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Bundesrat stimmt Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz zu

Länderkammer beschließt EABG mit Verfassungsmehrheit – verbindliche Ausbauziele und Durchgriffsrecht ab 2029

25. Juni 2026
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Nach zähen Verhandlungen passierte der Bundesrat das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz. Vorgaben für Photovoltaik, Wind, Wasserkraft und Speicher wurden verankert.

Nach der Beschlussfassung im Nationalrat passierte das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) am heutigen Tag auch den Bundesrat mit der notwendigen Verfassungsmehrheit. Das Gesetz enthält Änderungen im bestehenden Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und war zuvor Gegenstand zäher parlamentarischer Verhandlungen.

Im Kern sieht das EABG verbindliche Zielvorgaben für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen vor und legt Verfahren zur Beschleunigung der Errichtung und des Betriebs von Netz- und Energieanlagen fest. Daneben wurden im Gesetz Ziele für Batteriespeicher aufgenommen.

Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) im Überblick

Die Regierungsvorlage wurde im Nationalrat mit Abänderungen beschlossen; die Verfassungsmehrheit im Bundesrat wurde mit den Stimmen der Grünen erreicht. Zu den zentralen Neuerungen gehören verbindliche Erzeugungsbeitragswerte für Länder und konkretisierte Ausbauziele für erneuerbare Stromerzeugung und Batteriespeicher.

Konkrete Zielzahlen, wie sie im Gesetz verankert wurden, sind: ein zusätzliches Ausbauziel von 30 Terawattstunden (TWh) bis 2030 und mindestens 40 TWh bis 2035. Darüber hinaus wurden Ausbauziele für Batteriespeicher gesetzlich verankert.

Welche Maßnahmen und Instrumente das Gesetz nennt

Nach der Meldung soll das EABG Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Netz- und Energieanlagen beschleunigen. Teil des Instrumentsatzes sind verbindliche Werte für die Erzeugung aus Photovoltaik, Wind und Wasserkraft, die sicherstellen sollen, "dass alle Regionen ihren Beitrag zum Ausbauziel leisten".

Im Gesetz wurde zudem ein Durchgriffsrecht des Bundes ab 2029 aufgenommen. Dieses sieht vor, dass der Bund einem Bundesland Flächen für den Windkraftausbau zuweisen könnte, wenn bestimmte Voraussetzungen eintreten. Ebenfalls vorgesehen ist, dass für Bundesländer, die die Vorgaben nicht einhalten, der Zugriff auf Mittel des Technologiefonds und auf Infrastrukturförderungen des Bundes beschränkt werden kann.

Positionen aus den Fraktionen: Ein Überblick

Die parlamentarischen Debatten im Bundesrat spiegeln unterschiedliche Bewertungen des Gesetzes wider. Michael Bernard (FPÖ/N) äußerte scharfe Einwände gegen die festen Zielvorgaben für die Bundesländer und warnte vor einem Eingriff in die Verfassung. Bernard verwies auf Stellungnahmen von Verfassungsexperten und bezeichnete die Lage als "ein hochbrisanter Präzedenzfall"; seiner Meinung nach könnte eine derartige Verfassungsänderung eine Volksabstimmung erfordern.

Peter Samt (FPÖ/St) verwies auf eine Stellungnahme der Steiermark und kritisierte nach eigener Darstellung überschießende bürokratische Regelungen. Samt sprach von sogenannten "Zwangsmaßnahmen" und äußerte Bedenken, dass Betriebe zur Errichtung von Photovoltaikanlagen verpflichtet werden könnten. Außerdem warnte er vor einem "rücksichtslose[n] Ausbau" erneuerbarer Energie, der Naturräume und Landschaften betreffen könnte.

Vertreterinnen und Vertreter anderer Fraktionen brachten dagegen breite Zustimmung zum Ausbau erneuerbarer Energie zum Ausdruck. Sandra Lassnig (ÖVP/K) betonte, der beschleunigte Ausbau trage den Interessen der Bevölkerung und des Wirtschaftsstandorts Rechnung und mache Österreich unabhängiger von internationalen Energiemärkten. Sebastian Stark (ÖVP/N) hob hervor, dass Verkehr und Heizen noch stark auf fossile Energieträger angewiesen seien und dass für eine Änderung der Ausbau der Stromerzeugung notwendig sei.

