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Bund und Land Tirol vereinbaren Zusammenarbeit zur Baukultur

Babler und Wohlgemuth unterzeichneten Kooperationsvereinbarung mit fünf Maßnahmen für Ortskerne, Leerstände und leistbares Wohnen

2. Juni 2026
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Am 1. Juni 2026 unterzeichneten Vizekanzler Andreas Babler und LHStv Philip Wohlgemuth in Innsbruck eine Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der Baukultur in Tirol.

Ortskerne stärken, Leerstände aktivieren und nachhaltiges, leistbares Wohnen fördern: Bund und Land Tirol bekräftigten am 1. Juni 2026 ihre verstärkte Zusammenarbeit für mehr Baukultur in Städten und Gemeinden. Die Absicht wurde durch eine Kooperationsvereinbarung dokumentiert, die Vizekanzler und Kulturminister Andreas Babler und Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth im Landhaus in Innsbruck unterschrieben.

In der Vereinbarung werden laut Presseunterlagen bestehende Förderlücken geschlossen, neue Koordinationsstrukturen geschaffen sowie gemeinsame Planungs-, Kommunikations- und Fortbildungsmaßnahmen umgesetzt. Damit benennen Bund und Land Tirol mehrere thematische Schwerpunkte, die in der Übereinkunft als Handlungsfelder genannt werden.

Worum es bei der Kooperation zwischen Bund und Land Tirol geht

Die Vereinbarung zielt auf eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich Baukultur. In seinen wörtlichen Aussagen betonte Vizekanzler Babler: „Baukultur ist weit mehr als Architektur – sie prägt unseren Alltag, unser Zusammenleben und die Lebensqualität in unseren Gemeinden und Städten. Gute Baukultur schafft leistbaren Wohnraum, stärkt Ortskerne, schützt Ressourcen und verbindet Nachhaltigkeit mit sozialer Verantwortung.“

LHStv Philip Wohlgemuth ergänzte in der Unterzeichnung: „Öffentliche Räume sollen modern, barrierefrei, klimafit und für alle Menschen nutzbar sein. Baukultur entscheidet ganz wesentlich darüber, wie wir in Zukunft zusammenleben. Deshalb verfolgen wir in Tirol einen klaren Weg: nachhaltig bauen, bestehende Strukturen stärken und leistbaren Wohnraum schaffen – bei gleichzeitig möglichst geringem zusätzlichen Flächenverbrauch.“

Wie Bundesministerium (BMWKMS) und Land Tirol ihre Rollen in der Vereinbarung darstellen

Die Presseunterlagen nennen das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) als Herausgeber der Mitteilung; das Ministerium tritt in der Vereinbarung als bundesseitiger Partner auf. Das Land Tirol wird durch die Landesregierung und konkret durch den Landeshauptmann-Stellvertreter vertreten. Beide Seiten sind laut Text Unterzeichner der Kooperationsvereinbarung und benennen gemeinsame Handlungsfelder.

Im Text wird ausgeführt, dass Bund und Land gemeinsame Standards entwickeln und Maßnahmen abstimmen wollen. Konkret genannt sind dabei die Abstimmung von Förderinstrumenten sowie die Einrichtung neuer Koordinationsstellen auf Bundes- und Landesebene. Nähere Organisationsformen oder personelle Details werden im Pressewortlaut nicht quantifiziert.

