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AK-Studie deckt Diskriminierung bei Pensionsbegutachtung auf

Frauen werden bei Invaliditätspensionen benachteiligt und schlechter behandelt

18. März 2026
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Eine neue Studie der AK Oberösterreich zeigt gravierende geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Begutachtung von Invaliditätspensionen.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich berichtet zu Befunden in der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Viele Antragsteller:innen empfinden den Begutachtungsprozess als belastend.

Frauen fühlen sich häufiger in ihrer Würde verletzt

54 Prozent aller Antragsteller:innen geben an, sich bei der Untersuchung in ihrer Würde verletzt gefühlt zu haben. Bei den Frauen liegt dieser Wert bei 66 Prozent.

Fast die Hälfte der Frauen (47 Prozent) berichtet, dass sie bei der Untersuchung eingeschüchtert wurden oder ihnen Angst gemacht wurde. Bei den Männern sind es 31 Prozent. Zusätzlich wird Frauen häufiger unterstellt, sie würden ihre Erkrankung nur simulieren (48 Prozent vs. 33 Prozent).

Deutliche Unterschiede bei den Zuerkennungsquoten

Im Jahr 2024 wurden 25,2 Prozent der von Männern gestellten Anträge auf Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension positiv beschieden. Bei Frauen lag die Zuerkennungsquote bei 17,5 Prozent.

In Oberösterreich erreicht die Zuerkennungsquote von Frauen in den letzten 14 Jahren in keinem einzigen Kalenderjahr jene der Männer.

Erfolgreiche Rechtsfälle der AK bestätigen Probleme

Die von der Arbeiterkammer gewonnenen Rechtsfälle gegen die PVA zeigen, dass es in vielen Fällen falsche Einschätzungen bei der Arbeitsfähigkeit gibt.

Forderungen der Arbeiterkammer für Verbesserungen

AK-Präsident Andreas Stangl: "Um die PVA-Begutachtung zu verbessern, fordert die Arbeiterkammer einen respektvollen Umgang mit Antragsteller:innen, eine umfassende Begutachtung sowie die verpflichtende Berücksichtigung aller vorliegenden Gutachten und Befunde."

Unabhängige Begutachtungsstelle gefordert

Die AK Oberösterreich fordert eine eigenständige, von der PVA losgelöste Begutachtungsstelle, die Gutachten auf Basis allgemein verbindlicher Richtlinien erstellt.

Bessere Schulungen für Gutachter gefordert

Die AK empfiehlt, die Schulungen für Gutachter:innen zu adaptieren. Der Fokus solle dabei auf Unvoreingenommenheit, respektvolle Kommunikation, umfassende Untersuchung unter Berücksichtigung der Sichtweise/Probleme der Antragsteller:innen und Antidiskriminierung liegen. Hilfreich sei zudem ein eigenes, inhaltliches Curriculum und ein umfangreiches Handbuch zur Begutachtung.

Schlagworte

#Pensionen#Diskriminierung#Arbeiterkammer#Sozialversicherung#Gleichberechtigung

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