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Politik

Ein Jahr Barrierefreiheits-Gesetz: Bilanz und Forderungen

Lebenshilfe Österreich und WU untersuchen digitale Zugänglichkeit ein Jahr nach Inkrafttreten des BaFG

25. Juni 2026
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Ein Jahr nach Inkrafttreten des Barrierefreiheits-Gesetzes (BaFG) zeigt eine Prüfung der Lebenshilfe Österreich und der WU Wien: Viele Websites und das Meldeformular des SMS sind nicht barrierefrei.

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Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Barrierefreiheits-Gesetzes (BaFG) zeigt ein gemeinsames Projekt der Wirtschafts-Universität Wien (WU) und der Lebenshilfe Österreich: Digitale Barrierefreiheit ist essenziell für Teilhabe, in der Praxis bestehen jedoch weiterhin zahlreiche Hürden.

Am 28. Juni 2025 trat das österreichische Barrierefreiheits-Gesetz (BaFG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten und gibt Verbraucher*innen das Recht, Verstöße zu melden. Ein Jahr später ist die Bilanz ernüchternd: Österreichweit wurden weniger als 100 Verfahren eröffnet. Das Gesetz existiert, wird aber wenig genutzt.

Das Projekt von Lebenshilfe Österreich und WU im Überblick

Die Lebenshilfe Österreich hat gemeinsam mit sechs Studierenden der WU (Spezialisierung Public and Non Profit Management) untersucht, ob Menschen mit intellektueller Behinderung das BaFG praktisch nutzen können. Im April 2026 prüften Selbstvertreter*innen – Menschen mit Behinderungen, die sich selbst für ihre Rechte einsetzen – gemeinsam mit Studierenden alltagsnahe Websites und reichten daraufhin konkrete Hinweise über das Meldeformular des Sozialministeriumservice (SMS) ein.

Die Initiative setzte darauf, praktische Nutzbarkeit und Auffindbarkeit von Beschwerdewegen zu testen: Die Prüfgruppe testete Websites, sammelte Beobachtungen und nutzte das offizielle Meldeverfahren des SMS, um gemachte Mängel zu melden. Damit sollte überprüft werden, ob das gesetzlich verankerte Recht auf Beschwerde für die geprüfte Zielgruppe tatsächlich zugänglich ist.

Ergebnisse der Website-Prüfungen

Die geprüften Websites erfüllen die Anforderungen des BaFG in weiten Teilen nicht: die Schrift ist oft zu klein, die Zoomfunktion fehlt oder funktioniert im Warenkorb nicht. Eine Vorlesefunktion ist auf nahezu keiner Website vorhanden und das, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist. Inhalte auf Englisch, unklare Fachbegriffe sowie unverständliche AGB und Cookie-Hinweise erschweren die Nutzung zusätzlich. Pflicht-Registrierungen machen Einkäufe für viele faktisch unmöglich.

Die Prüfgruppe dokumentierte systematische Barrieren in mehreren Nutzungsbereichen: Lesbarkeit (z. B. Schriftgröße), Bedienbarkeit (z. B. Zoom im Warenkorb) und Zugangsangebote (z. B. Vorlesefunktionen) fehlten oder waren fehlerhaft. Zusätzlich stellten die Beteiligten fest, dass sprachliche und formale Hürden wie unklare Fachbegriffe und schwer verständliche rechtliche Hinweise die Nutzung weiter einschränken.

Meldeformular des Sozialministeriumservice (SMS) im Fokus

Besonders gravierend: Auch das Meldeformular des SMS selbst ist nicht barrierefrei. Es ist schwer auffindbar und verwendet unklare Begriffe. Eine Analyse mit der capito.ai-Software ergab, dass das Formular das Kriterium Einfache Sprache (B1) nicht erfüllt. Kernbefund: Es ist für Selbstvertreter*innen derzeit nicht möglich, das Formular eigenständig auszufüllen.

Die Prüfgruppe nutzte das Meldeverfahren des SMS, um konkrete Hinweise einzubringen; zugleich zeigte die Übung, dass das Mittel der Meldung für die getestete Zielgruppe nur eingeschränkt praktikabel ist. Die Auffindbarkeit des Formulars und seine sprachliche Gestaltung werden in der Aussendung der Lebenshilfe Österreich ausdrücklich als Hindernisse genannt.

Drei Forderungen der Lebenshilfe Österreich

Das Projekt zeigt: Das Barrierefreiheits-Gesetz ist ein wichtiger Schritt, aber nur dann wirksam, wenn Betroffene es auch tatsächlich nutzen können. Die Lebenshilfe Österreich empfiehlt daher konkrete Nachbesserungen und stellt folgende drei Forderungen:

  • Meldeformular barrierefrei gestalten: Ein Gesetz, das Betroffene schützen soll, muss von Betroffenen auch genutzt werden können.
  • Bekanntheit des BaFG erhöhen: Nur wer weiß, wie das Gesetz genutzt werden kann, kann seine Rechte einfordern. Die Lebenshilfe Österreich fordert gezielte Öffentlichkeitsarbeit der zuständigen Behörden.
  • Verständlichkeit als Pflicht verankern: Einfache Sprache muss als verbindliche Anforderung des BaFG bei der Marktüberwachung aktiv geprüft werden. Verständlichkeit ist keine Kür, sie ist Voraussetzung für echte digitale Teilhabe.

Begriffserklärungen: BaFG, Selbstvertreter*innen, Einfache Sprache, capito.ai und Marktüberwachung

Barrierefreiheits-Gesetz (BaFG): Das BaFG trat am 28. Juni 2025 in Kraft und regelt die Verpflichtung von Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Im Text wird das Gesetz in Verbindung mit dem Recht der Verbraucher*innen auf Meldung von Verstößen genannt.

