Am 21. Mai 2026 hat der Wiener Landtag eine Novelle zum Gebrauchsabgabegesetz beschlossen, die ab 1. Jänner 2027 die Aufstellung von Textil-Sammelcontainern auf öffentlichem Grund verbietet. Die En...
Am 21. Mai 2026 hat der Wiener Landtag eine Novelle zum Gebrauchsabgabegesetz beschlossen, die ab 1. Jänner 2027 die Aufstellung von Textil-Sammelcontainern auf öffentlichem Grund verbietet. Die Entscheidung traf die Stadt überraschend und ohne Debatte, Anhörung oder Begutachtung. Für Wien, seine sozialen Initiativen und die seit Jahrzehnten etablierte textile Kreislaufwirtschaft ergeben sich damit unmittelbare Fragen: Wie werden künftig Millionen Kilogramm Gebrauchtkleidung gesammelt und verwertet, welche Lücken entstehen im sozialen Sektor und welche rechtlichen Vorgaben sind zu beachten?
Der Beschluss ist lokal relevant und von nationaler Bedeutung: Wien allein sammelt nach Angaben der betroffenen Sammlerinnen und Sammler jährlich rund 5 Millionen Kilogramm Altkleidung, davon etwa 4 Millionen Kilogramm über Container auf öffentlichem Grund. HUMANA Österreich, einer der größten karitativen Sammler, berichtet, dass allein ihre Organisation 1.027 Container in Wien betreibt und 2025 rund 2,24 Millionen Kilogramm Kleider bei 55.459 Entleerungen eingesammelt hat. Das Verbot trifft nicht nur die Anbieter, sondern potenziell auch die städtische Erfüllung bundes- und europaweiter Verpflichtungen zur getrennten Sammlung von Textilabfällen.
Die Novelle ändert das Gebrauchsabgabegesetz mit Wirkung 1. Jänner 2027 und untersagt die Aufstellung von Textil-Sammelcontainern auf öffentlichem Grund. Bestehende Bewilligungen sollen mit einer Übergangsfrist von fünf Monaten enden, auch wenn einzelne Standorte noch über langjährige Genehmigungen verfügen. HUMANA und andere karitative Sammler sehen darin eine pauschale Lösung, die funktionierende Standorte ebenso trifft wie Problemflächen. Offizielle Begründungen der Stadt zu diesem konkreten Gesetzestext wurden zum Zeitpunkt der Pressemitteilung von HUMANA noch nicht umfassend kommuniziert.
Re-Use bezeichnet die Wiederverwendung gebrauchter Produkte ohne nennenswerte Aufbereitung. Bei Kleidung bedeutet Re-Use, dass tragbare Stücke von Sammlern ausgesondert, sortiert und in Second-Hand-Shops oder über soziale Verkäufe erneut an Nutzerinnen und Nutzer abgegeben werden. Re-Use verlängert die Nutzungsdauer von Kleidungsstücken, reduziert den Bedarf an Neuproduktion und spart dadurch Rohstoffe, Energie und Emissionen. In Zahlen aus der Praxis: Rund 67 Prozent der gesammelten Kleidungsstücke eignen sich laut Umweltbundesamt unmittelbar für Re-Use; das heißt, sie gehen ohne großen Eingriff zurück in den Kreislauf und entlasten Entsorgungswege.
Herstellerverantwortung ist ein rechtliches Konzept, wonach Produzenten für die Organisation und Finanzierung der Sammlung, Behandlung und Verwertung ihrer Produkte am Ende der Lebensdauer verantwortlich gemacht werden. Im Textilbereich bedeutet das, dass Modehersteller künftig dazu verpflichtet werden können, Systeme zur Rücknahme, Sortierung und Verwertung von Kleidung zu organisieren und zu finanzieren. Ziel ist es, Kreislaufwirtschaftsysteme zu strukturieren und Verwertung zu verbessern. Diese Regelung ist in der EU als Weg vorgesehen, die Abfallmenge zu reduzieren und Recyclingquoten zu erhöhen; konkret fordert die EU-Abfallrahmenrichtlinie für Textilien entsprechende Regelungen ab April 2028.
Kreislaufwirtschaft zielt darauf ab, Materialien so lange wie möglich im Wirtschaftskreislauf zu halten, Wertstoffe zu erhalten und Abfall zu vermeiden. Im Textilbereich umfasst das Design für Langlebigkeit, Reparabilität, Re-Use, Recycling und die Schaffung flächendeckender Sammelsysteme. Ein funktionierender Textilkreislauf reduziert Umweltschäden durch geringeren Rohstoffverbrauch und weniger Verbrennung. In Wien ist dieses System bisher durch karitative Sammler, Second-Hand-Läden und kommunale Sammlung miteinander verwoben; ein Verbot der Container gefährdet diese Struktur.
