Olischar begründet Ablehnung der Widmungsänderung im 3. Bezirk mit offenen Fragen zu Sicherheit und Lebensqualität
Die Wiener ÖVP hat im Gemeinderat die Widmungsänderung rund um die Landstraßer Hauptstraße abgelehnt und bemängelt fehlende Einbindung der Anrainer.
Im Rahmen der heutigen Gemeinderatssitzung hat die Planungssprecherin der Wiener Volkspartei, Gemeinderätin Elisabeth Olischar, die Ablehnung der Wiener Volkspartei zur Festsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Landstraßer Hauptstraße, Oberzellergasse, Klimschgasse und Eslarngasse im 3. Bezirk begründet.
Nach Angaben der ÖVP soll die bisher private Parkanlage künftig öffentlich zugänglich werden, außerdem sollen neue Zugänge und Durchwegungen entstehen. Anrainerinnen und Anrainer hätten der Wiener Volkspartei übereinstimmend geschildert: Niemand habe mit ihnen gesprochen, niemand habe ihre Sorgen ernst genommen. Elisabeth Olischar verwies darauf: „Die Stadtregierung spricht gerne von Bürgerbeteiligung – die Realität ist aber oft Information statt Mitbestimmung. Diesen Unterschied spüren die Menschen sehr genau.“
Die Widmungsänderung betrifft nach Darstellung der Wiener Volkspartei ein klar umrissenes Gebiet im 3. Wiener Gemeindebezirk: zwischen Landstraßer Hauptstraße, Oberzellergasse, Klimschgasse und Eslarngasse. Die Partei nennt als zentrale Elemente der vorgesehenen Änderung die Öffnung einer bislang privaten Parkanlage für die Öffentlichkeit sowie die Anlage neuer Zugänge und Durchwegungen.
In der Sitzung und der anschließenden Aussendung machte die ÖVP deutlich, dass sie die Festsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans in dieser Form ablehnt. Als zentrale Begründungen führt die Partei ungeklärte Fragen zur Sicherheit in den Abendstunden und mögliche Auswirkungen auf die Lebensqualität der Anrainer an.
Elisabeth Olischar hob hervor, dass aus Sicht der ÖVP „wesentliche Fragen offengeblieben sind“ und dass ein Projekt dieser Größenordnung „mehr Dialog und mehr Rücksicht auf die Anrainer verdient hätte.“ Die Partei betont in der Aussendung, dass Ablehnung nicht aus einer generellen Ablehnung von Grünraum resultiere, sondern aus Verfahrens- und Beteiligungsmängeln.
Die ÖVP kritisiert zudem den Beteiligungsprozess: Nach ihrer Darstellung habe die Stadtregierung zwar von Bürgerbeteiligung gesprochen, die gelebte Praxis sei jedoch oft auf Information der Öffentlichkeit beschränkt gewesen und habe echte Mitbestimmung nicht ausreichend ermöglicht. Die Partei gibt an, dass Anrainerinnen und Anrainer übereinstimmend berichtet hätten, niemand habe mit ihnen gesprochen und ihre Sorgen seien nicht ernst genommen worden.
Gemeinderatssitzungen sind das Gremium, in dem kommunalpolitische Entscheidungen beraten und getroffen werden; die ÖVP hat ihre Argumente laut Aussendung in einer solchen Sitzung vorgebracht. Die Festsetzung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen ist ein formeller kommunalpolitischer Vorgang, bei dem in der Regel verschiedene Interessengruppen und Fachinstanzen eingebunden werden.
In der vorliegenden Debatte treten mehrere Akteursgruppen mit unterschiedlicher Rolle auf: Die Stadtregierung als verantwortliche Instanz für Planung und Durchführung, die politische Opposition im Gemeinderat, hier vertreten durch die ÖVP und ihre Planungssprecherin, sowie Anrainerinnen und Anrainer, die nach Darstellung der ÖVP als betroffene Bevölkerungsgruppe Bedenken geäußert haben. Die ÖVP beschreibt ihre Rolle in diesem Kontext als kritische Begleiterin des Verfahrens mit dem Anspruch, offene Fragen zu thematisieren.
Die Aussendung macht deutlich, dass aus Sicht der ÖVP Verfahrensthemen wie Beteiligung, Sicherheit und Lebensqualität aktuell nicht im gewünschten Maße geklärt seien. Ob und wie die angesprochenen Themen im weiteren Verfahren vertieft oder beantwortet werden, wird in der Meldung nicht ausgeführt.
Die ÖVP fordert in der Aussendung ausdrücklich mehr Dialog und mehr Rücksicht auf die Anrainer. Nach ihrer Darstellung hätten die betroffenen Personen das Gefühl, eher informiert als eingebunden worden zu sein; dies sei aus Sicht der Partei nicht ausreichend, um Akzeptanz für ein Projekt dieser Größenordnung herzustellen.
