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Feuerwehr Gainfarn bleibt auf 5.000 Euro Einsatzkosten sitzen

12. März 2026
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Ein Streit um 5.000 Euro Einsatzkosten zwischen der Freiwilligen Feuerwehr Gainfarn und dem Landwirtschaftsministerium offenbart ein grundlegendes Problem im österreichischen Ehrenamtswesen. Die Fr

Ein Streit um 5.000 Euro Einsatzkosten zwischen der Freiwilligen Feuerwehr Gainfarn und dem Landwirtschaftsministerium offenbart ein grundlegendes Problem im österreichischen Ehrenamtswesen. Die Freiwillige Feuerwehr hatte auf behördliche Anordnung hin eine drohende Umweltschädigung verhindert, doch das von ÖVP-Minister Norbert Totschnig geführte Ministerium verweigert nun die Kostenübernahme. FPÖ-Ehrenamtssprecher Harald Thau sieht darin einen "skandalösen Umgang" mit den ehrenamtlichen Einsatzkräften und fordert eine sofortige Lösung.

Der Fall Gainfarn: Behördliche Anordnung ohne Kostengarantie

Die Ausgangslage des Konflikts ist eindeutig: Die Freiwillige Feuerwehr Gainfarn erhielt eine behördliche Anordnung, eine drohende Umweltschädigung zu verhindern. Die Kameraden rückten pflichtgemäß aus und erledigten ihren Auftrag ordnungsgemäß. Doch als es um die Bezahlung der dabei entstandenen Kosten in Höhe von über 5.000 Euro ging, berief sich das Landwirtschaftsministerium auf Verjährungsfristen und juristische Spitzfindigkeiten. Diese Vorgehensweise wirft fundamentale Fragen über die Behandlung ehrenamtlicher Einsatzkräfte in Österreich auf.

Das österreichische Feuerwehrwesen basiert zu einem Großteil auf ehrenamtlichem Engagement. Rund 340.000 Österreicherinnen und Österreicher sind bei einer der über 4.500 Feuerwehren aktiv, davon etwa 320.000 als freiwillige Mitglieder. Diese Menschen stellen ihre Freizeit unentgeltlich zur Verfügung, um die Sicherheit ihrer Mitmenschen zu gewährleisten. Wenn nun behördlich angeordnete Einsätze nicht bezahlt werden, entsteht eine problematische Präzedenzwirkung für das gesamte System.

Rechtliche Grundlagen für Feuerwehreinsätze

Das österreichische Feuerwehrgesetz regelt klar die Zuständigkeiten und Kostenverteilung bei Einsätzen. Grundsätzlich sind die Gemeinden als Träger der örtlichen Feuerwehren für die Finanzierung zuständig. Bei überörtlichen Einsätzen oder solchen, die auf behördliche Anordnung erfolgen, können jedoch andere Gebietskörperschaften oder der Bund zur Kasse gebeten werden. Die Verjährungsfrist für solche Forderungen beträgt in der Regel drei Jahre ab Entstehung der Forderung.

Problematisch wird es, wenn wie im Fall Gainfarn unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Zuständigkeit bestehen. Das Ministerium argumentiert offenbar mit formaljuristischen Aspekten und der Verjährung, während die Feuerwehr den Standpunkt vertritt, pflichtgemäß auf behördliche Anordnung gehandelt zu haben. Solche Streitigkeiten sind für ehrenamtliche Organisationen besonders belastend, da ihnen oft die Ressourcen für langwierige Rechtsverfahren fehlen.

Kritik von FPÖ-Politiker Harald Thau

FPÖ-Ehrenamtssprecher Harald Thau übt scharfe Kritik an der Haltung des Ministeriums. Er bezeichnet den Vorgang als "moralische Bankrotterklärung der Sonderklasse" und wirft der Regierung vor, das Engagement der freiwilligen Feuerwehrleute nicht zu würdigen. Thau argumentiert, dass der Staat, wenn er Feuerwehren zu Einsätzen beordert, auch für die dabei entstehenden Kosten aufkommen müsse.

Die Kritik trifft einen neuralgischen Punkt des österreichischen Katastrophenschutzes. Freiwillige Feuerwehrmitglieder investieren durchschnittlich 100 bis 200 Stunden pro Jahr in ihre ehrenamtliche Tätigkeit. Sie absolvieren regelmäßige Ausbildungen, nehmen an Übungen teil und stehen rund um die Uhr für Einsätze bereit. Diese Leistung entspricht einem volkswirtschaftlichen Wert von mehreren Milliarden Euro jährlich, würde man sie mit professionellen Kräften erbringen müssen.

