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Bundesweite Vereinheitlichung der Verkehrsstrafrahmen

StVO-Novelle und Anpassung der Anonymverfügungsverordnung in Begutachtung, Änderungen ab 2027 geplant

10. Juni 2026
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Regierung bringt StVO-Novelle und Anpassung der Anonymverfügungsverordnung in Begutachtung; Fokus auf einheitliche Strafrahmen und Geschwindigkeitsverstöße.

Die Bundesregierung hat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie eine Anpassung der Anonymverfügungsverordnung in Begutachtung gebracht. Ziel ist laut Mitteilung des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, ab 2027 eine bundesweit einheitliche und zeitgemäße Ausgestaltung der Verkehrsstrafrahmen mit besonderem Fokus auf die Verkehrssicherheit und Prävention.

Auslöser für die Initiative sind die deutlich gestiegenen Zahlen bei Verkehrsunfällen mit Verletzten und bei Verkehrstoten im Jahr 2025 sowie ein besonders markanter Anstieg schwerer Unfälle infolge überhöhter Geschwindigkeit, wie es in der Aussendung heißt.

Regierungspläne zur Vereinheitlichung und Anpassung der Anonymverfügungen

Die vorgelegte Verordnung soll nach Angaben der Bundesregierung die Strafrahmen für Anonymverfügungen österreichweit vereinheitlichen und an die zwischenzeitliche Entwicklung anpassen. Besonderes Augenmerk liege dabei auf schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen, heißt es in der Meldung.

In der Aussendung wird außerdem darauf hingewiesen, dass derzeit zwischen den Bundesländern teils unterschiedliche Strafhöhen für vergleichbare Verkehrsdelikte bestehen und bereits seit mehreren Jahren, auch aus den Ländern, eine Harmonisierung der Strafkataloge gefordert werde.

Zahlen und Ursachen: Überhöhte Geschwindigkeit 2025

Die Jahresbilanz 2025 der Statistik Austria zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden zeigt laut Mitteilung einen deutlichen Anstieg von Unfällen infolge überhöhter Geschwindigkeit. Während 2024 rund 14 Prozent aller Unfälle mit Verletzten auf nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen waren, lag dieser Anteil 2025 bereits bei über 16 Prozent.

Bei den Verkehrsunfällen mit Todesfolge sei überhöhte Geschwindigkeit besonders relevant: Bei rund einem Drittel aller tödlichen Verkehrsunfälle war überhöhte Geschwindigkeit die Hauptursache. Im Vergleich zum Vorjahr seien dadurch zusätzlich 15 Menschen ums Leben gekommen, heißt es weiter.

Konkret geplante Strafrahmenänderungen

Die Verordnung nennt konkrete Anpassungen der Strafrahmen. In der Aussendung werden exemplarisch folgende Punkte aufgeführt:

  • Anhebung des Strafrahmens bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h von bisher 150 - 5.000 Euro auf künftig 200 - 5.000 Euro
  • Anhebung des Strafrahmens bei Überschreitungen von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerorts von bisher 300 - 5.000 Euro auf künftig 400 - 6.000 Euro
  • Anpassung und bundesweite Vereinheitlichung der Strafbeiträge bei Anonymverfügungen

Die Verordnung unterscheide zudem zwischen Verstößen mit besonderer Relevanz für die Verkehrssicherheit – etwa erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen – und Delikten ohne unmittelbaren Verkehrssicherheitsbezug, wie bestimmten Parkverstößen. Bei Ersteren seien gezielte Erhöhungen der Strafrahmen vorgesehen; bei letzteren erfolge primär eine bundesweite Harmonisierung auf das jeweils höchste bestehende Landesniveau.

Bereits beschlossene Maßnahmen zur Verkehrssicherheit

Die Aussendung verweist darauf, dass bereits Anfang des Jahres eine umfassende Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie Änderungen im Kraftfahrgesetz (KFG) und Führerscheingesetz (FSG) beschlossen wurden. Diese Maßnahmen werden dort als eines der größten Verkehrssicherheits- und Modernisierungspakete der vergangenen Jahre bezeichnet.