Die fünf vereinbarten Maßnahmen zur Stärkung der Baukultur

  • Bessere Koordination der Förderung: Bund und Land schließen Lücken in der Förderlandschaft. Fördermittel sollen gezielter für Bau-, Umbau-, Planungs- und Kommunikationsprojekte eingesetzt werden.
  • Einrichtung einer Koordinationsstelle: Neue Stellen im Bund und im Land Tirol sollen Maßnahmen besser abstimmen und gemeinsame Standards entwickeln.
  • Bewusstsein für Baukultur stärken: Planungs- und Kommunikationsmaßnahmen sollen die Bedeutung von Baukultur stärker in der Gesellschaft verankern; Bürger:innenbeteiligung soll künftig noch stärker berücksichtigt werden.
  • Qualitätsvolle Projekte stärker fördern: Unterstützt werden insbesondere Projekte zur Aufwertung öffentlicher Räume, zur Belebung von Sockelzonen, zur Aktivierung von Leerständen sowie zur Sanierung bestehender Gebäude. Auch Nachverdichtung und Entsiegelung stehen im Fokus.
  • Kompetenzen ausbauen: Zusätzliche Aus- und Weiterbildungsangebote sollen Fachwissen im Bereich Baukultur stärken – etwa für Politik, Verwaltung und Planung. Möglich wird das etwa über Lehrgänge, Informationsveranstaltungen und Exkursionen.

Was die Vereinbarung für Förder- und Planungsabläufe nennt

Der Vertragstext nennt die „bessere Koordination der Förderung“ als zentrales Element: Demnach sollen Förderlücken identifiziert und geschlossen werden, damit Mittel gezielter für Bau- und Umbauprojekte, Planungs- und Kommunikationsprojekte freigegeben werden können. Im Pressewortlaut werden keine konkreten Fördersummen, Fristen oder einzelne Förderprogramme genannt.

Zur organisatorischen Umsetzung sieht die Kooperationsvereinbarung laut Mitteilung die Einrichtung von Koordinationsstellen auf Bundes- und Landesebene vor. Diese Stellen sollen nach dem Wortlaut Maßnahmen abstimmen und gemeinsame Standards entwickeln; wie die Abstimmungsprozesse oder Entscheidungswege genau ausgestaltet werden, bleibt im veröffentlichten Text offen.

Begriffe zur Baukultur verständlich erklärt

Da die Vereinbarung mehrere fachliche Begriffe verwendet, liefert dieser Abschnitt kurze Erläuterungen zu zentralen Begriffen, wie sie im Text der Vereinbarung zur Sprache kommen:

Baukultur

Im Pressewortlaut wird Baukultur mehr als Architektur verstanden; sie umfasst demnach die Gestaltung von Lebensräumen, das Verhältnis von Öffentlichkeit und Privatem sowie Aspekte von Ästhetik, Nachhaltigkeit und Inklusion. Baukultur wird in der Vereinbarung als prägend für Alltag, Zusammenleben und Lebensqualität bezeichnet.

Nachverdichtung

Nachverdichtung bezeichnet das Bauen innerhalb bereits genutzter Flächen, also das effektivere Ausnutzen vorhandener Siedlungsgebiete. In der Vereinbarung wird Nachverdichtung als eine der Maßnahmen genannt, ohne dass konkrete Projekte oder Flächen im Text aufgelistet werden.

Entsiegelung

Entsiegelung meint das Entfernen von versiegelten Flächen wie Parkplätzen oder asphaltierten Plätzen, um Boden wieder wasserdurchlässig zu machen oder Grünflächen zu schaffen. Die Kooperationsvereinbarung führt Entsiegelung als einen der fokussierten Punkte auf.

Sockelzonen

Sockelzonen sind die straßenseitigen Erdgeschoßbereiche von Gebäuden, die für Gewerbe, Gewerbeflächen oder öffentliche Nutzung bedeutsam sein können. Die Vereinbarung nennt die Belebung von Sockelzonen als förderfähiges Ziel zur Aufwertung öffentlicher Räume.

Bürger:innenbeteiligung

Als Teil der Kommunikations- und Planungsmaßnahmen wird Bürger:innenbeteiligung genannt. Damit ist gemeint, dass Planungsprozesse Informationen und Rückmeldungen aus der lokalen Bevölkerung einbeziehen sollen; die Vereinbarung nennt dies als Aspekt, der künftig noch stärker berücksichtigt werden soll.

