Nico Marchetti kritisierte die Grünen wegen des EABG. Der Kontext zeigt, warum das Gesetz Verfahren beschleunigen soll und politisch umkämpft bleibt.
Am 26.05.2026 reagiert Nico Marchetti, Generalsekretär der Volkspartei, auf die Verbalangriffe der grünen Klubobfrau Leonore Gewessler und sagt: „Grüne Märchenerzählungen helfen niemandem weiter.“ Er wirft den Grünen vor, das EABG zu blockieren.
Marchetti kritisiert, dass nicht die Bundesregierung, sondern „ausgerechnet die Partei, die sich Umwelt- und Klimaschutz groß auf die eigenen Fahnen heftet: die Grünen“, dem Ausbau erneuerbarer Energie im Weg stehe. Er verweist auf die Regierungsvorlage zum EABG und betont deren Zielsetzung: „Die Bundesregierung hat mit der Regierungsvorlage zum EABG ein gutes und praxistaugliches Gesetz vorgelegt, das zu besserer Versorgungssicherheit und weniger Abhängigkeiten führt – Dinge, die gerade jetzt, mit den vielen Krisenherden auf der Welt, wichtiger sind denn je.“
Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz, kurz EABG, ist politisch deshalb so umkämpft, weil es zwei Ziele zusammenführen soll: schnellere Verfahren für Energieprojekte und weiterhin nachvollziehbare Prüfungen. In der parlamentarischen Behandlung wird das Gesetz als Instrument beschrieben, mit dem erneuerbare Erzeugungsanlagen, Speicher, Netzinfrastruktur und dazugehörige Verfahren koordinierter abgewickelt werden sollen. Der Kern der Debatte ist daher nicht nur die Frage, ob mehr Wind-, Solar- oder Netzausbau gewünscht ist, sondern wie rasch Behörden entscheiden können und welche Rechte für Gemeinden, Länder, Projektwerber und Betroffene bestehen bleiben.
Für Leserinnen und Leser ist wichtig, die parteipolitische Zuspitzung von der Sachfrage zu trennen. Marchetti kritisiert in der Aussendung die Grünen und spricht von Blockade. Die zugrunde liegende Materie ist aber ein komplexes Energie- und Verfahrensgesetz. Es betrifft Raumordnung, Umweltprüfungen, öffentliche Interessen, Netzausbau und die Frage, wie Österreich seine Energieversorgung weniger abhängig von fossilen Importen machen kann.
Versorgungssicherheit hängt nicht nur davon ab, wie viel Strom in Österreich rechnerisch erzeugt werden könnte. Entscheidend ist auch, ob neue Anlagen tatsächlich rechtzeitig genehmigt, gebaut und an das Netz angeschlossen werden. Verzögerte Projekte können dazu führen, dass Ersatzkapazitäten fehlen, Netzengpässe länger bestehen bleiben oder importierte Energie länger benötigt wird. Genau hier setzt die politische Argumentation der Befürworter an: Wenn Verfahren klarer, gebündelter und planbarer werden, soll der Ausbau erneuerbarer Energie schneller vorankommen.
Gleichzeitig bleibt Beschleunigung ein sensibles Thema. Naturschutz, Landschaftsschutz, Beteiligungsrechte und fachliche Gutachten verschwinden dadurch nicht. Die entscheidende Frage lautet, ob Verfahren effizienter werden, ohne dass Prüfqualität und Rechtsschutz ausgehöhlt werden. Deshalb eignet sich das EABG kaum für einfache Schlagworte. Ein schnelleres Verfahren ist erst dann ein Gewinn, wenn die Entscheidung auch rechtlich tragfähig und praktisch umsetzbar ist.
Die Parlamentsdokumente zeigen, dass das EABG als Regierungsvorlage eingebracht und anschließend in Nationalrat und Bundesrat behandelt wurde. Damit ist die Debatte aus der Phase der gegenseitigen Schuldzuweisungen in eine konkrete Gesetzesprüfung übergegangen. In solchen Verfahren wird sichtbar, welche Bestimmungen tatsächlich beschlossen werden, welche Parteien zustimmen und welche Begleitregelungen für Länder und Behörden relevant sind.