Konkret nennt die Mitteilung folgende termingebundene Regelungen: Seit 1. Mai 2026 gelten strengere Sicherheitsvorgaben, darunter eine ausgedehnte Helmpflicht für E-Scooter (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) und E-Bikes (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) sowie neue technische Anforderungen an E-Scooter. Mit 1. Oktober 2026 tritt zudem eine neue Regelung für E-Mopeds in Kraft: Diese werden künftig rechtlich als Kraftfahrzeuge behandelt und dürfen daher nicht mehr auf Radwegen fahren.

Außerdem wurde im April der Sicherheitsausbau der B317 zwischen St. Veit Nord und Friesach Nord beschlossen; der Bund stellt dafür rund 400 Millionen Euro zur Verfügung.

Begriffe und Regelungen erklärt

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die StVO ist Gegenstand einer Novelle, die derzeit in Begutachtung liegt. In der Aussendung wird die Novelle als Teil des Vorhabens genannt, die Verkehrsstrafrahmen bundesweit einheitlich und zeitgemäß auszugestalten.

Anonymverfügungsverordnung

Mit der Anpassung der Anonymverfügungsverordnung sollen nach Angaben der Bundesregierung Strafrahmen für Anonymverfügungen österreichweit vereinheitlicht und an die Entwicklung angepasst werden. In der Mitteilung wird die Vereinheitlichung der Strafbeiträge explizit als Ziel genannt.

Helmpflicht für E-Scooter und E-Bikes (ab 1. Mai 2026)

Die Aussendung stellt fest, dass seit 1. Mai 2026 eine ausgedehnte Helmpflicht gilt: für E-Scooter bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und für E-Bikes bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Gleichzeitig seien neue technische Anforderungen an E-Scooter eingeführt worden.

E-Mopeds als Kraftfahrzeuge (ab 1. Oktober 2026)

Ab 1. Oktober 2026 werden E-Mopeds laut Mitteilung rechtlich als Kraftfahrzeuge behandelt und dürfen demnach nicht mehr auf Radwegen fahren. Diese Regelung wird in der Aussendung in Verbindung mit einer erwarteten Verbesserung der Sicherheit auf Radwegen genannt.

Sicherheitsausbau B317 zwischen St. Veit Nord und Friesach Nord

Die Bundesregierung hat im April den Sicherheitsausbau der B317 zwischen St. Veit Nord und Friesach Nord beschlossen. Der Bund stellt dafür rund 400 Millionen Euro zur Verfügung, so die Mitteilung.

Positionen von Minister Hanke und Parlamentssprechern

Mobilitätsminister Peter Hanke wird in der Aussendung mit den Worten zitiert: „Die Sicherheit der Menschen auf Österreichs Straßen hat für diese Bundesregierung höchste Priorität. Die aktuellen Unfallzahlen zeigen klar, dass weiterer Handlungsbedarf besteht. Wer Verkehrsregeln missachtet, gefährdet oft nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Konsequente und bundesweit einheitliche Regelungen leisten daher einen wichtigen Beitrag dazu, schwere Unfälle zu verhindern und Menschenleben zu schützen“.

Zu den geplanten Änderungen äußern sich auch Parlamentssprecherinnen und -sprecher verschiedener Parteien: SPÖ-Verkehrssprecher Wolfgang Moitzi sagte: „Täglich stirbt ein Mensch auf Österreichs Straßen. Viel zu oft ist überhöhte Geschwindigkeit der Grund dafür. Raser gefährden bewusst Menschenleben. Wir wollen, dass sie mit harten Konsequenzen rechnen müssen, daher erhöhen wir die Strafen empfindlich. Damit sorgen wir für mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen.“

ÖVP-Verkehrssprecher Joachim Schnabel erklärte: „Gerade unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erleben täglich, wie groß die Sorgen vieler Menschen wegen zu hoher Geschwindigkeiten im Ortsgebiet sind. Immer wieder wird rückgemeldet, dass Tempolimits missachtet werden und sich Anrainerinnen und Anrainer dadurch unsicher fühlen. Deshalb sind klare, transparente und bundesweit einheitliche Regeln wichtig. Wer massiv zu schnell fährt, gefährdet andere Menschen – dafür braucht es einen nachvollziehbaren und konsequenten Strafrahmen.“