Auswirkungen auf die Ehrenamts-Motivation

Besonders problematisch ist die Signalwirkung solcher Konflikte. Wenn ehrenamtliche Einsatzkräfte erleben müssen, dass ihre Leistungen nicht anerkannt oder sogar in Frage gestellt werden, kann dies die Motivation zum ehrenamtlichen Engagement nachhaltig schädigen. Bereits jetzt kämpfen viele Feuerwehren, besonders im ländlichen Raum, mit rückläufigen Mitgliederzahlen und Nachwuchsproblemen.

Eine Umfrage des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes aus dem Jahr 2023 zeigt, dass 78 Prozent der Feuerwehrkommandanten Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung haben. 45 Prozent berichten von Problemen bei der Besetzung von Führungsfunktionen. In diesem Kontext sind zusätzliche Belastungen durch ungeklärte Kostenstreitigkeiten besonders kontraproduktiv.

Konkrete Auswirkungen auf die Bürger

Die Konsequenzen ungeklärter Kostenstreitigkeiten treffen letztendlich alle Bürgerinnen und Bürger. Wenn Feuerwehren aus finanziellen Sorgen heraus bei Einsätzen zögern oder sich Nachwuchskräfte abwenden, leidet die Qualität des Katastrophenschutzes. In ländlichen Gebieten, wo die nächste Berufsfeuerwehr oft Dutzende Kilometer entfernt ist, sind die örtlichen Freiwilligen Feuerwehren oft die einzige schnelle Hilfe bei Notfällen.

Konkret bedeutet dies: Längere Anfahrtszeiten bei Bränden, weniger verfügbare Kräfte bei Unwetterereignissen und möglicherweise auch Einschränkungen bei präventiven Maßnahmen wie Brandschutzkontrollen oder Sicherheitswachen bei Veranstaltungen. Die 5.000 Euro Streitbetrag mögen aus Sicht des Bundeshaushalts gering erscheinen, aber für eine kleine Feuerwehr stellen sie eine erhebliche Belastung dar.

Finanzielle Belastung der Gemeinden

Wenn Feuerwehren auf Einsatzkosten sitzen bleiben, müssen letztendlich die Gemeinden als Träger einspringen. Dies belastet die oft ohnehin knappen kommunalen Budgets zusätzlich. Kleine Gemeinden mit wenigen tausend Einwohnern können durch unvorhergesehene Feuerwehrkosten schnell in finanzielle Bedrängnis geraten. Eine klarere Kostenzuordnung würde auch die Planungssicherheit für die kommunalen Haushalte verbessern.

Die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben österreichischer Gemeinden für das Feuerwehrwesen belaufen sich auf etwa 800 Millionen Euro. Davon entfällen rund 60 Prozent auf Investitionen in Fahrzeuge und Ausrüstung, 40 Prozent auf laufende Kosten. Zusätzliche Belastungen durch nicht erstattete Einsatzkosten können diese Budgets erheblich durcheinander bringen.

Forderungen nach politischen Lösungen

Die FPÖ fordert nicht nur die sofortige Kostenübernahme im konkreten Fall, sondern auch strukturelle Reformen. Harald Thau verlangt eine grundsätzliche Neuregelung der Kostenabwicklung bei behördlich angeordneten Feuerwehreinsätzen. Ähnliche Forderungen kommen auch von anderen politischen Parteien und Feuerwehrverbänden.

Diskutiert werden verschiedene Lösungsansätze: Ein Härtefallfonds für außergewöhnliche Einsatzkosten, eine bundesweite Versicherungslösung oder eine vereinfachte Kostenabrechnung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Jeder Ansatz hat Vor- und Nachteile, aber alle zielen darauf ab, die ehrenamtlichen Einsatzkräfte von finanziellen Risiken zu entlasten.

Rolle des Landwirtschaftsministers

Minister Norbert Totschnig steht als zuständiger Ressortchef besonders im Fokus der Kritik. Sein Ministerium ist unter anderem für den Katastrophenschutz und damit auch für die Koordination mit den Feuerwehren zuständig. Die Verweigerung der Kostenübernahme im Fall Gainfarn wird daher als politisches Signal gewertet, das über den Einzelfall hinausgeht.

Totschnigs Ministerium argumentiert mit haushaltspolitischen Grundsätzen und rechtlichen Vorgaben. Kritiker wenden jedoch ein, dass bei einem Gesamtbudget von mehreren Milliarden Euro die 5.000 Euro Streitbetrag vernachlässigbar seien und die symbolische Wirkung einer Kostenübernahme den finanziellen Aufwand bei weitem überwiege.

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