Mario Trinkl (SPÖ/B) erklärte, das EABG werde die Transformation des Energiesystems wesentlich vorantreiben und nannte das Ziel, bis 2030 100 % des Strombedarfs aus erneuerbarer Energie zu decken. Trinkl erläuterte, die Aufteilung der Ziele auf die Bundesländer orientiere sich daran, wo erneuerbare Energie technisch am günstigsten erzeugt werden könne, und nicht nach Fläche oder Einwohnerzahl. Christian Fischer (SPÖ/N) wies auf lange Genehmigungsverfahren hin und sagte, das EABG sorge dafür, dass viele kleinere Projekte rasch umgesetzt werden könnten.

Sebastian Forstner (SPÖ/O) betonte die Bedeutung stabiler und leistbarer Energieversorgung für Unternehmen und sprach sich für soziale Fairness bei der Energiewende aus. Simone Jagl (Grüne/N) bezeichnete das Gesetz als "eine schwere Geburt" und verwies auf die doppelte Herausforderung von Energiekrise und Klimaerwärmung; sie hob hervor, dass die Grünen auf die Aufnahme wissenschaftlich fundierter Zielvorgaben gedrängt hätten und diese erreicht worden seien.

Staatssekretärin Elisabeth Zehetner erklärte, mit dem EABG sei ein wichtiges Vorhaben der Bundesregierung umgesetzt worden. Zehetner dankte jenen, die die Verhandlungen ermöglicht hätten, und bezeichnete das Gesetz als "der Energiewende-Turbo". Sie betonte zugleich, dass kein Eingriff in die Raumordnungskompetenz der Länder erfolge; nach ihrer Darstellung definiere der Bund Ziele, deren Umsetzung den Ländern überlassen bleibe. Die Feststellung eines "überragenden öffentlichen Interesses" heble auch keine Gesetze oder Verfahrensschritte aus. Die Bundesregierung habe zudem Maßnahmen vorgesehen, um die Akzeptanz der Windkraft in der Bevölkerung zu erhöhen.

Begriffe und Verfahren erklärt

Erzeugungsbeitragswerte: Im EABG werden verbindliche Werte für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen genannt. Diese Werte sollen laut Gesetzeswortlaut dazu dienen, dass alle Regionen einen Beitrag zum nationalen Ausbauziel leisten.

Verfassungsmehrheit: Als Verfassungsmehrheit bezeichnete die Meldung die notwendige Stimmenzahl im Bundesrat, die für die Annahme bestimmter Verfassungsänderungen oder -vorschläge erforderlich ist. Im vorliegenden Fall wurde die erforderliche Mehrheit nach Angaben der Parlamentskorrespondenz mit den Stimmen der Grünen erreicht.

Durchgriffsrecht des Bundes: Das EABG enthält laut Text ein Durchgriffsrecht ab 2029, das es dem Bund ermöglicht, in bestimmten Fällen Flächen für den Windkraftausbau zuzuweisen. Diese Regelung wurde nach parlamentarischer Darstellung auf Druck der Grünen in das Gesetz aufgenommen.

Technologiefonds: Im Verlauf der Debatte wurde angesprochen, dass die Nichteinhaltung von Vorgaben Auswirkungen auf den Zugriff auf Mittel des Technologiefonds haben könnte. Der Technologiefonds wird in der Meldung als ein Finanzinstrument genannt, dessen Mittel zur Förderung technologischer Vorhaben eingesetzt werden.

UVP-Verfahren: UVP steht für Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren. Das Gesetz sieht nach Angaben der Staatssekretärin ein "vollkonzentriertes Genehmigungsverfahren" für Projekte vor, für die kein UVP-Verfahren nötig sei; damit sollen Umsetzungsschritte für kleinere Projekte beschleunigt werden, wie es in der Parlamentskorrespondenz heißt.

