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546 Verstöße bei Baukontrollen: Finanzpolizei deckt Schwarzarbeit auf

3. April 2026
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Eine europaweite Schwerpunktkontrolle der Finanzpolizei im österreichischen Bausektor hat erschreckende Ergebnisse zutage gefördert: Bei der Überprüfung von 586 Unternehmen an 285 Einsatzorten wurden 546 Übertretungen festgestellt.

Eine europaweite Schwerpunktkontrolle der Finanzpolizei im österreichischen Bausektor hat erschreckende Ergebnisse zutage gefördert: Bei der Überprüfung von 586 Unternehmen an 285 Einsatzorten wurden 546 Übertretungen festgestellt. Die im März durchgeführte Aktion wurde von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) organisiert.

Massive Verstöße gegen Arbeitsrecht erschüttern Baubranche

Die Kontrollergebnisse zeigen eine Bandbreite an festgestellten Delikten: 268 Fälle von Verstößen gegen Lohn- und Sozialdumpingbestimmungen sowie 161 Anzeigen wegen Schwarzarbeit wurden registriert. Weitere Feststellungen betrafen illegale Ausländerbeschäftigung (35 Anzeigen) und fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen (50 Fälle).

Internationale Zusammenarbeit bei den Kontrollen

Die Kontrollen fanden teilweise auch im Rahmen internationaler Kooperationen statt. Kolleginnen und Kollegen aus Italien, Slowenien und Tschechien begleiteten die Finanzpolizei bei einzelnen Einsätzen in Kärnten und Niederösterreich.

Dokumentierte Einzelfälle

Bei den Einsätzen wurden mehrere Einzelfälle mit besonders gravierenden Umständen festgestellt: Auf einer Baustelle in Niederösterreich wurden drei ukrainische Schwarzarbeiter angetroffen; der dort als Auftraggeber fungierende Hausmieter hatte laut Bericht bereits Abgabenschulden in Höhe von rund 157.000 Euro, und die Finanzpolizei pfändete daraufhin seinen gepanzerten Mercedes S600. Ebenfalls in Niederösterreich wurden auf einer anderen Baustelle elf illegal beschäftigte Bauarbeiter festgestellt.

In Oberösterreich mussten zwei kosovarische Bauarbeiter ohne Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligung an die Fremdenpolizei übergeben werden. Zusätzlich wurden drei Reinigungskräfte als Scheinselbständige identifiziert. In Salzburg wies sich eine Person mit einem gefälschten rumänischen Führerschein aus; das Dokument wurde sichergestellt.

Finanzielle Ergebnisse und weitere Ermittlungen

Neben arbeits- und sozialrechtlichen Verstößen konnten auch offene Abgabenschulden und Finanzstrafen eingebracht werden: Insgesamt exekutierten die Betrugsbekämpferinnen und Betrugsbekämpfer 600.000 Euro an Abgabenschulden. Zusätzlich waren in sieben Fällen offene Finanzstrafen von insgesamt über 200.000 Euro zu vollstrecken, die von der Finanzpolizei unmittelbar mittels Forderungspfändung eingebracht wurden.

In allen Fällen laufen weitere Ermittlungen. Insbesondere werden derzeit auch die Subunternehmerstrukturen innerhalb der jeweiligen Auftragsketten analysiert, um mögliche Scheinunternehmen und betrügerische Konstruktionen in den Liefer- und Leistungsbeziehungen aufzudecken.

Stimmen der Verantwortlichen

„Die Ergebnisse dieser europaweiten Schwerpunktaktion zeigen sehr deutlich, wie wichtig koordinierte internationale Kontrollen im Baubereich sind. Gerade in einem grenzüberschreitend geprägten Sektor wie der Bauwirtschaft braucht es eine enge Zusammenarbeit der europäischen Behörden. Der Einsatz unserer Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung – gemeinsam mit internationalen Partnern – leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz fairer Arbeitsbedingungen und zur Sicherung eines funktionierenden Wettbewerbs“, sagt Christian Ackerler, Vorstand des Amts für Betrugsbekämpfung.

Auch Wilfried Lehner, Bereichsleiter der Finanzpolizei, kommentierte die Ergebnisse: „Wir haben mit einer hohen Trefferquote gerechnet. Dass wir jedoch derart viele Verstöße auf unterschiedlichsten Ebenen der Bauleistungen feststellen mussten, zeigt leider mehr als deutlich, dass Wettbewerbsverzerrungen durch illegale Marktteilnehmer weiterhin ein massives Problem darstellen und Arbeitsausbeutung nach wie vor stattfindet.“

Finanzminister Markus Marterbauer betonte: „Das Amt für Betrugsbekämpfung und die Finanzpolizei sorgen dafür, dass rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Betrugsbekämpfung ist im Interesse der redlichen Unternehmen und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit. Daher gilt: Null Toleranz für Steuer- und Abgabenbetrug.“

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