein selbstbestimmtes Leben haben.