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Weißmann bringt Strafanzeige gegen ORF-Beteiligte ein

Ex-ORF-Generaldirektor sieht strafrechtlich relevantes Verhalten

17. März 2026
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Roland Weißmann lässt die Umstände seines ORF-Rücktritts rechtlich prüfen und erstattet Strafanzeige gegen mehrere involvierte Personen.

Wie zuletzt bereits mitgeteilt, wurde Prof. Dr. Norbert Wess von Mag. Roland Weißmann beauftragt, die gesamten Vorgänge, die zu seinem Rücktritt als Generaldirektor des Österreichischen Rundfunks (ORF) geführt haben, einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen.

Rechtliche Prüfung ergibt Verdacht auf Straftat

Diese Prüfung hat ergeben, dass der Verdacht strafrechtlich relevanten Verhaltens mehrerer involvierter Personen besteht.

Es wurde daher von Mag. Weißmann die Einbringung einer Strafanzeige in Auftrag gegeben. Die weitere Würdigung und Bewertung des Sachverhalts soll sodann ausschließlich der zuständigen Ermittlungsbehörde obliegen.

Zivilrechtliche Ansprüche bleiben bestehen

Davon unbeschadet und unabhängig sind sämtliche weiteren Ansprüche von Mag. Weißmann zivilrechtlicher Natur.

Schlagworte

#ORF#Roland Weißmann#Strafanzeige#Medienrecht#Österreichischer Rundfunk#Personalia#Recht

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