Hauptversammlung beschließt fünfjährige Vollmacht für flexiblen Aktienverkauf
Die EVN AG hat ihrem Vorstand eine fünfjährige Ermächtigung zum Verkauf eigener Aktien außerhalb der Börse erteilt.
Die EVN AG, einer der führenden Energieversorger Österreichs, hat auf ihrer 97. ordentlichen Hauptversammlung am 25. Februar 2026 in Maria Enzersdorf eine wichtige strategische Entscheidung getroffen. Die Aktionäre erteilten dem Vorstand eine umfassende Ermächtigung zum Verkauf eigener Aktien des Unternehmens.
Der gefasste Beschluss zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand der EVN AG für einen Zeitraum von fünf Jahren, eigene Aktien des Unternehmens auf anderem Wege als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu verkaufen oder zu verwenden. Diese Ermächtigung tritt mit dem Datum des Beschlusses in Kraft und bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Die Vollmacht ist dabei besonders flexibel gestaltet: Sie kann ganz oder teilweise sowie in mehreren Tranchen ausgeübt werden. Zudem ist es möglich, die Ermächtigung für einen oder mehrere Zwecke zu nutzen, was dem Unternehmen maximale strategische Flexibilität bei der Verwendung der eigenen Aktien einräumt.
Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist der Ausschluss des anteilsmäßigen Bezugsrechts der Aktionäre. Dies bedeutet, dass die bestehenden Aktionäre kein Vorkaufsrecht haben, wenn die EVN AG ihre eigenen Aktien außerhalb der Börse oder eines öffentlichen Angebots verkauft oder verwendet.
Diese Regelung ist für Unternehmen nicht ungewöhnlich und dient dazu, dem Management die nötige Flexibilität für strategische Entscheidungen zu geben. Allerdings bedeutet sie auch, dass sich die Beteiligungsverhältnisse der bestehenden Aktionäre verändern können, wenn neue Aktien an Dritte ausgegeben werden.
Die Ermächtigung zum Verkauf eigener Aktien eröffnet der EVN AG verschiedene strategische Optionen. Das Unternehmen kann diese beispielsweise für Akquisitionen einsetzen, indem eigene Aktien als Kaufpreis verwendet werden. Auch für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme oder zur Stärkung von Geschäftspartnerschaften können eigene Aktien genutzt werden.
Darüber hinaus ermöglicht die Vollmacht dem Energieunternehmen, schnell auf sich verändernde Marktbedingungen zu reagieren und Kapitalmaßnahmen flexibel zu gestalten, ohne jedes Mal eine Hauptversammlung einberufen zu müssen.
Die EVN AG hat sich zur vollständigen Transparenz verpflichtet. Alle weiteren Informationen im Zusammenhang mit einem möglichen Wiederverkauf von Aktien werden gemäß den Paragraphen 4 bis 7 der österreichischen Veröffentlichungsverordnung 2018 im Internet auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht.
Interessierte Anleger und Aktionäre können sich auf der eigens eingerichteten Webseite www.evn.at/sale-of-treasury-shares über alle aktuellen Entwicklungen informieren. Diese Maßnahme unterstreicht das Bekenntnis des Unternehmens zu offener Kommunikation mit dem Kapitalmarkt.
Der Beschluss erfolgte in Übereinstimmung mit Paragraph 119 Absatz 9 des österreichischen Börsegesetzes (BörseG) und Paragraph 2 der österreichischen Veröffentlichungsverordnung. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen stellen sicher, dass alle Aktionäre ordnungsgemäß über solche wichtigen Unternehmensentscheidungen informiert werden.
Die EVN AG mit Sitz in Maria Enzersdorf am EVN Platz ist als Aktiengesellschaft unter der Firmenbuchnummer 72000 h registriert und unterliegt den strengen Transparenz- und Berichtspflichten des österreichischen Kapitalmarktrechts.
Die Ermächtigung zum Verkauf eigener Aktien ist ein Zeichen dafür, dass sich die EVN AG strategische Flexibilität für künftige Geschäftsentwicklungen sichern möchte. In der aktuellen Energiemarktlage, die von der Energiewende und sich wandelnden Rahmenbedingungen geprägt ist, kann diese Flexibilität von entscheidender Bedeutung sein.
Für Investoren und Analysten wird es nun interessant zu beobachten, wie und wann das Unternehmen von dieser neuen Vollmacht Gebrauch macht. Die Art der Verwendung wird wichtige Rückschlüsse auf die strategische Ausrichtung des niederösterreichischen Energiekonzerns zulassen.
Die EVN AG ist einer der führenden Energie- und Umweltdienstleister in Mittel- und Südosteuropa. Das Unternehmen ist in den Geschäftsbereichen Strom, Gas, Wärme, Wasser und Umwelt tätig und versorgt rund 2 Millionen Kunden. Mit einer über 100-jährigen Geschichte hat sich die EVN zu einem innovativen und nachhaltigen Energieunternehmen entwickelt, das einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leistet.
Die neue Vollmacht unterstreicht die Absicht der EVN AG, auch in Zukunft flexibel und strategisch agieren zu können, um den Herausforderungen des sich wandelnden Energiemarktes erfolgreich zu begegnen.