Die organisierte Sammlung gebrauchter Kleidung in Österreich hat eine lange Tradition: Bereits in den 1980er Jahren etablierten karitative und gewerbliche Anbieter Sammelbehälter im öffentlichen Raum, um Sachspenden einfach zugänglich zu machen und Bedürftige zu versorgen. Über Jahrzehnte entwickelten sich daraus regionale Netzwerke aus Containerstandorten, Second-Hand-Geschäften und Weiterverarbeitungsbetrieben. In den letzten vier Jahrzehnten wurde das System professionalisiert: Einrichtungen wie HUMANA, Caritas, Rotes Kreuz, Kolping und Volkshilfe übernahmen große Anteile der Sammlung und bauten logistische Strukturen auf, inklusive sortierter Weiterverwertung und Handel in Second-Hand-Shops. Durch diese Arbeit konnten nicht nur soziale Projekte unterstützt werden, sondern auch textile Ressourcen zurückgeführt werden – ein Vorläufer heutiger Kreislaufwirtschaftsziele.
Seit den 2000er-Jahren rückten Nachhaltigkeit und gesetzgeberische Vorgaben stärker in den Fokus. Längst bestehende Sammelsysteme wurden durch gesetzliche Rahmenbedingungen ergänzt: Das Abfallwirtschaftsgesetz und später spezifische Vorgaben zur getrennten Sammlung von Textilien zielten darauf ab, Recyclingquoten zu erhöhen und Deponierung oder Verbrennung zu vermeiden. Vor allem karitative Sammler spielten eine Schlüsselrolle, weil sie Sammelmengen mit sozialem Nutzen kombinierten und damit eine Doppelfunktion von Umweltschutz und sozialer Unterstützung erfüllten.
Im Vergleich lässt sich feststellen, dass viele deutsche Großstädte und andere österreichische Landeshauptstädte weiterhin auf flächendeckende Containerstandorte setzen. Dort ergänzen kommunale Sammlungen oft das Angebot karitativer Träger. In der Schweiz existieren kombinierte Systeme aus kommunaler Sammlung, Privatwirtschaft und karitativen Anbietern; die Schweiz legt zusätzlich großen Wert auf klare, oft gebührenfinanzierte Entsorgungswege und separate Sammelstellen an Sammelzentren.
Der Wiener Sonderweg mit einem flächendeckenden Verbot unterscheidet sich davon: Während andere Städte den Mix aus Containern, Shop-Abgabestellen und kommunalen Angeboten beibehalten, schließt Wien Container als Erfassungsweg aus. Diese Entscheidung kann dazu führen, dass Wien bei der praktischen Umsetzung der EU-Anforderungen und der bundesrechtlichen Vorgaben eine Lücke offenbart, weil die Zahl der Abgabestellen drastisch reduziert wird.
Für Wienerinnen und Wiener hat das Verbot unmittelbare praktische Folgen. Aktuell stehen laut HUMANA rund 2.200 Sammelcontainer auf öffentlichem Grund in Wien; diese würden bei einem vollständigen Wegfall nur noch in geringem Umfang durch Alternativen wie kommunale Annahmestellen oder Shops ersetzt. Schon jetzt werden jährlich rund 4 Millionen Kilogramm an diesen Containerstandorten abgegeben. Wenn diese einfache Zugangsmöglichkeit wegfällt, steigt das Risiko, dass gespendete Kleider im Restmüll landen oder verbrannt werden. Das hätte nicht nur ökologische Folgen, sondern auch soziale: Second-Hand-Shops, die auf kontinuierliche Zuflüsse angewiesen sind, hätten weniger Angebot, was wiederum Einnahmen für soziale Projekte reduziert.
Konkrete Beispiele im Alltag: Eine Familie, die aus Platzgründen regelmäßig Kleidung abgibt, müsste künftig weiter Wege zu Sammelzentren auf sich nehmen; Menschen mit eingeschränkter Mobilität hätten erschwerte Abgabemöglichkeiten. Initiativen wie Kleidertauschbörsen oder Abholservices könnten die Lücke nur teilweise schließen, da sie meist auf ehrenamtliche Strukturen angewiesen sind. HUMANA weist darauf hin, dass ihre 20 Second-Hand-Shops in Wien, Graz und Salzburg nun als vollwertige Sammelstellen fungieren sollen; das Angebot deckt jedoch räumlich und mengenmäßig nicht die bisherigen Containerkapazitäten ab.
