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vida-Erfolg bei Diakonissen Linz und Schladming: Mehr Geld

KV-Abschluss bringt 3,4% Lohnplus, zusätzliche freie Zeit und Verbesserungen für ältere Beschäftigte

9. Juni 2026
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Die Gewerkschaft vida verhandelte einen Kollektivvertrag für Diakonissen Linz und Schladming: 3,4% mehr Gehalt, zusätzliche freie Tage und neue Regelungen ab 2026/2027.

Die Gewerkschaft vida hat für die Beschäftigten der Diakonissen in Linz und Schladming einen neuen Kollektivvertragsabschluss erzielt. Im Zentrum stehen kaufkraftsichernde Lohn- und Zulagenerhöhungen, zusätzliche freie Zeit sowie Regelungen für Altersteilzeit, Teilpension und die gerechtere Anrechnung von Vordienstzeiten.

Die Gewerkschaft hebt in ihrer Aussendung hervor, dass diese Maßnahmen das Ergebnis von Verhandlungen sind, in denen die organisatorische Stärke der vida eine Rolle gespielt habe. Bei einer Mitgliederbefragung stimmten 97,9 Prozent der vida-Mitglieder für die Annahme des neuen Kollektivvertrags, wie die Gewerkschaft berichtet.

Kollektivvertragsabschluss bei Diakonissen Linz und Schladming

Der abgeschlossene Kollektivvertrag regelt mehrere Punkte, die laut Gewerkschaft die Arbeits- und Einkommensbedingungen der Beschäftigten in den beiden Einrichtungen anpassen. Konkret genannt werden prozentuale Erhöhungen bei Gehältern, Zulagen und Lehrlingsentschädigungen sowie Änderungen bei Freizeitregelungen und bei der Berücksichtigung von Berufserfahrung.

Im Text der Aussendung werden außerdem Umsetzungszeitpunkte genannt: Die allgemeine Erhöhung von Gehältern und Zulagen tritt gestaffelt in den beiden Standorten in Kraft, während andere Änderungen, etwa bei der Anrechnung von Vordienstzeiten und beim freien Silvestertag, ab spezifischen Stichtagen im Jahr 2027 gelten sollen. Die Mitteilung nennt damit klare Daten für die Umsetzung einzelner Maßnahmen.

Wie die Gewerkschaft den Abschluss einordnet

In der Aussendung wird der Abschluss als Ergebnis einer starken gewerkschaftlichen Organisation dargestellt. Vida betont, dass die hohe Zustimmung in der Mitgliederbefragung und der Umstand, dass mehr als die Hälfte der vom Kollektivvertrag erfassten Beschäftigten Mitglieder sind, zur Verhandlungsposition beigetragen haben.

Verhandlungsleiter Christoph Leitner-Kastenhuber wird in der Mitteilung zitiert und hebt die Kombination aus Lohn-, Freizeit- und altersbezogenen Regelungen hervor. Die Gewerkschaft verweist auf die genannten Zeitpunkte für die Umsetzung einzelner Maßnahmen und stellt den Abschluss als Paket dar, das mehrere Bereiche gleichzeitig regelt.

Die Mitgliederbefragung mit 97,9 Prozent Zustimmung wird in der Aussendung als formales Zustimmungsbild dargestellt; die Mitteilung verbindet diese Zahl mit dem Hinweis auf die Organisationsstärke der Gewerkschaft als Faktor in den Verhandlungen.

Gehälter und Zulagen: Erhöhung um 3,4 Prozent

Die Gehälter und Zulagen werden laut Aussendung um 3,4 Prozent erhöht. Für die Beschäftigten in Linz tritt diese Erhöhung mit 1. August 2026 in Kraft; für die Beschäftigten in Schladming gilt sie ab 1. Oktober 2026. Die Lehrlingsentschädigungen steigen dem Vernehmen nach um 3,7 Prozent.

Die Mitteilung unterscheidet dabei die allgemeine Anpassung von Gehältern und Zulagen einerseits und die gesonderte Anpassung für Lehrlinge andererseits, wie dies in vielen Kollektivverträgen üblich ist. Die Gewerkschaft kommentiert die Maßnahmen als Reaktion auf hohe Lebenshaltungskosten und bezeichnet die Erhöhungen als kaufkraftsichernd für die Beschäftigten.

Mehr Freizeit: zusätzlicher Urlaubstag und voller freier Silvestertag ab 2027

Künftig erhalten laut Aussendung alle Dienstnehmer:innen einen zusätzlichen Urlaubstag. Zudem wird der 31. Dezember – bisher als halber freier Tag geltend – ab dem Jahr 2027 als voller freier Tag gewertet. Zusammengenommen benennt die Gewerkschaft dies als insgesamt eineinhalb zusätzliche freie Tage.

Die Mitteilung verweist auf die Bedeutung von Freizeit für Beschäftigte im Gesundheitsbereich und stellt die Freizeitregelungen als Teil des Gesamtpakets neben finanziellen Anpassungen dar. Die Änderung beim Silvester-Tag ist ausdrücklich mit dem Stichtag 1. Jänner 2027 verbunden.

