Babler und Wohlgemuth unterzeichneten Kooperationsvereinbarung mit fünf Maßnahmen für Ortskerne, Leerstände und leistbares Wohnen
Am 1. Juni 2026 unterzeichneten Vizekanzler Andreas Babler und LHStv Philip Wohlgemuth in Innsbruck eine Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der Baukultur in Tirol.
Ortskerne stärken, Leerstände aktivieren und nachhaltiges, leistbares Wohnen fördern: Bund und Land Tirol bekräftigten am 1. Juni 2026 ihre verstärkte Zusammenarbeit für mehr Baukultur in Städten und Gemeinden. Die Absicht wurde durch eine Kooperationsvereinbarung dokumentiert, die Vizekanzler und Kulturminister Andreas Babler und Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth im Landhaus in Innsbruck unterschrieben.
In der Vereinbarung werden laut Presseunterlagen bestehende Förderlücken geschlossen, neue Koordinationsstrukturen geschaffen sowie gemeinsame Planungs-, Kommunikations- und Fortbildungsmaßnahmen umgesetzt. Damit benennen Bund und Land Tirol mehrere thematische Schwerpunkte, die in der Übereinkunft als Handlungsfelder genannt werden.
Die Vereinbarung zielt auf eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich Baukultur. In seinen wörtlichen Aussagen betonte Vizekanzler Babler: „Baukultur ist weit mehr als Architektur – sie prägt unseren Alltag, unser Zusammenleben und die Lebensqualität in unseren Gemeinden und Städten. Gute Baukultur schafft leistbaren Wohnraum, stärkt Ortskerne, schützt Ressourcen und verbindet Nachhaltigkeit mit sozialer Verantwortung.“
LHStv Philip Wohlgemuth ergänzte in der Unterzeichnung: „Öffentliche Räume sollen modern, barrierefrei, klimafit und für alle Menschen nutzbar sein. Baukultur entscheidet ganz wesentlich darüber, wie wir in Zukunft zusammenleben. Deshalb verfolgen wir in Tirol einen klaren Weg: nachhaltig bauen, bestehende Strukturen stärken und leistbaren Wohnraum schaffen – bei gleichzeitig möglichst geringem zusätzlichen Flächenverbrauch.“
Die Presseunterlagen nennen das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) als Herausgeber der Mitteilung; das Ministerium tritt in der Vereinbarung als bundesseitiger Partner auf. Das Land Tirol wird durch die Landesregierung und konkret durch den Landeshauptmann-Stellvertreter vertreten. Beide Seiten sind laut Text Unterzeichner der Kooperationsvereinbarung und benennen gemeinsame Handlungsfelder.
Im Text wird ausgeführt, dass Bund und Land gemeinsame Standards entwickeln und Maßnahmen abstimmen wollen. Konkret genannt sind dabei die Abstimmung von Förderinstrumenten sowie die Einrichtung neuer Koordinationsstellen auf Bundes- und Landesebene. Nähere Organisationsformen oder personelle Details werden im Pressewortlaut nicht quantifiziert.
Der Vertragstext nennt die „bessere Koordination der Förderung“ als zentrales Element: Demnach sollen Förderlücken identifiziert und geschlossen werden, damit Mittel gezielter für Bau- und Umbauprojekte, Planungs- und Kommunikationsprojekte freigegeben werden können. Im Pressewortlaut werden keine konkreten Fördersummen, Fristen oder einzelne Förderprogramme genannt.
Zur organisatorischen Umsetzung sieht die Kooperationsvereinbarung laut Mitteilung die Einrichtung von Koordinationsstellen auf Bundes- und Landesebene vor. Diese Stellen sollen nach dem Wortlaut Maßnahmen abstimmen und gemeinsame Standards entwickeln; wie die Abstimmungsprozesse oder Entscheidungswege genau ausgestaltet werden, bleibt im veröffentlichten Text offen.
Da die Vereinbarung mehrere fachliche Begriffe verwendet, liefert dieser Abschnitt kurze Erläuterungen zu zentralen Begriffen, wie sie im Text der Vereinbarung zur Sprache kommen:
Im Pressewortlaut wird Baukultur mehr als Architektur verstanden; sie umfasst demnach die Gestaltung von Lebensräumen, das Verhältnis von Öffentlichkeit und Privatem sowie Aspekte von Ästhetik, Nachhaltigkeit und Inklusion. Baukultur wird in der Vereinbarung als prägend für Alltag, Zusammenleben und Lebensqualität bezeichnet.
