Zulassungsverfahren werden durch vorgelagertes Screening ersetzt; Obsorge für unbegleitete Minderjährige ab Tag eins geregelt
Der Bundesrat passierte das Anpassungsgesetz zum EU-Asyl- und Migrationspakt; die Volksanwaltschaft soll Grenzverfahren an Flughäfen überwachen, Obsorge neu geregelt.
Der Bundesrat hat am heutigen Sitzungstag das „Asyl- und Migrationspakt Anpassungsgesetz“ (AMPAG) sowie begleitende Novellen, darunter Änderungen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, gebilligt. In der Aussendung der Parlamentskorrespondenz heißt es, dass dabei unter anderem das bisherige Zulassungsverfahren durch ein vorgelagertes Screening ersetzt und Sonderbestimmungen für Asylverfahren an der EU-Außengrenze verankert werden sollen.
Die Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten für das Paket; die Grünen schlossen sich bei den neuen Obsorgebestimmungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an. Ein Koalitionsantrag sieht vor, die Volksanwaltschaft als unabhängige Überwachungsstelle für die neuen Grenzverfahren vorzusehen. Die zugehörige Verfassungsnovelle und Änderungen im Volksanwaltschaftsgesetz passierten den Bundesrat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit.
Die beschlossenen Änderungen betreffen mehrere Bereiche: Im Asylgesetz sollen Bestimmungen zur Unzulässigkeit von Anträgen adaptiert und die Kooperationspflichten der Antragstellerinnen und Antragsteller neu geregelt werden. Das bisherige Zulassungsverfahren wird laut Aussendung durch ein vorgelagertes Screening sowie einheitliche Verfahrensabläufe ersetzt. Für Fälle, in denen eine Rückführung aus Gründen des Schutzes von Leben oder vor unmenschlicher Behandlung unzulässig ist, wird ein eigener Aufenthaltstitel geschaffen.
Begleitend erfolgen Anpassungen in weiteren Materiengesetzen, insbesondere in den Bereichen Fremdenpolizei, Grundversorgung und Verfahrensorganisation. Die Novelle zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) überführt den Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen aus dem Asylrecht in das Niederlassungsrecht und regelt ihn künftig im Rahmen eines Quotensystems.
Mit dem sogenannten "Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz" (ObUM-G) soll die gesetzliche Vertretung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge bereits ab dem Zeitpunkt ihres Antreffens im Bundesgebiet sichergestellt werden. Der jeweilige Kinder- und Jugendhilfeträger soll kraft Gesetzes mit der Obsorge betraut werden; dadurch entfalle das bislang erforderliche Verfahren beim Pflegschaftsgericht, heißt es in der Aussendung.
Die Vorlage sieht weiters vor, dass die zuständige Kinder- und Jugendhilfe eine erste Einschätzung zur Minderjährigkeit vornimmt. Bestehen Zweifel, soll ein gerichtliches Verfahren zur Klärung eingeleitet werden; bis zu einer Entscheidung ist laut Gesetzentwurf grundsätzlich von der Minderjährigkeit auszugehen. Justizministerin Anna Sporrer erklärte, die Obsorge solle künftig direkt aufgrund des Gesetzes und innerhalb von 15 Tagen übertragen werden und betonte: "Kinderrechte sind Menschenrechte".
Für die in den EU-Regeln vorgesehenen unabhängigen Überwachungsmechanismen an den Außengrenzen sieht ein Koalitionsantrag die Volksanwaltschaft vor. In Österreich betrifft das vorgelagerte Screening grundsätzlich nur Einreisen über Flughäfen; die Volksanwaltschaft soll dort die Aufgabe des von der EU geforderten unabhängigen Überwachungsmechanismus übernehmen.
Die Volksanwaltschaft überwacht bereits die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten an Orten, an denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommen kann, wie Haftanstalten, Pflegeheimen oder Psychiatrien. Künftig werde die Volksanwaltschaft Zugang zu allen relevanten Orten, Unterlagen und Informationen erhalten, unangekündigte Kontrollen durchführen und Empfehlungen abgeben, heißt es in der Parlamentskorrespondenz. Nach Angaben von Abgeordneten soll die Kontrolle ab Mitte Juni am Flughafen Schwechat stattfinden.
Die Debatte im Bundesrat war laut Aussendung intensiv. Die FPÖ lehnte das gesamte Paket vehement ab. Ein Antrag der Freiheitlichen, bei Zweifeln an der Altersangabe von vermeintlich minderjährigen Fremden verpflichtende Altersfeststellungen vorzusehen, blieb in der Minderheit. Zudem sorgte die wiederholte Verwendung des Begriffs "Remigration" durch die FPÖ für Kontroversen; die Vorsitzenden erteilten mehrere Ordnungsrufe für dessen Verwendung.