NEOS-Verkehrssprecher Dominik Oberhofer sagte: „Für uns ist zentral, dass wir die Sicherheit auf Österreichs Straßen erhöhen. Gleichzeitig ist uns wichtig, dass es zu keiner pauschalen Erhöhung aller Verkehrsstrafen – etwa bei Parkstrafen – kommt, sondern dass gezielt jene Delikte erfasst werden, die die Verkehrssicherheit betreffen. Wer auf der Autobahn massiv zu schnell fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Gerade weil die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Österreich im internationalen Vergleich niedrig sind und die Unfallzahlen zuletzt wieder gestiegen sind, ist diese Maßnahme mit präventiver Wirkung sinnvoll. Zudem setzen wir mit der Harmonisierung der Strafen österreichweit klare und einheitliche Standards. Damit ist uns ein längst überfälliger Schritt gelungen.“

FAQ zur Novelle der StVO und Anonymverfügungsverordnung

Was plant die Regierung genau?

Die Regierung hat eine Novelle der StVO sowie eine Anpassung der Anonymverfügungsverordnung in Begutachtung gebracht, mit dem Ziel, ab 2027 bundesweit einheitliche und zeitgemäße Verkehrsstrafrahmen einzuführen. In der Aussendung wird besonders auf die Behandlung schwerer Geschwindigkeitsüberschreitungen hingewiesen.

Warum wird die Anpassung vorgenommen?

Laut Mitteilung ist die Zahl der Verkehrsunfälle mit Verletzten und Verkehrstoten 2025 deutlich gestiegen; überhöhte Geschwindigkeit habe zugenommen und sei eine zentrale Unfallursache. Die Statistik Austria-Ergebnisse 2025, die in der Aussendung genannt werden, bilden die Grundlage für das Vorhaben.

Welche Bußgelder sollen konkret steigen?

Konkret genannt werden in der Aussendung unter anderem die Anhebung des Strafrahmens bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h auf künftig 200 - 5.000 Euro (bisher 150 - 5.000 Euro) sowie bei Überschreitungen von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerorts auf künftig 400 - 6.000 Euro (bisher 300 - 5.000 Euro). Zudem ist eine bundesweite Vereinheitlichung der Strafbeiträge bei Anonymverfügungen vorgesehen.

Welche Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind betroffen?

Die Anpassungen betreffen verschiedene Gruppen von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern und umfassen laut Aussendung neben dem motorisierten Individualverkehr unter anderem auch Regelungen für den Radverkehr. Für bestimmte Delikte ohne unmittelbaren Verkehrssicherheitsbezug, wie bestimmte Parkverstöße, ist eine Harmonisierung auf das jeweils höchste Landesniveau vorgesehen.

Welche weiteren Maßnahmen wurden bereits beschlossen?

Die Aussendung verweist auf eine Anfang des Jahres beschlossene Reform von StVO, KFG und FSG. Seit 1. Mai 2026 gelten strengere Sicherheitsvorgaben, darunter die Helmpflicht für E-Scooter (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) und E-Bikes (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr). Ab 1. Oktober 2026 werden E-Mopeds rechtlich als Kraftfahrzeuge behandelt und dürfen nicht mehr auf Radwegen fahren. Zudem wurde der Sicherheitsausbau der B317 beschlossen; der Bund stellt dafür rund 400 Millionen Euro zur Verfügung.

Wer ist für Rückfragen erreichbar?

Als Kontakt nennt das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Carina Novy. Telefon: +43 1 71162-658010. E-Mail: carina.novy [at] bmimi.gv.at.

Quellen und Kontakt

Basis dieses Artikels ist die Aussendung des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur. Für Rückfragen: BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Kontaktperson Carina Novy, Telefon +43 1 71162-658010, E-Mail carina.novy [at] bmimi.gv.at.

Schlagworte

#Verkehrsstrafrahmen#StVO#Anonymverfügung#Geschwindigkeitsüberschreitungen#Verkehrssicherheit#Verkehr#Straßenverkehrsordnung#Mobilität#Sicherheit#Unfälle#Verkehrsunfall#Transport

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