Elisabeth Olischar fasst diese Haltung in der Aussage zusammen: „Akzeptanz entsteht nicht durch Verordnungen, sondern durch Einbindung.“ Die Aussendung nennt keine konkreten Nachbesserungsmaßnahmen oder Termine, sondern verweist auf die Notwendigkeit, offene Fragen — etwa zur Sicherheit in den Abendstunden und zur Lebensqualität — vor einer endgültigen Festsetzung zu klären.
Flächenwidmung: Als Flächenwidmung bezeichnet man in der kommunalen Planung die Festlegung, für welche Nutzungen Flächen innerhalb einer Gemeinde vorgesehen sind. Sie legt übergeordnete Nutzungskategorien fest und bildet in der Regel die Grundlage für detailliertere Planungen wie den Bebauungsplan.
Bebauungsplan: Der Bebauungsplan ergänzt die Flächenwidmung auf der detaillierteren Ebene und regelt konkrete bauliche und nutzungsbezogene Vorgaben für einzelne Grundstücke oder Bereiche. Er bestimmt etwa, wo Wege, Zugänge oder Grünflächen konkret ausgeführt werden können und ist ein formelles Instrument der Stadtplanung.
Gemeinderatssitzung: Die Argumente der Wiener Volkspartei wurden laut Meldung im Rahmen einer Gemeinderatssitzung vorgebracht. In solchen Sitzungen werden kommunale Angelegenheiten diskutiert und Beschlüsse gefasst; sie sind Teil des formellen politischen Verfahrens auf Gemeindeebene.
Bürgerbeteiligung: In der Aussendung thematisiert die ÖVP die Frage, wie Bürgerbeteiligung praktiziert wird. Die Partei unterscheidet dabei zwischen reiner Information der Bevölkerung und echter Mitbestimmung und kritisiert, dass im konkreten Fall nach ihrer Darstellung die Mitbestimmung nicht genügend gegeben gewesen sei.
Anrainer/Anrainerinnen: In der Meldung treten Anrainerinnen und Anrainer als betroffene Gruppe auf. Die ÖVP gibt wieder, dass diese Personen übereinstimmend berichtet hätten, niemand habe mit ihnen gesprochen und ihre Sorgen seien nicht ernst genommen worden. Solche Rückmeldungen nennt die Partei als zentralen Anlass für ihre kritische Haltung gegenüber dem Verfahren.
Die ÖVP begründete ihre Ablehnung damit, dass aus ihrer Sicht „wesentliche Fragen offengeblieben sind“ und dass die betroffenen Anrainerinnen und Anrainer nicht ausreichend eingebunden worden seien. In der Aussendung werden insbesondere Fragen zur Sicherheit in den Abendstunden und zur Lebensqualität genannt.
Nach Angaben der Wiener Volkspartei handelt es sich um das Gebiet zwischen Landstraßer Hauptstraße, Oberzellergasse, Klimschgasse und Eslarngasse im 3. Bezirk. In der Meldung wird diese räumliche Abgrenzung als Grundlage der Kritik genannt.
Die Aussendung führt aus, dass die bisher private Parkanlage künftig öffentlich zugänglich werden soll und dass neue Zugänge und Durchwegungen entstehen würden. Diese Punkte werden als zentrale Bestandteile der geplanten Widmungsänderung beschrieben.
Die Partei kritisiert, dass die Realität bei Bürgerbeteiligung „oft Information statt Mitbestimmung“ sei. Laut ÖVP schilderten Anrainerinnen und Anrainer, niemand habe mit ihnen gesprochen und ihre Sorgen seien nicht ernst genommen worden. Damit formuliert die ÖVP eine methodische Kritik am Verlauf der Vorbereitung des Vorhabens.
Explizit nennt die ÖVP in der Aussendung Fragen zur Sicherheit in den Abendstunden sowie zur Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner. Diese Punkte werden als nicht ausreichend geklärt aufgeführt und dienen als Begründung für die Ablehnung des Vorhabens durch die Partei.
Nein. In der Aussendung betont die ÖVP, dass die Ablehnung nicht aus einer generellen Ablehnung von Grünraum resultiere, sondern daraus, dass nach Einschätzung der Partei vor einer Widmungsänderung „wesentliche Fragen offengeblieben sind“ und das Projekt „mehr Dialog und mehr Rücksicht auf die Anrainer verdient“.
Quelle: Aussendung der Wiener Volkspartei Rathausklub (Inhalt der Pressemitteilung). Für Rückfragen nennt die Pressemitteilung folgende Kontaktdaten: Telefon: 01/515 43 230; E-Mail: presse [at] wien.oevp.at; Website: https://wien.oevp.at.