Die Konferenz der Sozialversicherungsträger hat am 27. Mai 2026 die Harmonisierungsvereinbarung im Rahmen des MEDGEF-Projekts beschlossen. Damit wird erstmals ein bundesweit einheitliches Regelwerk...
Die Konferenz der Sozialversicherungsträger hat am 27. Mai 2026 die Harmonisierungsvereinbarung im Rahmen des MEDGEF-Projekts beschlossen. Damit wird erstmals ein bundesweit einheitliches Regelwerk für die gemeinsame Finanzierung von insgesamt 16 sogenannten „Nahtstellenmedikamenten" geschaffen. Im nächsten Schritt erfolgt noch die Zustimmung durch die neun Bundesländer.
Nahtstellenmedikamente sind Arzneimittel, die weder eindeutig in die Zuständigkeit der Krankenanstalten noch in jenen des niedergelassenen Bereichs fallen. Betroffen sind vor allem Therapien für seltene Erkrankungen, darunter kostenintensive Enzymersatztherapien. Bisher führten unterschiedliche Einzelvereinbarungen zu einer österreichweit ungleichen Versorgungslage, da je nach Wohnsitz oder Versicherungsträger verschiedene Regeln galten.
„Wer krank ist, hat ein Recht auf die beste verfügbare Therapie – unabhängig von Wohnort, Einkommen oder der Frage, bei welchem Sozialversicherungsträger man versichert ist. Nahtstellenmedikamente werden vor allem von Versicherten mit komplizierten Krankheitsverläufen benötigt, besonders diese vulnerable Gruppe darf nicht zum Spielball von Finanzierungszuständigkeiten werden. Mit der heute beschlossenen Zustimmung zur Vereinbarung stellen wir das Patientenwohl in den Mittelpunkt: Medizinische Entscheidungen müssen nach dem Best-Point-of-Service getroffen werden und nicht danach, wer die Rechnung bezahlt", erklärt Claudia Neumayer-Stickler, Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger.
„Diese Vereinbarung beseitigt Doppelgleisigkeiten, schafft Transparenz und senkt – beispielsweise durch die geregelte Beschaffung über Anstaltsapotheken – die allgemeinen Kosten der Arzneimittelbeschaffung. Wo es die Versorgungslandschaft zulässt, sollten Sozialversicherung und Länder einander unterstützen sowie Synergien erkennen und diese nutzen. Angespannte Finanzlagen erfordern übersichtliche und durchdachte Strukturen, um die Leistungen weiter anbieten zu können. Das ist verantwortungsvoller Umgang mit Versichertenbeiträgen und nicht zuletzt auch in dieser Hinsicht im Interesse der Versicherten.", führt Peter McDonald, Stellvertretender Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger, weiter aus.
MEDGEF (Medikamente zur gemeinsamen Finanzierung) besteht seit Jahren als Kofinanzierungsmodell zwischen Sozialversicherung und Bundesländern. Die bisherige Vertragspraxis – bilateral und anlassbezogen – führte zu unterschiedlichen Regelungen je Medikament und Bundesland. Die Harmonisierungsvereinbarung schließt diese Lücken bundesweit und für alle Versicherten.
Quelle: Dachverband der Sozialversicherungsträger / ots.at