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Arbeitsunfall: AK Kärnten erkämpft 3.660 Euro für Betroffene

Dienstgeber meldete Kärntnerin nach Unfall ab und stellte Zahlungen ein – Arbeiterkammer setzte gesetzliche Ansprüche durch

17. Februar 2026 um 07:46
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Eine Kärntnerin wurde nach einem Arbeitsunfall vom Dienstgeber abgemeldet. Die AK Kärnten intervenierte erfolgreich und erwirkte eine Nachzahlung von 3.660 Euro.

Ein Fall aus Kärnten zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, seine Rechte als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zu kennen: Nach einem Arbeitsunfall wurde eine Frau von ihrem Dienstgeber kurzerhand abgemeldet – sämtliche Zahlungen wurden eingestellt. Die Betroffene wandte sich hilfesuchend an die AK-Bezirksstelle Feldkirchen, die den Fall prüfte und erfolgreich intervenierte. Das Ergebnis: Eine Nachzahlung von rund 3.660 Euro.

Der Fall im Detail: Abmeldung nach Arbeitsunfall

Was der Kärntnerin widerfuhr, ist leider kein Einzelfall. Nach einem Unfall während der Arbeitszeit reagierte ihr Dienstgeber mit einer Abmeldung bei der Sozialversicherung. Damit einher ging die vollständige Einstellung aller Zahlungen – ein Vorgehen, das eindeutig gegen geltendes Arbeitsrecht verstößt.

Heimo Rinösl, Leiter der AK-Bezirksstelle Feldkirchen, stellte bei der Prüfung des Falls unmissverständlich klar: Bei einem Arbeitsunfall besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Krankenentgeltfortzahlung für die Dauer von acht Wochen. Dieser Anspruch erlischt nicht durch eine Abmeldung des Dienstgebers.

"Ein Arbeitsunfall begründet einen klaren Anspruch auf Krankenentgeltfortzahlung. Eine Abmeldung hebt diesen Anspruch nicht auf", betont Rinösl. Er rät allen Betroffenen, sich in solchen Situationen rasch an die Arbeiterkammer zu wenden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

AK-Präsident Goach: Gesetzliche Ansprüche müssen eingehalten werden

AK-Präsident Günther Goach nimmt den Fall zum Anlass, um auf die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hinzuweisen: "Wer während der Arbeit verunfallt, hat klare gesetzliche Ansprüche und diese sind von den Betrieben auch einzuhalten!"

Nach der Intervention der Arbeiterkammer lenkte der Dienstgeber schließlich ein und zahlte den ausstehenden Betrag von rund 3.660 Euro vollständig nach. Für die betroffene Kärntnerin ein erleichterndes Ende eines belastenden Falls.

Was gilt als Arbeitsunfall? Die wichtigsten Fakten

Der Begriff Arbeitsunfall ist im österreichischen Recht klar definiert und umfasst deutlich mehr Situationen, als vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bewusst ist. Ein fundiertes Wissen über die eigenen Rechte kann im Ernstfall entscheidend sein.

Diese Unfälle gelten als Arbeitsunfälle

  • Unfälle am Arbeitsplatz: Dazu zählen sämtliche Unfälle, die während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit passieren – einschließlich der Arbeit im Homeoffice. Auch wer von zu Hause aus arbeitet, ist bei Unfällen während der Arbeitszeit geschützt.
  • Wegunfälle: Der direkte Weg zur und von der Arbeit oder Ausbildungsstätte ist versichert. Dies gilt auch für Fahrgemeinschaften, was besonders im ländlichen Raum Kärntens von Bedeutung ist.
  • Wege zu notwendigen Erledigungen: Auch Unfälle auf dem Weg zum Arzt, zum Mittagessen in der Nähe des Arbeitsplatzes oder zur Kinderbetreuungseinrichtung fallen unter den Schutz der Unfallversicherung.
  • Interessenvertretungsbesuche: Wer auf dem Weg zur Arbeiterkammer, zum Österreichischen Gewerkschaftsbund oder einer anderen Interessenvertretung verunglückt, ist ebenfalls geschützt.
  • Berufsbezogene Weiterbildung: Unfälle bei Kursen und Schulungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, gelten als Arbeitsunfälle.

