Weltfechtverband FIE vor OLG erfolgreich gegen Reuters
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg untersagt Reuters Angabe zu 'fast 3.000' Unterzeichnern
Das Hanseatische OLG Hamburg untersagte Reuters, die Angabe zu verbreiten, dass 'almost 3,000 athletes and coaches' einen offenen Brief an das IOC unterzeichnet hätten.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat der Nachrichtenagentur Reuters im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagt, eine Behauptung über die Zahl der Unterzeichner eines offenen Briefes an das IOC zu verbreiten. Der Weltfechtverband FIE begrüßte die Entscheidung des OLG vom 23. Juli 2026 im Verfahren gegen Reuters; Gegenstand war ein am 5. Mai 2026 veröffentlichter Bericht mit der Überschrift "Athletes and coaches lobby IOC with concerns over fencing federation".
In dem ursprünglichen Reuters-Bericht hieß es, der offene Brief an IOC-Präsidentin Kirsty Coventry und die Führung des Internationalen Fechtverbandes (FIE) sei von "almost 3,000 athletes and coaches" unterzeichnet worden. Nach Auffassung der FIE waren diese Angaben unzutreffend; zahlreiche Medien hatten die Reuters-Meldung übernommen. Das Gericht stellte fest, dass Reuters die Richtigkeit der Zahl nicht glaubhaft machen konnte und untersagte die Verbreitung dieser Behauptung (Beschluss vom 23.07.2026, Az. 7 W 94/26).
Weltfechtverband FIE und der Reuters-Bericht vom 5. Mai 2026
Am 5. Mai 2026 wurde laut Angaben der FIE ein offener Brief veröffentlicht, in dem Vorwürfe gegen die Führung der FIE erhoben und eine externe Untersuchung gefordert wurden. Noch am selben Tag verbreitete Reuters weltweit an Medien einen Bericht, der angab, der Brief sei von "almost 3,000 athletes and coaches" unterzeichnet worden. Zahlreiche Medien weltweit übernahmen diese Meldung, so die FIE-Angaben.
Die FIE erklärte von Beginn an, dass die Behauptungen unzutreffend und Teil einer Diffamierungskampagne gegen die Führung des Sports seien. Die FIE beauftragte eine unabhängige Untersuchung der Unterzeichnerliste, deren Ergebnisse im gerichtlichen Verfahren eine Rolle spielten.
Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg erließ am 23. Juli 2026 eine einstweilige Verfügung gegen Reuters. Nach dem Beschluss (Az. 7 W 94/26) darf Reuters die Aussage nicht mehr verbreiten, wonach der offene Brief von fast 3.000 Athleten und Trainern unterzeichnet worden sei. Das Landgericht Hamburg hatte den Verfügungsantrag zuvor zurückgewiesen; die Entscheidung des OLG beruhte auf der Beschwerde der FIE.
Das Gericht qualifizierte die Angabe als unwahre Tatsachenbehauptung. Darüber hinaus bestimmte es als mögliche Sanktion bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
Gerichtliche Feststellungen zur Unterzeichnerliste
Nach den Feststellungen des Gerichts erfolgte die Unterzeichnung des offenen Briefes über ein Online-Formular, das für jeden Interessierten frei zugänglich war. Unstreitig sei weder die Identität der Unterzeichner geprüft worden noch die Angabe, es handele sich um Athleten oder Trainer. Fast die Hälfte der Einträge sei anonym abgegeben worden; der Initiator habe zudem dazu aufgerufen, den Brief an Dritte weiterzuleiten, die ebenfalls unterzeichnen könnten.
Das Gericht hob hervor, dass die Angabe, es handle sich um fast 3.000 Athleten und Trainer, der Äußerung ein erheblicheres Gewicht verleihe und die Rechte des Verbandes verletze. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der durchschnittliche Leser von Athleten und Trainern eine größere Sachkunde bezüglich der Vorgänge im Weltverband erwarte als von nicht weiter individualisierbaren Personen.
Untersuchung der Unterzeichnerliste und Reaktionen
Eine von der FIE in Auftrag gegebene unabhängige Untersuchung der Unterzeichnerliste ergab laut Aussendung, dass sich nur ein Bruchteil der Unterzeichner des Briefes an das IOC FIE-lizenzierten Athleten oder Trainern zuordnen ließ. Viele andere hätten sich als Eltern, Fans oder sonstige Dritte bezeichnet. Zudem meldeten nationale Verbände Namen von als Unterzeichner genannter Athleten, die nach eigener Erklärung nie unterschrieben hätten. Die Liste enthalte ferner Mehrfacheinträge und offenkundige Scheineinträge, so die FIE-Angaben.
FIE-Interimspräsident Abdelmoneim El Husseiny wird in der Mitteilung zitiert: "Die haltlose Behauptung, die Reuters veröffentlichte, war die einzige Grundlage für die weltweite Aufmerksamkeit, die dieser Brief erhalten hat. Diese Grundlage ist nun gerichtlich als unwahr eingestuft, und Reuters selbst räumt inzwischen ein, die Zahl nie unabhängig überprüft zu haben. Eine Kampagne, die auf einer anonymen, ungeprüften und für jedermann manipulierbaren Online-Liste beruht, diskreditiert sich selbst und mit ihr jeden Vorwurf, der sich auf sie stützt."
Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, der die FIE vertritt, sagte: "Der Initiator des Beschwerdebriefes hat schon vor dessen Absendung öffentlich zur Manipulation der Unterzeichnerliste aufgerufen. Aus einer zur Hälfte anonymen, teilweise gefälschten und von beliebigen Dritten unterzeichneten Liste wurde ein Beschwerdebrief von 3.000 Athleten und Trainern. Ein bizarrer Vorgang: Die Integrität des Weltverbandes sollte mit einer Liste erschüttert werden, die selbst keinerlei Integrität besitzt."
