Die Situation psychisch erkrankter Menschen in österreichischen Justizanstalten steht im Zentrum eines Berichtes, den die Volksanwaltschaft am 26. März 2026 präsentieren wird.
Die Situation psychisch erkrankter Menschen in österreichischen Justizanstalten steht im Zentrum eines Berichtes, den die Volksanwaltschaft am 26. März 2026 präsentieren wird. Der Nationale Präventionsmechanismus 2025 setzte einen Prüfschwerpunkt auf die Versorgung dieser Häftlingsgruppe.
Seit Jahren macht die Volksanwaltschaft darauf aufmerksam, dass die Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Österreichs Justizanstalten mangelhaft ist. Während die Anzahl jener Gefangenen steigt, legte der Nationale Präventionsmechanismus (NPM) im Jahr 2025 einen Prüfschwerpunkt auf diese Thematik.
Volksanwältin Gaby Schwarz und der Leiter der Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug, Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer, stellen die Ergebnisse und Empfehlungen am 26. März 2026 um 10:00 Uhr in der Singerstraße 17, 1010 Wien vor. Der Titel des Schwerpunktberichts lautet: "Psychisch erkrankte Menschen: Versorgung im Strafvollzug auf dem Prüfstand".
Der detaillierte Inhalt des Berichts wird am 26. März 2026 präsentiert. In der Einladung werden die Ergebnisse und Empfehlungen angekündigt; nähere Angaben zum Berichtstext finden sich in der Pressevorstellung selbst.
Die Volksanwaltschaft lädt Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich zu dem Pressegespräch ein. Datum: Donnerstag, 26. März 2026. Uhrzeit: 10:00 Uhr. Ort: Volksanwaltschaft, Singerstraße 17, 1010 Wien. Für Medien-Teilnahme ist eine Akkreditierung erforderlich: [email protected]