Für die Einordnung der ursprünglichen Kritik ist dieser Verlauf zentral. Eine OTS-Aussendung bildet den Stand und Ton eines bestimmten politischen Moments ab. Der spätere parlamentarische Weg zeigt dagegen, welche Punkte in der Gesetzgebung übrig bleiben und wie sich Mehrheiten am Ende formieren. Wer die Kontroverse seriös beurteilen will, sollte daher nicht nur den Parteivorwurf lesen, sondern auch Regierungsvorlage, Ausschuss- und Plenumsinformationen sowie die veröffentlichten Gesetzesmaterialien heranziehen.
Ein häufiger Konfliktpunkt beim Ausbau erneuerbarer Energie liegt in der Aufteilung der Verantwortung. Der Bund kann Ziele, Verfahrensregeln und energierechtliche Rahmenbedingungen setzen. Viele konkrete Fragen landen aber bei Ländern, Gemeinden, Netzbetreibern und Behörden: Wo sind Flächen geeignet? Welche Netzanbindung ist vorhanden? Wie werden Interessen von Anrainerinnen, Naturraum und Wirtschaft abgewogen? Das erklärt, warum ein Bundesgesetz allein noch keine Windräder, Photovoltaikanlagen oder Leitungen errichtet.
Das EABG soll diese Schnittstellen besser strukturieren. Politisch bleibt es trotzdem anspruchsvoll, weil der Nutzen neuer Energieinfrastruktur oft überregional ist, während Belastungen lokal wahrgenommen werden. Eine schnellere Genehmigung ersetzt daher nicht die Notwendigkeit, Projekte transparent zu begründen und Konflikte früh zu bearbeiten.
Ob das Gesetz die gewünschten Effekte bringt, lässt sich nicht allein am Beschlussdatum messen. Relevant wird sein, ob Behörden zusätzliche Verfahren tatsächlich rascher bearbeiten können, ob Projektwerber klarere Anforderungen erhalten und ob Gerichte später weniger häufig wegen Verfahrensfehlern angerufen werden. Ebenso wichtig ist, ob Netzausbau, Speicherprojekte und Erzeugungsanlagen gemeinsam vorankommen. Ein beschleunigtes Einzelprojekt hilft wenig, wenn die Anschluss- oder Transportkapazitäten fehlen.
Auch die Rolle der Länder bleibt zu beobachten. Wenn Ausbauziele, Raumordnung und Genehmigungspraxis nicht zusammenpassen, kann selbst ein bundesrechtlicher Beschleunigungsrahmen nur begrenzt wirken. Die politische Auseinandersetzung um das EABG ist daher ein Hinweis auf ein größeres Thema: Österreich braucht nicht nur neue Regeln, sondern auch ausreichende Verwaltungskapazität, Planbarkeit für Investitionen und überprüfbare Fortschritte beim Ausbau.
EABG: Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz soll Verfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energie und damit verbundener Infrastruktur klarer und schneller machen.
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: Das bestehende EAG regelt zentrale Förder- und Ausbauinstrumente für erneuerbaren Strom. Das EABG ist davon zu unterscheiden, steht aber inhaltlich im selben energiepolitischen Umfeld.
Versorgungssicherheit: Gemeint ist die Fähigkeit, Haushalte, Betriebe und öffentliche Infrastruktur zuverlässig mit Energie zu versorgen. Dazu zählen Erzeugung, Speicher, Netze, Importe, Reserven und Krisenvorsorge.
Nein. Klimaschutz ist ein wichtiger Hintergrund, aber die Debatte betrifft auch Versorgungssicherheit, Standortpolitik, Abhängigkeit von Importen, Stromnetze und Verwaltungsverfahren.
Nicht zwingend. Beschleunigung kann auch bedeuten, Zuständigkeiten zu bündeln, Fristen klarer zu regeln und Verfahren besser zu koordinieren. Ob das in der Praxis gelingt, hängt von Ausgestaltung und Vollzug ab.
Erneuerbare Energie genießt grundsätzlich breite Unterstützung, konkrete Projekte erzeugen aber lokale Konflikte. Parteien nutzen diese Spannung unterschiedlich: als Klimaschutzfrage, als Standortfrage, als Naturschutzfrage oder als Vorwurf mangelnder Regierungsfähigkeit.