Selbstvertreter*innen: In der Aussendung werden Selbstvertreter*innen als Menschen mit Behinderungen beschrieben, die sich selbst für ihre Rechte einsetzen. Sie waren ein zentraler Teil der Prüfgruppe, die Websites testete und Hinweise über das SMS-Meldeformular einreichte.

Einfache Sprache (B1): In der Prüfung wurde das Kriterium Einfache Sprache (B1) als Maßstab genannt. Einfache Sprache wird in der Aussendung als relevante Anforderung an Verständlichkeit aufgeführt; die Analyse mit capito.ai ergab, dass das SMS-Formular dieses Kriterium nicht erfüllt.

capito.ai: Die Software capito.ai wurde zur Analyse des SMS-Meldeformulars eingesetzt und kam laut Aussendung zu dem Ergebnis, dass das Formular die Anforderung Einfache Sprache (B1) nicht erfüllt. Die Erwähnung zeigt, dass bei der Prüfung technische Hilfsmittel für Lesbarkeits- oder Verständlichkeitsanalysen genutzt wurden.

Marktüberwachung: In den Forderungen nennt die Lebenshilfe Österreich die Marktüberwachung als Stelle, bei der Verständlichkeit aktiv geprüft werden sollte. Marktüberwachung wird in der Aussendung als mögliche Instanz für die Kontrolle verbindlicher Anforderungen des BaFG genannt.

Was das Projekt laut Lebenshilfe Österreich zeigt

Aus Sicht der Lebenshilfe Österreich illustriert das Projekt, dass formale Rechte allein nicht ausreichen: Das Gesetz kann nur dann genutzt werden, wenn die Instrumente zur Umsetzung – etwa Meldemöglichkeiten oder Websites – tatsächlich zugänglich sind. Die Aussendung betont, dass Verständlichkeit und Auffindbarkeit zentral sind, damit Betroffene ihre gesetzlich verankerten Rechte wahrnehmen können.

Vor diesem Hintergrund richtet die Lebenshilfe Österreich konkrete Empfehlungen an Behörden und Anbieter digitaler Dienstleistungen, darunter die barrierefreie Gestaltung von Formularen, gezielte Öffentlichkeitsarbeit und die Verankerung von Verständlichkeit als Prüfkriterium bei der Marktüberwachung.

FAQ zur Prüfung und zum Barrierefreiheits-Gesetz

Wann ist das Barrierefreiheits-Gesetz in Kraft getreten?

Das Barrierefreiheits-Gesetz (BaFG) trat am 28. Juni 2025 in Kraft. Die Lebenshilfe Österreich zieht in der Aussendung ein einjähriges Resümee zur Praxis und Nutzung des Gesetzes.

Wer hat die Prüfung durchgeführt?

Die Untersuchung wurde von der Lebenshilfe Österreich gemeinsam mit sechs Studierenden der WU Wien (Spezialisierung Public and Non Profit Management) durchgeführt. Selbstvertreter*innen waren aktiv an der Prüfung teilnehmender Websites beteiligt und reichten Hinweise über das Meldeformular des Sozialministeriumservice ein.

Wie viele Verfahren wurden ein Jahr nach Inkrafttreten eröffnet?

Die Aussendung nennt als Bilanz, dass österreichweit weniger als 100 Verfahren eröffnet wurden. Die Lebenshilfe Österreich bewertet diese Zahl als Hinweis darauf, dass das Gesetz bisher wenig genutzt wird.

Welche Mängel fanden die Prüfer*innen auf den getesteten Websites?

Die Prüfer*innen berichteten über mehrere Defizite: oft zu kleine Schrift, fehlende oder nicht funktionierende Zoomfunktionen (etwa im Warenkorb), fehlende Vorlesefunktionen, Inhalte in Englisch, unklare Fachbegriffe sowie unverständliche AGB- und Cookie-Hinweise. Pflicht-Registrierungen erschweren laut Aussendung zudem viele Online-Einkäufe.

Ist das Meldeformular des Sozialministeriumservice barrierefrei?

Nein: Die Lebenshilfe Österreich stellt in der Aussendung fest, dass das Meldeformular des SMS nicht barrierefrei ist. Es sei schwer auffindbar und verwende unklare Begriffe; eine Analyse mit capito.ai ergab, dass das Formular das Kriterium Einfache Sprache (B1) nicht erfüllt. Die Aussendung kommt zum Kernbefund, dass Selbstvertreter*innen das Formular derzeit nicht eigenständig ausfüllen können.

Welche Forderungen stellt die Lebenshilfe Österreich?

Die Lebenshilfe Österreich benennt drei Forderungen: Das Meldeformular barrierefrei gestalten; die Bekanntheit des BaFG durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit der zuständigen Behörden erhöhen; und Verständlichkeit als verbindliche Anforderung in der Marktüberwachung verankern, wobei Einfache Sprache aktiv geprüft werden soll.

Quellen und Kontakt

Quelle: Lebenshilfe Österreich. Fotos zur Aussendung: Fotos

Kontakt Lebenshilfe Österreich: Hannah Dobler, MSc (WU), Telefon: +43 660 98 01 359, E-Mail: dobler [at] lebenshilfe.at

Schlagworte

#Barrierefreiheits-Gesetz#Barrierefreiheit#BaFG#digitale Teilhabe#Lebenshilfe Österreich#Barrierefreiheitsgesetz#WCAG#Barriere#Digital#Gesellschaft#Behinderung#Diskriminierung#Online-Medien#Recht

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