Nachverdichtung bezeichnet das Bauen innerhalb bereits genutzter Flächen, also das effektivere Ausnutzen vorhandener Siedlungsgebiete. In der Vereinbarung wird Nachverdichtung als eine der Maßnahmen genannt, ohne dass konkrete Projekte oder Flächen im Text aufgelistet werden.
Entsiegelung meint das Entfernen von versiegelten Flächen wie Parkplätzen oder asphaltierten Plätzen, um Boden wieder wasserdurchlässig zu machen oder Grünflächen zu schaffen. Die Kooperationsvereinbarung führt Entsiegelung als einen der fokussierten Punkte auf.
Sockelzonen sind die straßenseitigen Erdgeschoßbereiche von Gebäuden, die für Gewerbe, Gewerbeflächen oder öffentliche Nutzung bedeutsam sein können. Die Vereinbarung nennt die Belebung von Sockelzonen als förderfähiges Ziel zur Aufwertung öffentlicher Räume.
Als Teil der Kommunikations- und Planungsmaßnahmen wird Bürger:innenbeteiligung genannt. Damit ist gemeint, dass Planungsprozesse Informationen und Rückmeldungen aus der lokalen Bevölkerung einbeziehen sollen; die Vereinbarung nennt dies als Aspekt, der künftig noch stärker berücksichtigt werden soll.
Die Übereinkunft benennt mehrere konkrete Projektkategorien, die besonders gefördert werden sollen. Dazu zählen laut Text Projekte zur Aufwertung öffentlicher Räume, Maßnahmen zur Belebung von Sockelzonen und die Aktivierung von Leerständen. Ebenso werden Sanierungsvorhaben bestehender Gebäude aufgeführt.
Die Nennung von Nachverdichtung und Entsiegelung zeigt, dass neben gestalterischen Maßnahmen auch stadt- und landschaftsplanerische Themen eine Rolle spielen. Konkrete Fördervolumina, Zeitpläne oder einzelne Projektstandorte werden in der Presseauskunft nicht genannt.
Die Kooperationsvereinbarung wurde von Vizekanzler und Kulturminister Andreas Babler sowie Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth unterschrieben. Die Unterzeichnung fand im Landhaus in Innsbruck statt, wie in der Presseinformation angegeben.
Die Presseunterlagen geben den 1. Juni 2026 als Datum der Bekräftigung der verstärkten Zusammenarbeit an. An diesem Tag wurde die Kooperationsvereinbarung im Landhaus in Innsbruck unterzeichnet.
Im Text werden mehrere Ziele genannt: Stärkung von Ortskernen, Aktivierung von Leerständen sowie die Förderung nachhaltigen und leistbaren Wohnens. Zusätzlich werden Bewusstseinsbildung, Klimaschutzaspekte, Barrierefreiheit und Inklusion in den begleitenden Aussagen genannt.
Die Vereinbarung definiert fünf Maßnahmenbereiche: bessere Koordination der Förderung, Einrichtung einer Koordinationsstelle, Stärkung des Bewusstseins für Baukultur, stärkere Förderung qualitätsvoller Projekte und Ausbau von Kompetenzen durch Aus- und Weiterbildung. Zu jedem dieser Punkte gibt der Text konkrete Nennungen, etwa Lehrgänge, Informationsveranstaltungen und Exkursionen für den Kompetenzaufbau.
In der Pressemitteilung werden als Ansprechpartner unter anderem Simon Doujak, Pressesprecher des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, sowie Eda Celik aus dem Büro des Landeshauptmannstellvertreters Philip Wohlgemuth genannt. Kontaktdaten sind im Abschnitt "Quellen und Kontakt" dieses Artikels aufgeführt.
Die Mitteilung verweist auf Fotos der Unterzeichnung und nennt eine Bildersammlung mit dem Titel "010626_HVK_Baukultur_Tirol_Unterzeichnung"; der Link zu den Bildern ist in den Quellen unten angegeben.
Quelle: Presseunterlagen des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport zur Kooperationsvereinbarung Bund–Land Tirol, 1. Juni 2026.