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Die Zahlen sind alarmierend: 16.145 Menschen haben 2025 zum ersten Mal eine Schuldenberatung in Österreich in Anspruch genommen. Mit Ausnahme des Rekordwerts von 2024 ist das der höchste Wert seit 15 Jahren. Dahinter stehen nicht nur statistische Erhebungen, sondern menschliche Schicksale von Österreicherinnen und Österreichern, die durch Teuerungen, hohe Arbeitslosigkeit und multiple Krisen in die Überschuldung gedrängt wurden. Besonders betroffen sind Frauen, die strukturell benachteiligt sind und ab Juli 2025 möglicherweise noch länger auf eine Entschuldung warten müssen.
Überschuldung liegt vor, wenn eine Person dauerhaft nicht in der Lage ist, ihre fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen. In Österreich wird zwischen zwei Formen unterschieden: der relativen Überschuldung, bei der die Schulden das Vermögen übersteigen, aber noch Zahlungsfähigkeit besteht, und der absoluten Überschuldung mit akuter Zahlungsunfähigkeit. Das österreichische Insolvenzrecht bietet seit 1995 mit dem Schuldenregulierungsverfahren (umgangssprachlich "Privatkonkurs") einen Ausweg aus der Schuldenspirale. Dieses Verfahren ermöglicht es überschuldeten Privatpersonen, nach einer bestimmten Abschöpfungszeit von ihren restlichen Schulden befreit zu werden - ein System, das international als vorbildlich gilt.
Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen fungieren als erste Anlaufstelle für überschuldete Personen. Diese Beratungsstellen sind in allen neun Bundesländern etabliert und bieten kostenlose, professionelle Hilfe. Sie bereiten nicht nur Privatkonkurse vor, sondern versuchen auch außergerichtliche Lösungen mit Gläubigern zu erzielen. 70 Prozent aller 8.768 im Jahr 2025 eröffneten Privatkonkurse wurden von diesen Einrichtungen vorbereitet, was ihre zentrale Rolle im österreichischen Entschuldungssystem unterstreicht.
Die wirtschaftliche Situation der Klientel der Schuldenberatungen zeichnet ein bedrückendes Bild der sozialen Realität in Österreich. Das Medianeinkommen der Beratenen beträgt lediglich 1.500 Euro monatlich - ein Betrag, der angesichts der aktuellen Lebenshaltungskosten kaum ausreicht. Noch dramatischer wird die Lage, wenn man betrachtet, dass mehr als ein Drittel der Klientel mit einem Einkommen unter dem Existenzminimum auskommen muss. Dieses lag 2024 bei 1.273 Euro für eine alleinstehende Person.
Die Armutsgefährdungsschwelle in Österreich betrug 2025 bereits 1.661 Euro. Das bedeutet konkret: Alle Menschen, die sich in einem Lohnpfändungsverfahren befinden oder einen Privatkonkurs durchlaufen, leben zwangsläufig unter der Armutsgefährdungsgrenze. Diese Situation verdeutlicht die strukturellen Probleme des österreichischen Sozialsystems und wirft Fragen zur Angemessenheit der bestehenden Mindeststandards auf.
Das aktuelle Existenzminimum von 1.273 Euro wurde bereits mehrfach als zu niedrig kritisiert. Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen, betont: "Das Existenzminimum muss so weit angehoben werden, dass damit ein menschenwürdiges Leben geführt werden kann." Betrachtet man die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in österreichischen Städten, wird deutlich, dass 1.273 Euro kaum ausreichen: Allein die Wohnkosten in Wien, Salzburg oder Innsbruck verschlingen oft bereits den Großteil dieses Betrags.
Die Geschlechterverteilung in der Überschuldung spiegelt die strukturellen Ungleichheiten der österreichischen Gesellschaft wider. Vier von zehn Frauen in der Schuldenberatung haben ein Einkommen unter dem Existenzminimum - ein deutlich höherer Anteil als bei Männern. Diese Diskrepanz ist kein Zufall, sondern das Ergebnis verschiedener gesellschaftlicher Faktoren.
Der Gender Pay Gap, also die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen, beträgt in Österreich nach wie vor etwa 19 Prozent. Hinzu kommt, dass Frauen häufiger in Teilzeitbeschäftigung arbeiten - oft nicht freiwillig, sondern aufgrund von Kinderbetreuungspflichten oder der Pflege von Angehörigen. Diese unbezahlte Care-Arbeit führt nicht nur zu geringerem Erwerbseinkommen, sondern auch zu niedrigeren Pensionsansprüchen und damit zu einem erhöhten Armutsrisiko im Alter.
