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AK-Erfolg: Vertrauensperson bei PVA-Begutachtungen

Sozialministerin Schumann kündigt Gesetzesänderung nach AK-Druck an

10. April 2026
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Nach starkem Druck der AK Oberösterreich wird das Recht auf Begleitung bei PVA-Untersuchungen gesetzlich verankert.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich kann einen wichtigen Erfolg für sich verbuchen: Sozialministerin Schumann kündigte heute eine Gesetzesänderung bei den Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) an. Künftig sollen Betroffene einen Rechtsanspruch haben, bei PVA-Untersuchungen eine Vertrauensperson mitzunehmen.

Positive Reaktion der Arbeiterkammer

AK-Präsident Andreas Stangl zeigt sich erfreut über die angekündigte Umsetzung: "Es ist wichtig, dass Betroffene bald einen Rechtsanspruch haben, bei den PVA-Untersuchungen eine Vertrauensperson mitzunehmen. Gut, dass unsere Forderung jetzt von der Politik rasch umgesetzt wird."

Problematische Ausgangslage bei PVA-Untersuchungen

Eine aktuelle Studie der AK Oberösterreich berichtete, dass jede:r zehnte Antragsteller:in auf Pflegegeld angab, die Mitnahme einer Begleitperson sei nicht erwünscht gewesen bzw. verboten wurde. Bei Anträgen auf Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeit hatten sechs von zehn Betroffenen keine Begleitperson dabei.

Weitere offene Baustellen

Aus Sicht der Arbeiterkammer Oberösterreich bleibt offen, dass Vorbefunde der Betroffenen nach deren Darstellung viel zu wenig berücksichtigt werden. "Die Berücksichtigung der Vorbefunde könnte einen Beitrag dazu leisten, die Qualität der Begutachtungen zu erhöhen", so Präsident Stangl.

Forderungen für respektvollen Umgang

Für die Arbeiterkammer gehört zu einem respektvollen Umgang mit den Versicherten, dass es in Zukunft von Seiten der PVA eine standardmäßige und nachvollziehbare Begründung von ärztlichen Entscheidungen inklusive der automatischen Zustellung sämtlicher entscheidungsrelevanter Gutachten sowie einer Einspruchsmöglichkeit gibt.

Ausblick

Die Arbeiterkammer Oberösterreich hatte durch ihre Studie Daten geliefert und auf die Probleme hingewiesen. Die angekündigte Gesetzesänderung betrifft das Recht auf Mitnahme einer Vertrauensperson bei PVA-Begutachtungen.

Schlagworte

#Arbeiterkammer#PVA#Pensionsversicherung#Sozialrecht#Oberösterreich

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