Welche Projektarten die Vereinbarung hervorhebt

Die Übereinkunft benennt mehrere konkrete Projektkategorien, die besonders gefördert werden sollen. Dazu zählen laut Text Projekte zur Aufwertung öffentlicher Räume, Maßnahmen zur Belebung von Sockelzonen und die Aktivierung von Leerständen. Ebenso werden Sanierungsvorhaben bestehender Gebäude aufgeführt.

Die Nennung von Nachverdichtung und Entsiegelung zeigt, dass neben gestalterischen Maßnahmen auch stadt- und landschaftsplanerische Themen eine Rolle spielen. Konkrete Fördervolumina, Zeitpläne oder einzelne Projektstandorte werden in der Presseauskunft nicht genannt.

FAQ zur Kooperationsvereinbarung zwischen Bund und Land Tirol

Wer hat die Vereinbarung unterschrieben und wo?

Die Kooperationsvereinbarung wurde von Vizekanzler und Kulturminister Andreas Babler sowie Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth unterschrieben. Die Unterzeichnung fand im Landhaus in Innsbruck statt, wie in der Presseinformation angegeben.

Wann wurde die Zusammenarbeit verkündet?

Die Presseunterlagen geben den 1. Juni 2026 als Datum der Bekräftigung der verstärkten Zusammenarbeit an. An diesem Tag wurde die Kooperationsvereinbarung im Landhaus in Innsbruck unterzeichnet.

Welche Ziele nennt die Vereinbarung ausdrücklich?

Im Text werden mehrere Ziele genannt: Stärkung von Ortskernen, Aktivierung von Leerständen sowie die Förderung nachhaltigen und leistbaren Wohnens. Zusätzlich werden Bewusstseinsbildung, Klimaschutzaspekte, Barrierefreiheit und Inklusion in den begleitenden Aussagen genannt.

Welche Maßnahmen sind im Kern vorgesehen?

Die Vereinbarung definiert fünf Maßnahmenbereiche: bessere Koordination der Förderung, Einrichtung einer Koordinationsstelle, Stärkung des Bewusstseins für Baukultur, stärkere Förderung qualitätsvoller Projekte und Ausbau von Kompetenzen durch Aus- und Weiterbildung. Zu jedem dieser Punkte gibt der Text konkrete Nennungen, etwa Lehrgänge, Informationsveranstaltungen und Exkursionen für den Kompetenzaufbau.

Wer sind die Ansprechpartner für Rückfragen?

In der Pressemitteilung werden als Ansprechpartner unter anderem Simon Doujak, Pressesprecher des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, sowie Eda Celik aus dem Büro des Landeshauptmannstellvertreters Philip Wohlgemuth genannt. Kontaktdaten sind im Abschnitt "Quellen und Kontakt" dieses Artikels aufgeführt.

Gibt es Bildmaterial zur Unterzeichnung?

Die Mitteilung verweist auf Fotos der Unterzeichnung und nennt eine Bildersammlung mit dem Titel "010626_HVK_Baukultur_Tirol_Unterzeichnung"; der Link zu den Bildern ist in den Quellen unten angegeben.

Quellen und Kontakt

Quelle: Presseunterlagen des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport zur Kooperationsvereinbarung Bund–Land Tirol, 1. Juni 2026.

  • Simon Doujak, Pressesprecher, Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport – E-Mail: [email protected], Tel. +43 664 88461875
  • Pressereferentin Eda Celik, Büro Landeshauptmannstellvertreter Philip Wohlgemuth – Tel. +43 512 508 2023, Website: www.tirol.gv.at/regierung
  • Allgemeine Kontaktadresse des Ministeriums: www.bmwkms.gv.at
  • Fotos der Unterzeichnung: 010626_HVK_Baukultur_Tirol_Unterzeichnung

Schlagworte

#Baukultur#Kooperation#Architektur#Nachhaltigkeit#Wohnen

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