Innenminister Gerhard Karner bezeichnete die Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts als die "massivste Veränderung bzw. Verschärfung im österreichischen Asyl- und Fremdenrecht seit mehr als 20 Jahren" und verwies auf "deutlich gesunkene Zahlen" etwa bei Aufgriffen an der Grenze und bei Asylwerbenden in der Grundversorgung. Er sagte, beim Solidaritätsmechanismus habe Österreich aufgrund früherer höheren Belastungen eine Ausnahme erreicht und nannte das neue Außengrenzverfahren sowie das am Flughafen Schwechat errichtete Grenzterminal.
Vertreterinnen und Vertreter von ÖVP, SPÖ und NEOS hoben in ihren Stellungnahmen ebenfalls Aspekte des Pakets hervor: ÖVP-Abgeordnete verwiesen auf Nachschärfungen im Bereich der Integrationspflichten und auf die Beobachtung, dass der Stopp beim Familiennachzug bereits gewirkt habe. SPÖ-Vertreter sprachen von einem "Meilenstein" insbesondere wegen der Obsorge ab Tag eins, und NEOS betonten die Bedeutung eines unabhängigen Menschenrechtsmonitorings.
Aus der Parlamentskorrespondenz ergeben sich mehrere konkrete Regelungen: Das Zulassungsverfahren entfällt zugunsten eines vorgelagerten Screenings; ein eigener Aufenthaltstitel wird für Fälle geschaffen, in denen Abschiebungen aus Gründen des Lebensschutzes oder wegen drohender unmenschlicher Behandlung unzulässig sind. Der Familiennachzug wird in ein Quotensystem im Rahmen des NAG überführt, und es werden Bestimmungen zu kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen umgesetzt, darunter eine Regelung für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit "Jobseeker-Visum", die ein Verfahren bei Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte im Inland abwarten dürfen.
Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sieht das ObUM-G die Übertragung der Obsorge auf Kinder- und Jugendhilfeträger vor, eine erste Einschätzung zur Minderjährigkeit durch die zuständige Kinder- und Jugendhilfe sowie die Möglichkeit gerichtlicher Klärung bei Zweifeln. Bis zu einer Gerichtsentscheidung ist von der Minderjährigkeit auszugehen, heißt es im Gesetzentwurf.
Der Bundesrat hat die Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts durch das AMPAG gebilligt sowie die Novellierung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes und die Verfassungs- und Gesetzesänderungen zur Einbindung der Volksanwaltschaft in die Grenzverfahren. ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten dem Paket zu; die Grünen stimmten den Obsorgebestimmungen für unbegleitete Minderjährige zu.
Zentrales Element ist das Entfallen des bisherigen Zulassungsverfahrens zugunsten eines vorgelagerten Screenings und einheitlicher Verfahrensabläufe an den Außengrenzen. In Österreich betrifft dieses Screening laut Aussendung grundsätzlich Einreisen über Flughäfen.
Als unabhängige Überwachungsstelle sieht ein Koalitionsantrag die Volksanwaltschaft vor. Die Verfassungsnovelle und begleitende Änderungen im Volksanwaltschaftsgesetz erhielten im Bundesrat die nötige Zweidrittelmehrheit.
Der Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen wird aus dem Asylrecht in das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz überführt und künftig im Rahmen eines Quotensystems geregelt. Das Gesetzespaket setzt damit unionsrechtliche Vorgaben im Bereich Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse um.
Die Obsorge soll laut ObUM-G bereits ab dem Zeitpunkt ihres Antreffens im Bundesgebiet gesetzlich sichergestellt werden, indem Kinder- und Jugendhilfeträger kraft Gesetzes mit der Obsorge betraut werden. Die Übertragung soll binnen 15 Tagen erfolgen; bei Zweifeln an der Minderjährigkeit kann ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden.
Ja. Die FPÖ lehnte das Paket ab und brachte unter anderem einen Antrag zur verpflichtenden Altersfeststellung ein, der in der Minderheit blieb. In der Debatte kam es zu Ordnungsrufen, nachdem die FPÖ erneut den Begriff "Remigration" verwendet hatte.
Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz. Hinweise zu Livestream und Video-on-Demand sind in der Mediathek des Parlaments verfügbar: Mediathek des Parlaments.
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