Grüne fordern nach Vogelschutz-Entscheidung Baustopp der umstrittenen Schnellstraße
Nach einem wegweisenden EuGH-Urteil zum Vogelschutz sehen die Grünen ihre Kritik an der S34 Traisental bestätigt und fordern den sofortigen Baustopp.
Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte weitreichende Folgen für das umstrittene Schnellstraßenprojekt S34 Traisental haben. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den EuGH zur Auslegung der Vogelschutzrichtlinie angerufen, und die Antwort aus Luxemburg ist eindeutig: Störungen, die sich erheblich auf das für ausreichend erachtete Niveau der Bestände wild lebender Vogelarten auswirken würden, sind verboten.
Elisabeth Götze, Verkehrssprecherin der Grünen, zeigt sich über die Entscheidung des EuGH zufrieden: "Gut, dass das Bundesverwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof angerufen hat." Das Urteil stärke die Position jener, die seit Jahren gegen das Bauprojekt kämpfen.
Die S34 Traisental mit der geplanten Spange Wörth sorgt bereits seit Jahren für heftige Kontroversen. Das Projekt sieht den Bau einer neuen Schnellstraße durch das niederösterreichische Traisental vor, was massive Eingriffe in die Natur zur Folge hätte.
"Gegen die S34 mit der Spange Wörth protestieren seit Jahren zahlreiche Betroffene quer durch die Bevölkerung in der ganzen Region", betont Götze. Der Widerstand gegen das Projekt zieht sich durch alle Bevölkerungsschichten und politischen Lager in der betroffenen Region.
Besonders kritisch sehen Umweltschützer und Anrainer die geplante Trassenführung, die durch ökologisch wertvolle Gebiete führen würde. Naturschutzorganisationen warnen vor irreversiblen Schäden an der lokalen Flora und Fauna.
Ein zentraler Kritikpunkt der Grünen betrifft die Wirtschaftlichkeit des Projekts. "Bis heute gibt es keine plausible Darstellung des Nutzens dieser Schnellstraße – sie rechnet sich nicht, das weiß auch die Asfinag", so Götze. Diese Einschätzung wirft Fragen zur Sinnhaftigkeit der geplanten Investition auf.
Die Asfinag, die für den Bau und Betrieb von Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich zuständig ist, hat bislang keine überzeugenden Argumente für die Rentabilität des Projekts vorgelegt. Kritiker argumentieren, dass die Kosten-Nutzen-Rechnung negativ ausfalle und das Projekt daher aus wirtschaftlicher Sicht nicht vertretbar sei.
Neben den wirtschaftlichen Bedenken stehen vor allem die Umweltauswirkungen im Mittelpunkt der Kritik. "Ein solches Projekt würde wertvollen Naturraum und landwirtschaftliche Böden unwiederbringlich zerstören", warnt die Grünen-Politikerin.
Das Traisental ist bekannt für seine landschaftliche Schönheit und seine ökologische Vielfalt. Experten befürchten, dass der Bau der Schnellstraße nicht nur direkte Habitatverluste zur Folge hätte, sondern auch indirekte Auswirkungen durch Lärm, Luftverschmutzung und Zerschneidung von Lebensräumen.
Besonders betroffen wären auch die landwirtschaftlichen Betriebe in der Region. Fruchtbare Böden würden durch den Straßenbau versiegelt und damit der Produktion dauerhaft entzogen. In Zeiten des Klimawandels und steigender Bedeutung der regionalen Lebensmittelproduktion sei dies besonders problematisch.
Angesichts des EuGH-Urteils und der anhaltenden Kritik fordern die Grünen nun ein Ende des Projekts. "Ein sofortiger Stopp des Bauprojekts ist auch wirtschaftlich sinnvoll, Minister Hanke sollte endlich die Notbremse ziehen", appelliert Götze an den zuständigen Verkehrsminister.
Die Grünen argumentieren, dass ein Baustopp nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch die vernünftigste Lösung wäre. Die bereits investierten Planungskosten seien im Vergleich zu den Gesamtkosten des Projekts gering, und ein Stopp würde weitere Verschwendung öffentlicher Gelder verhindern.
Das aktuelle EuGH-Urteil könnte die rechtliche Grundlage für das Projekt erheblich schwächen. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die S34 erhebliche Störungen für Vogelbestände zur Folge hätte, wäre das Projekt nach EU-Recht nicht genehmigungsfähig.
Umweltrechtler sehen in dem Urteil eine Stärkung des Naturschutzes gegenüber Infrastrukturprojekten. Die Beweislast für die Vereinbarkeit mit dem Vogelschutz liegt dabei bei den Projektbetreibern.
Experten gehen davon aus, dass das EuGH-Urteil zu weiteren rechtlichen Verfahren führen wird. Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen dürften die Entscheidung als Grundlage für neue Klagen gegen das Projekt nutzen.
Das Bundesverwaltungsgericht wird nun auf Basis der EuGH-Entscheidung über das weitere Vorgehen entscheiden müssen. Eine neuerliche Prüfung der Umweltverträglichkeit unter den verschärften Kriterien erscheint wahrscheinlich.
Die Reaktion der Grünen ist nur eine von vielen erwarteten politischen Stellungnahmen zu dem EuGH-Urteil. Auch andere Oppositionsparteien dürften die Entscheidung als Argument gegen das Projekt nutzen.
Von Seiten der Regierung und der Asfinag ist noch keine offizielle Stellungnahme zu den möglichen Auswirkungen des Urteils auf die S34 erfolgt. Minister Hanke steht nun unter Druck, eine Entscheidung über die Zukunft des umstrittenen Projekts zu treffen.
Das EuGH-Urteil könnte somit zu einem Wendepunkt in der jahrelangen Debatte um die S34 Traisental werden und möglicherweise das Ende eines der umstrittensten Infrastrukturprojekte Österreichs einläuten.