Was das Gesetz für Länder, Gemeinden und Projekte konkret nennt

Das EABG legt verbindliche Beiträge für die Bundesländer bei der Erzeugung aus Photovoltaik, Wind und Wasserkraft fest. Laut Text sollen die Länder künftig bestimmte Beiträge zum Ausbau leisten, wobei die Aufteilung nicht nach Fläche oder Einwohnerzahl erfolgte, sondern danach, wo erneuerbare Energie technisch am günstigsten erzeugt werden könne.

Der Gesetzestext sieht nach Darstellung der Debattenteilnehmerinnen und -teilnehmer auch Regelungen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vor, etwa durch das erwähnte vollkonzentrierte Verfahren für Projekte ohne UVP-Pflicht. Staatssekretärin Zehetner wies darauf hin, dass die Umsetzung der Ziele den Ländern überlassen bleibe und keine Kompetenzen der Länder in der Raumordnung angetastet würden.

FAQ zum Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz

1. Was hat der Bundesrat heute beschlossen?

Der Bundesrat hat das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) mit der notwendigen Verfassungsmehrheit beschlossen. Damit ist die nachträgliche Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes auf Bundesebene formalisiert worden, nachdem zuvor der Nationalrat die Vorlage mit Abänderungen verabschiedet hatte.

2. Welche konkreten Ausbauziele sind im Gesetz verankert?

Im Gesetz wurden verbindliche Ausbauziele genannt: Zusätzlich 30 Terawattstunden (TWh) bis 2030 und mindestens 40 TWh bis 2035. Außerdem sind Ausbauziele für Batteriespeicher im Gesetz verankert.

3. Was bedeutet das Durchgriffsrecht ab 2029?

Nach dem Wortlaut der Meldung sieht das EABG ein Durchgriffsrecht des Bundes ab 2029 vor. Dieses soll dem Bund die Möglichkeit geben, einem Bundesland Flächen für den Windkraftausbau zuzuweisen; die Regelung war ein Streitpunkt in der Debatte und wurde auf Druck der Grünen aufgenommen.

4. Welche Kritik kam aus der FPÖ?

Vertreter der FPÖ, darunter Michael Bernard (FPÖ/N) und Peter Samt (FPÖ/St), kritisierten die festen Zielvorgaben der Länder, sprachen von möglichen Eingriffen in die Raumordnungskompetenz und warnten vor erhöhtem Verwaltungsaufwand und "Zwangsmaßnahmen". Bernard bezeichnete die Entwicklung als "ein hochbrisanter Präzedenzfall".

5. Wie begründeten Befürworter das Gesetz?

Vertreter von ÖVP, SPÖ und den Grünen betonten in der Debatte, dass ein beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien den Interessen der Bevölkerung und des Wirtschaftsstandorts diene, die Abhängigkeit von Energieimporten mindern könne und stabile Rahmenbedingungen für Gemeinden schaffe. Simone Jagl (Grüne/N) verwies zudem auf wissenschaftlich fundierte Zielvorgaben, die in das Gesetz aufgenommen worden seien.

6. Welche Aussagen gibt es zu Gemeinden und kleinen Projekten?

Christian Fischer (SPÖ/N) hob die Rolle der Gemeinden hervor und sagte, für sie seien stabile Rahmenbedingungen wichtig. Zugleich wurde in der Parlamentskorrespondenz erwähnt, dass das Gesetz raschere Umsetzung vieler kleinerer Projekte ermögliche, da langwierige Genehmigungsverfahren eine bisherige Grenze beim Ausbau dargestellt hätten.

Quellen und Kontakt

Diese Meldung basiert auf der Parlamentskorrespondenz des Pressedienstes der Parlamentsdirektion. Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können laut Meldung via Livestream mitverfolgt werden; Video-on-Demand und Fotos von Plenarsitzungen sind in der Mediathek des Parlaments verfügbar: Mediathek des Parlaments.

Kontakt: Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz, Tel. +43 1 40110/2272, E-Mail: pressedienst[at]parlament.gv.at. Weitere Informationen auf http://www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz.

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Schlagworte

#Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz#EABG#Bundesrat#Erneuerbare#Zehetner#Energie

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