Nach der Entscheidung hat Reuters den betreffenden Artikel korrigiert. Laut Korrekturvermerk wurde die Zahl von 3.000 entfernt; Reuters erklärt ausdrücklich, die Unterschriften nicht unabhängig überprüft zu haben, und verweist auf die Bestreitung der FIE bezüglich Zahl und Echtheit der Unterzeichner.
Begriffe und Institutionen erklärt
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg ist in der Meldung die Instanz, die am 23. Juli 2026 die Entscheidung im Streit zwischen der FIE und Reuters traf. Im konkreten Verfahren erging der Beschluss unter dem Aktenzeichen 7 W 94/26.
Einstweilige Verfügung
Eine einstweilige Verfügung ist nach dem inhaltlichen Verfahren das Mittel, mit dem das Gericht Reuters im vorliegenden Fall untersagte, die beanstandete Aussage weiter zu verbreiten. Der Beschluss datiert vom 23.07.2026 und wurde von der FIE per Beschwerde beim OLG angestrebt, nachdem das Landgericht den Antrag zurückgewiesen hatte.
Unterzeichnerliste
Als Unterzeichnerliste bezeichnet die Meldung die Sammlung der Eingaben zu dem offenen Brief. Laut Gericht erfolgte die Unterzeichnung über ein frei zugängliches Online-Formular; Identität und Status der Unterzeichner wurden nach den Feststellungen nicht geprüft.
Korrekturvermerk
Der Korrekturvermerk von Reuters, den die FIE nennt, entfernte die Angabe der Zahl von 3.000 Unterzeichnern. Reuters habe laut Mitteilung eingeräumt, die Unterschriften nicht unabhängig überprüft zu haben und auf die Bestreitung der FIE hingewiesen.
FIE-Interimspräsident
In der Mitteilung wird Abdelmoneim El Husseiny als Interimspräsident der FIE genannt; seine wörtliche Äußerung zur Beurteilung der veröffentlichten Behauptung ist im Text zitiert.
Folgen des Beschlusses vom 23. Juli 2026
Konkrete rechtliche Folgen, die in der Mitteilung genannt werden, sind das Verbot für Reuters, die Aussage über die Zahl der Unterzeichner weiter zu verbreiten, sowie die für jeden Fall der Zuwiderhandlung benannte Sanktion: ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft. Weiter beschreibt die Mitteilung die Korrektur des Reuters-Artikels, in dem die Zahl entfernt worden sei.
Weitere Schritte oder Folgen, die über diese in der Meldung genannten Punkte hinausgehen, werden in der Aussendung nicht genannt.
FAQ zur Entscheidung und zur Unterzeichnerliste
Wer hat das Verfahren gegen Reuters beschlossen?
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg erließ am 23. Juli 2026 die einstweilige Verfügung gegen Reuters. Das Verfahren folgte auf eine Beschwerde der FIE, nachdem das Landgericht Hamburg den ursprünglichen Verfügungsantrag zurückgewiesen hatte.
Welche Aussage darf Reuters nicht mehr verbreiten?
Untersagt wurde Reuters die Verbreitung der Aussage, wonach der offene Brief an das IOC von "almost 3,000 athletes and coaches" unterzeichnet worden sei. Das Gericht stufte diese Angabe als unwahre Tatsachenbehauptung ein.
Warum kam das Gericht zu diesem Ergebnis?
Das Gericht stellte fest, dass die Unterzeichnung des Briefes über ein frei zugängliches Online-Formular erfolgte, ohne Identitätsprüfung und ohne Überprüfung, ob es sich bei den Eintragenden tatsächlich um Athleten oder Trainer handelt. Fast die Hälfte der Einträge sei anonym erfolgt; es gebe zudem Hinweise auf Mehrfacheinträge und Scheineinträge, so die Mitteilung.
Welche Sanktionen drohen bei Zuwiderhandlung?
Im Beschluss ist laut Mitteilung für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro vorgesehen; ersatzweise kann Ordnungshaft angeordnet werden. Diese Angabe stammt aus dem gerichtlichen Beschluss, wie die FIE mitteilt.
Was ergab die von der FIE beauftragte Untersuchung?
Die unabhängige Untersuchung der Unterzeichnerliste habe ergeben, dass sich nur ein Bruchteil der Unterzeichner als FIE-lizenzierte Athleten oder Trainer zuordnen ließ. Viele Einträge hätten stattdessen als Eltern, Fans oder sonstige Dritte gegolten; nationale Verbände hätten zudem Namen gemeldet, deren Träger nach eigener Erklärung nie unterschrieben hätten.
Wie reagierte Reuters nach der Entscheidung?
Nach der Entscheidung korrigierte Reuters den Artikel; laut Korrekturvermerk wurde die Zahl von 3.000 entfernt. Reuters erklärt nach Mitteilung der FIE, die Unterschriften nicht unabhängig überprüft zu haben und weist auf die Bestreitung der FIE hinsichtlich Zahl und Echtheit hin.
Quellen und Kontakt
Quelle: Pressemitteilung der Rechtsanwälte Steinhöfel im Auftrag des Weltfechtverbands FIE (Aussendung betreffend Beschluss Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg vom 23.07.2026, Az. 7 W 94/26).
Kontakt – Rechtsanwalt: Joachim Nikolaus Steinhöfel, Rechtsanwälte Steinhöfel, ABC-Str. 38, 20354 Hamburg, Telefon +49-40-444599, E-Mail: mail [at] steinhoefel.de
Kontakt – FIE: FIE International Fencing Federation, E-Mail: sec.gen [at] fie.ch
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