Krankenentgeltfortzahlung: Das steht Betroffenen zu

Die gesetzliche Regelung zur Krankenentgeltfortzahlung sichert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen finanziell ab. Der Anspruch besteht unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis bereits andauert.

Bei einem Arbeitsunfall haben Beschäftigte Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für einen Zeitraum von acht Wochen. Dieser Anspruch besteht zusätzlich zum regulären Krankenstand-Anspruch bei anderen Erkrankungen. Das bedeutet: Ein Arbeitsunfall "verbraucht" nicht den normalen Krankenstand.

Besonders wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung kann nicht einseitig durch den Arbeitgeber aufgehoben werden – auch nicht durch eine Abmeldung von der Sozialversicherung, wie der aktuelle Fall aus Kärnten eindrücklich zeigt.

Was tun nach einem Arbeitsunfall?

Wer einen Arbeitsunfall erleidet, sollte einige wichtige Schritte beachten, um seine Ansprüche zu wahren:

Dokumentation ist entscheidend: Der Unfall sollte sofort dem Arbeitgeber gemeldet und dokumentiert werden. Eine schriftliche Unfallmeldung ist ratsam. Auch Zeugen des Unfalls sollten notiert werden.

Ärztliche Behandlung: Bei der Erstversorgung sollte unbedingt angegeben werden, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Die behandelnden Ärzte erstellen dann eine entsprechende Unfallmeldung an die Unfallversicherung.

Frühzeitig Hilfe holen: Wie der Fall der Kärntnerin zeigt, versuchen manche Arbeitgeber, sich ihren Verpflichtungen zu entziehen. Wer Probleme mit dem Arbeitgeber hat – sei es bei der Anerkennung des Arbeitsunfalls oder bei der Entgeltfortzahlung – sollte sich umgehend an die Arbeiterkammer wenden.

Die Rolle der Arbeiterkammer

Die Arbeiterkammer Kärnten steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als gesetzliche Interessenvertretung kostenlos zur Seite. Die Expertinnen und Experten der AK prüfen arbeitsrechtliche Ansprüche, beraten Betroffene und intervenieren bei Arbeitgebern, wenn dies notwendig ist.

Im beschriebenen Fall aus Feldkirchen konnte die AK durch ihr rasches Eingreifen einen finanziellen Schaden von der Betroffenen abwenden. Die Nachzahlung von 3.660 Euro entspricht dem vollen Krankenentgelt für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum.

Kostenlose Beratung durch die AK Kärnten

Wer selbst von einem ähnlichen Fall betroffen ist oder Fragen zum Thema Arbeitsunfall und Entgeltfortzahlung hat, kann sich kostenlos an die Arbeiterkammer Kärnten wenden. Die Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten sind per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 050 477-1004 erreichbar.

Fazit: Rechte kennen und durchsetzen

Der Fall aus Kärnten macht deutlich, wie wichtig es ist, seine Rechte als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zu kennen. Arbeitsunfälle können jeden treffen – und in solchen Situationen ist es beruhigend zu wissen, dass das Gesetz klare Schutzbestimmungen vorsieht.

Arbeitgeber, die versuchen, sich durch Abmeldungen oder Zahlungsverweigerungen ihrer Pflichten zu entziehen, handeln rechtswidrig. Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen, sondern aktiv ihre Ansprüche geltend machen – wenn nötig mit Unterstützung der Arbeiterkammer.

Die Botschaft von AK-Präsident Goach ist eindeutig: Gesetzliche Ansprüche gelten für alle und müssen von den Betrieben eingehalten werden. Die Arbeiterkammer steht bereit, diese Rechte für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kärnten durchzusetzen.

Schlagworte

#Arbeitsunfall#Arbeiterkammer Kärnten#Krankenentgelt#Arbeitsrecht#Entgeltfortzahlung

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