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Volksanwalt fordert Vertrauensperson bei Gutachten

4. April 2026 um 05:02
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Das Recht, zu Begutachtungen eine Vertrauensperson mitzunehmen, wird umgesetzt — ein Schritt, den Volksanwalt Bernhard Achitz begrüßt.

Volksanwalt Bernhard Achitz begrüßt, dass Sozialministerin Korinna Schumann und die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) die Kritik an den Begutachtungen aufgegriffen haben. „Ein wichtiger Punkt, der jetzt umgesetzt wird, ist das Recht, zu allen Begutachtungen eine Vertrauensperson mitzunehmen“, sagt Achitz, „und ich kann nur allen empfehlen, dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Die Volksanwaltschaft hofft jedenfalls, dass die Beschwerden in Zusammenhang mit Begutachtungen damit weniger werden.“

Verhaltenskodex wichtig, es muss aber auch inhaltliche Verbesserungen geben

Ein Verhaltenskodex für die Gutachter*innen und verstärkte Schulungen zur Kommunikation mit den Betroffenen ist sicher wichtig, es müssen aber auch inhaltliche Kritikpunkte berücksichtigt werden. Beschwerden bei der Volksanwaltschaft gab es in den vergangenen Jahren etwa über Pflegegeld-Gutachten – verstärkt betreffend Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung, wo der hohe zeitliche Betreuungsbedarf nicht immer berücksichtigt wird. Aber auch Angehörige von Menschen mit Demenzerkrankungen waren immer wieder der Ansicht, dass der Pflegebedarf zu niedrig eingeschätzt wird, weil die Betroffenen sich gegenüber den Gutachter*innen selbständiger darstellen als das tatsächlich der Fall ist.

ME/CFS – Bei fehlender Mobilität Begutachtung zuhause ermöglichen

Achitz erwartet sich auch mehr Entgegenkommen bei Begutachtungen von ME/CFS-Betroffenen: „Deren Situation würde sich oft massiv verschlechtern, wenn sie zu einer Begutachtung anreisen müssen. Wer glaubhaft macht, nicht mobil zu sein, sollte zuhause begutachtet werden.“

Gemeinsame unabhängige Begutachtungsstelle hätte viele Vorteile

Längerfristig wünscht sich Achitz, dass der Vorschlag einer gemeinsamen unabhängigen Begutachtungsstelle weiterverfolgt wird, die dann Gutachten für Sozialversicherungen, für das Sozialministerium und auch für Gerichte durchführt. Achitz: „Das wäre für die Antragsteller*innen, die jetzt oft zu vielen verschiedenen Gutachter*innen laufen müssen, ein One-Stop-Shop, und niemand würde mehr auf die Idee kommen, dass sich Gutachter*innen verpflichtet fühlen könnten, ihren Auftraggeber*innen beim Sparen zu helfen.“

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter [email protected] sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.

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