Eine besonders prekäre Situation droht Frauen ab Juli 2025. Dann endet die Möglichkeit für nicht-unternehmerisch tätige Privatpersonen, sich innerhalb von drei Jahren zu entschulden. Stattdessen würde die Entschuldungsdauer wieder auf mindestens fünf Jahre ansteigen. Diese Änderung trifft Frauen überproportional stark, da sie seltener selbstständig tätig sind als Männer.
Die Statistik ist eindeutig: 23 Prozent der männlichen Klienten der Schuldenberatungen geben eine ehemalige Selbstständigkeit als Überschuldungsgrund an, bei Frauen sind es nur 13 Prozent. Besonders absurd wird die Situation bei privaten Bürgschaften: Wenn eine Frau für das Unternehmen ihres Partners bürgt und dieses scheitert, könnte künftig der Mann nach drei Jahren schuldenfrei sein, während seine Frau erst nach fünf Jahren von ihren Bürgschaftsschulden befreit wird.
Die Analyse der Überschuldungsgründe zeigt deutlich, dass persönliches Verschulden nur einen Teil des Problems darstellt. An erster Stelle steht "Arbeitslosigkeit und Einkommensverschlechterung" mit 36 Prozent - ein klares Indiz dafür, dass die wirtschaftliche Unsicherheit der vergangenen Jahre ihre Spuren hinterlässt. Die Arbeitslosenquote in Österreich schwankte in den letzten Jahren zwischen 6 und 8 Prozent, wobei besonders Langzeitarbeitslosigkeit ein Problem darstellt.
Der zweithäufigste Grund ist "Umgang mit Geld / mangelnde Finanzbildung" mit 20 Prozent. Dieser Punkt verdeutlicht die Notwendigkeit einer besseren finanziellen Bildung bereits in der Schule. Viele Österreicherinnen und Österreicher sind nicht ausreichend über Kreditrisiken, Zinseszinseffekte oder die Folgen von Bürgschaften informiert.
"Ehemalige Selbstständigkeit" als dritthäufigster Grund (19 Prozent) zeigt die Risiken des Unternehmertums auf. Besonders in Krisenzeiten wie der COVID-19-Pandemie oder bei wirtschaftlichen Umbrüchen sind Selbstständige oft die ersten, die unter Einkommensverlusten leiden.
Neben den drei Hauptgründen spielen auch Krankheit, Scheidung, unwirtschaftliche Haushaltsführung oder gescheiterte Immobilienfinanzierungen eine Rolle. Besonders dramatisch sind Fälle, in denen mehrere Faktoren zusammenkommen: Ein Selbstständiger, der durch Krankheit arbeitsunfähig wird und gleichzeitig eine Scheidung durchlebt, steht oft vor dem finanziellen Ruin.
Die durchschnittliche Schuldenhöhe der Gesamtklientel beträgt 56.432 Euro - eine Summe, die für Menschen mit niedrigem Einkommen praktisch nicht mehr zu bewältigen ist. Bei genauerer Betrachtung zeigen sich erhebliche Unterschiede: Frauen haben im Schnitt 46.284 Euro Schulden, Männer 63.354 Euro. Diese Differenz spiegelt sowohl die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse als auch verschiedene Verschuldungsmuster wider.
Besonders dramatisch ist die Situation bei ehemals Selbstständigen: Hier beträgt der durchschnittliche Schuldenstand 105.073 Euro. Diese hohen Beträge resultieren oft aus Betriebsschulden, Steuerrückständen oder Sozialversicherungsbeiträgen, die sich während einer Unternehmenskrise angehäuft haben.
Ein besonders perfides Element der Überschuldung ist der Zinseszinseffekt. Clemens Mitterlehner erklärt: "Wenn keine Rückzahlung erfolgt, verdreifachen sich ungeregelte Schulden etwa alle acht Jahre." Das bedeutet: Aus ursprünglich 10.000 Euro Schulden werden binnen 16 Jahren 90.000 Euro - ohne dass die betroffene Person einen einzigen Euro zusätzlich ausgegeben hätte.
Diese Entwicklung zeigt, warum schnelles Handeln bei ersten Zahlungsschwierigkeiten so wichtig ist. Verzugszinsen, Mahngebühren, Inkassokosten und Gerichtskosten können eine ursprünglich überschaubare Schuld schnell in existenzbedrohende Dimensionen treiben. Die ASB Schuldnerberatungen fordern daher seit Jahren, dass sich Schulden ab Fälligstellung maximal verdoppeln dürfen.
Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass Österreich bei der Entschuldung eine relativ progressive Haltung einnimmt. Deutschland hat ebenfalls ein Verbraucherinsolvenzverfahren, allerdings mit einer Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren (seit 2020 auf drei Jahre verkürzt). Die Schweiz kennt kein vergleichbares Entschuldungsverfahren - dort bleiben Privatpersonen oft lebenslang verschuldet.