Diese Zahlen zeigen, dass das Container-Verbot eine erhebliche Umverteilung der Mengen erzwingen würde. Wenn die logistischen Kapazitäten fehlen, steigen Kosten für Sammlung und Transport, es drohen Verwertungsengpässe und höhere Entsorgungskosten für die Stadtverwaltung. Sozialwirtschaftliche Effekte, etwa die Finanzierung von Projekten durch Second-Hand-Verkäufe, wären ebenfalls betroffen.
Wichtig ist der Hinweis auf § 28b AWG 2002, der seit 1. Jänner 2025 Verpflichtungen zur getrennten, flächendeckenden Sammlung von Textilabfällen vorsieht. Ergänzend verlangt die EU-Abfallrahmenrichtlinie (RL 2025/1892) ab April 2028, dass Textilhersteller Systeme zur Organisation und Finanzierung der Altkleiderbehandlung implementieren. Ein städtisches Verbot ohne abgestimmtes Übergangs- oder Ersatzkonzept kann daher zu Konflikten mit bundes- und europarechtlichen Vorgaben führen, wenn die Anschlussfähigkeit an flächendeckende Sammelsysteme nicht sichergestellt ist.
Vier Handlungslinien sind aus Sicht von HUMANA und neutraler Betrachtung denkbar: Erstens eine abgestimmte Übergangsregelung, die bestehende funktionierende Containerstandorte schützt und ausreichend Zeit zur Umstellung bietet. Zweitens ein koordiniertes Ersatzkonzept, in dem kommunale Stellen, karitative Sammler und Herstellerverantwortung gemeinsam flächendeckende Abgabemöglichkeiten organisieren. Drittens die Stärkung von Second-Hand-Shops und Abholservices, die logistisch und finanziell aufgerüstet werden müssten, um die Mengen zu bewältigen. Viertens ein pragmatisches Monitoring, das die Folgen des Verbots beobachtet und gegebenenfalls nachsteuert.
Aus ökologischer Perspektive wäre es sinnvoll, die Sammelmengen zu erhöhen statt zu reduzieren: HUMANA fordert, die Pro-Kopf-Sammelmenge in Österreich auf 5,5 kg pro Jahr zu heben. Das würde nicht nur Ressourcen schonen, sondern auch Arbeitsplätze in der sozialen Wirtschaft und Weiterverarbeitungsbranche sichern. Rechtlich ist außerdem zu prüfen, ob die Stadt Wien mit einem pauschalen Verbot eine ausreichende Begründung liefern kann, ohne die Anforderungen des nationalen und europäischen Rechts zu unterlaufen; HUMANA hat angekündigt, die Rechtmäßigkeit des Beschlusses prüfen zu lassen.
HUMANA hat angekündigt, die Bevölkerung weiter zur Abgabe ihrer Kleidung an die vorhandenen Container und an die 20 Second-Hand-Shops zu ermutigen. Auf politischer Ebene ist für den 2. Juni ein Gespräch mit der Stadtregierung vereinbart, bei dem Übergangslösungen und die Rolle karitativer Sammler in der textilen Kreislaufwirtschaft diskutiert werden sollen. HUMANA signalisiert Kooperationsbereitschaft, betont aber zugleich, dass ohne ein tragfähiges Ersatzkonzept erhebliche Mengen an Textilien in den Restmüll oder in die Verbrennung gelangen könnten.
Diese Berichterstattung basiert auf der Pressemitteilung von HUMANA Österreich vom 21. Mai 2026 und den dort angegebenen Zahlen. Weiterführende Informationen zur Kreislaufwirtschaft und zu gesetzlichen Regelungen finden Sie etwa in unseren Artikeln zu textilem Recycling, kommunalen Sammelsystemen und Herstellerverantwortung: Textile Kreislaufwirtschaft: Wege aus der Wegwerfmode, Abfallwirtschaft in Wien: Aktuelle Herausforderungen, Herstellerverantwortung für Textilien: Was ändert sich?. Offizielle Informationen zu HUMANA sind auf der Website des Vereins abrufbar: www.humana.at.
Zusammenfassend steht Wien an einem Punkt, an dem politische Entscheidungen unmittelbare Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Rechtskonformität haben. Am 2. Juni wird sich zeigen, ob Stadtregierung und Sammler zu einer praktikablen Lösung finden oder ob juristische Schritte notwendig werden. Für die Bürgerinnen und Bürger gilt: Bis auf Weiteres bleiben vorhandene Abgabestellen in Betrieb, und Second-Hand-Shops können als Alternative genutzt werden.