Eine Oberkärntnerin sah sich nach dem Tod ihres Vaters mit einer Inkassoforderung über rund 13.000 Euro konfrontiert. Der Konsumentenschutz der AK Kärnten konnte die Angelegenheit klären.
Nach dem Tod ihres Vaters sah sich die Tochter eines Oberkärntners plötzlich mit einer hohen Geldforderung konfrontiert. Ein Inkassobüro verlangte rund 13.000 Euro aus einem offenen Kredit, den ihr verstorbener Vater hinterlassen hatte. „Die Betroffene versuchte zunächst selbst, eine Klärung herbeizuführen, stellte auch die Sterbeurkunde als Beweis zur Verfügung und stieß dennoch auf wenig Entgegenkommen“, berichtet AK-Jurist Stefan Pachler. Da sie die Situation aus eigener Kraft nicht lösen konnte, wandte sie sich an den kostenlosen Konsumentenschutz der AK Kärnten. Dank der raschen Intervention konnte die Angelegenheit rasch geklärt werden. Das Inkassoverfahren wurde ohne weitere Maßnahmen beendet.
„Der Fall zeigt, wie rasch Hinterbliebene nach einem Todesfall mit finanziellen Forderungen konfrontiert sein können und wie wichtig es ist, rechtzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten hilft allen Kärntnerinnen und Kärntnern kostenlos“, betont AK-Präsident Goach.
Beratung Konsumentenschutz der AK Kärnten:
050 477-2002