Interessant ist auch der Vergleich der Überschuldungsquoten: In Deutschland gelten etwa 6,9 Millionen Erwachsene als überschuldet (Stand 2023), was einer Quote von etwa 8,15 Prozent entspricht. Für Österreich gibt es keine vergleichbar detaillierten Erhebungen, aber die Zahlen der Schuldenberatungen lassen auf ein ähnliches Niveau schließen.
Die Europäische Union hat 2019 eine Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz verabschiedet, die eine maximale Entschuldungszeit von drei Jahren für "redliche Schuldner" vorsieht. Österreich war mit seinem System bereits vorher relativ nah an diesen Standards, die drohende Rückkehr zu fünfjährigen Verfahren würde jedoch einen Rückschritt bedeuten.
Die hohe Zahl der Erstberatungen hat weitreichende gesellschaftliche Konsequenzen. Überschuldung führt nicht nur zu individuellen Problemen, sondern belastet auch das Gesundheitssystem, das Bildungssystem und die sozialen Sicherungsnetze. Studien zeigen, dass überschuldete Personen häufiger unter Depressionen, Angststörungen und anderen psychischen Erkrankungen leiden.
Kinder aus überschuldeten Familien haben oft schlechtere Bildungschancen, da für Nachhilfe, Schulausflüge oder weiterführende Ausbildungen das Geld fehlt. Diese "Vererbung der Armut" perpetuiert soziale Ungleichheit über Generationen hinweg.
Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ist Überschuldung problematisch. Überschuldete Haushalte können nicht mehr am Konsum teilnehmen, was die Binnennachfrage schwächt. Zudem entstehen hohe Verwaltungskosten durch Pfändungsverfahren, Gerichtsprozesse und Sozialleistungen.
Die Kosten für die staatlich anerkannten Schuldenberatungen belaufen sich österreichweit auf etwa 15 Millionen Euro jährlich - eine Investition, die sich durch die Vermeidung von Folgekosten mehrfach amortisiert.
Neben der Behandlung bestehender Überschuldungsfälle arbeiten die Schuldenberatungen verstärkt an der Prävention. Finanzbildung in Schulen, Beratung vor größeren finanziellen Entscheidungen und Aufklärung über Kreditrisiken sind wichtige Bausteine.
Besonders erfolgreich sind Programme, die bereits in der Lehrlingsausbildung ansetzen. Junge Menschen lernen dabei, wie sie ein Budget erstellen, was bei Kreditverträgen zu beachten ist und wie sie sich vor überteuerten Finanzprodukten schützen können.
Die Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten in der Schuldenberatung. Online-Budgetrechner, Apps zur Ausgabenkontrolle und digitale Beratungsformate erreichen auch Menschen, die den Weg in eine persönliche Beratung scheuen. Besonders während der Corona-Pandemie haben sich diese Angebote bewährt.
Die Entwicklung der nächsten Jahre wird maßgeblich davon abhängen, ob die Politik die notwendigen Reformen umsetzt. Die Fachebene im Justizministerium hat sich bereits für eine Beibehaltung der dreijährigen Entschuldung ausgesprochen, die Entscheidung der Koalitionsregierung steht jedoch noch aus.
Weitere wichtige Reformbausteine sind die Anhebung des Existenzminimums, eine Begrenzung des Schuldenwachstums durch Zinsen und Kosten sowie bessere Schutzbestimmungen für Bürgen. Auch die Stärkung der Finanzbildung und eine Reform der Mindestlohn-Regelungen stehen auf der Agenda.
Die Schuldenberatungen warnen eindringlich vor den Folgen einer Untätigkeit: "Wenn wir jetzt nicht handeln, werden wir in den kommenden Jahren noch mehr Menschen in aussichtslosen Schuldensituationen sehen", so Clemens Mitterlehner. Die gesellschaftlichen Kosten einer solchen Entwicklung würden die Investitionen in Prävention und Reform bei weitem übersteigen.
International zeichnet sich ein Trend zu kürzeren Entschuldungszeiten und besseren Schutzbestimmungen ab. Länder wie Frankreich oder Belgien haben bereits ähnliche Reformen umgesetzt. Österreich steht vor der Entscheidung, ob es diesen progressiven Weg weiter beschreitet oder einen Rückschritt macht.
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: 16.145 Erstberatungen sind nicht nur eine Statistik, sondern ein Alarmsignal für die gesellschaftliche Entwicklung in Österreich. Ohne entschlossenes politisches Handeln wird sich die Situation weiter verschärfen - mit dramatischen Folgen für die Betroffenen und die Gesellschaft als Ganzes.