Altersteilzeit, Teilpension und Anrechnung von Vordienstzeiten

Der Kollektivvertrag enthält laut Aussendung auch Neuerungen für ältere Beschäftigte. Künftig besteht bereits nach fünf Jahren Dienstzugehörigkeit ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Zusätzlich wurde die Möglichkeit geschaffen, eine Teilpension zu vereinbaren.

Darüber hinaus nennt die Mitteilung, dass ab 1. Jänner 2027 alle einschlägigen Vordienstzeiten angerechnet werden. Die Gewerkschaft formuliert dazu, dass dadurch Berufserfahrung künftig umfassender berücksichtigt und die Einstufung gerechter gestaltet werde.

Begriffe und Zusammenhänge erklärt

Kollektivvertrag

Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine zwischen Arbeitgeberseite und Gewerkschaften getroffene Vereinbarung, die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen für eine bestimmte Branche oder einen Betrieb regelt. In dieser Meldung bezieht sich der KV auf die Beschäftigten der Diakonissen in Linz und Schladming.

Zulagen

Zulagen sind ergänzende Zahlungen zum Grundgehalt, die im Kollektivvertrag geregelt werden können. Die Aussendung nennt, dass sowohl Gehälter als auch Zulagen um 3,4 Prozent angehoben werden.

Lehrlingsentschädigung

Die Lehrlingsentschädigung bezeichnet die Bezahlung für Auszubildende. Die Mitteilung nennt für diese Gruppe eine Erhöhung um 3,7 Prozent und unterscheidet damit die Lehrlingsvergütung von den allgemeinen Gehaltsanpassungen.

Altersteilzeit

Altersteilzeit ist eine Arbeitszeitregelung, die einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand ermöglichen kann. Laut Aussendung besteht künftig bereits nach fünf Jahren Dienstzugehörigkeit ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit.

Vordienstzeiten

Unter Vordienstzeiten versteht man vorangegangene Beschäftigungszeiten, die bei Einstufungen und Ansprüchen berücksichtigt werden können. In der Mitteilung heißt es, dass ab 1. Jänner 2027 alle einschlägigen Vordienstzeiten angerechnet werden.

Mitgliederbefragung

Die Mitgliederbefragung ist in der Aussendung das Verfahren, mit dem die vida ihre Mitglieder über den Abschluss abstimmen ließ. Die Mitteilung nennt eine Zustimmung von 97,9 Prozent und verbindet dieses Ergebnis mit der Darstellung der gewerkschaftlichen Verhandlungsposition.

Was sich durch den Kollektivvertragsabschluss ändert

Formal gesehen definiert der Abschluss konkrete Anpassungen der Entlohnung und der Arbeitszeitregelungen für die Beschäftigten der Diakonissen in Linz und Schladming. Die wichtigsten Umsetzungsdaten sind 1. August 2026 (Linz), 1. Oktober 2026 (Schladming) und 1. Jänner 2027 für die Anrechnung von Vordienstzeiten sowie die Änderung bei Silvester ab 2027.

In praktischer Hinsicht benennt die Gewerkschaft im Text die Elemente, die künftig gelten sollen: ein prozentuales Plus bei Gehältern und Zulagen, eine eigene Anhebung für Lehrlinge, ein zusätzlicher Urlaubstag für alle, der volle freie 31. Dezember ab 2027 sowie neue Regelungen für Altersteilzeit und Teilpension. Die Mitteilung stellt diese Punkte als Paket dar, das mehrere Arbeitsbedingungen gleichzeitig anpasst.

Konkreter Überblick: Was in dem Abschluss steht

  • Gehälter und Zulagen: Erhöhung um 3,4 Prozent (Linz: ab 1.8.2026; Schladming: ab 1.10.2026).
  • Lehrlingsentschädigungen: Erhöhung um 3,7 Prozent.
  • Freizeit: Ein zusätzlicher Urlaubstag für alle Dienstnehmer:innen; 31. Dezember ab 2027 als voller freier Tag (statt bisher halber Tag).
  • Altersteilzeit: Rechtsanspruch bereits nach fünf Jahren Dienstzugehörigkeit.
  • Teilpension: Möglichkeit zur Vereinbarung eingeführt.
  • Anrechnung von Vordienstzeiten: Alle einschlägigen Vordienstzeiten werden ab 1. Jänner 2027 angerechnet.

FAQ zum Kollektivvertragsabschluss der vida

Wer hat den Kollektivvertrag verhandelt?

Die Gewerkschaft vida hat den Kollektivvertragsabschluss für die Beschäftigten der Diakonissen in Linz und Schladming verhandelt. In der Mitteilung wird Christoph Leitner-Kastenhuber als vida-Verhandlungsleiter genannt, der die Bedeutung der gewerkschaftlichen Organisation hervorhebt.

Wie hoch sind die Lohnerhöhungen und ab wann gelten sie?

Gehälter und Zulagen steigen laut Aussendung um 3,4 Prozent. Die Erhöhung gilt in Linz ab 1. August 2026 und in Schladming ab 1. Oktober 2026. Für Lehrlinge nennt die Mitteilung eine eigenständige Anpassung von 3,7 Prozent.

Welche Freizeitänderungen sind vorgesehen?

Alle Dienstnehmer:innen erhalten künftig einen zusätzlichen Urlaubstag. Zudem wird der 31. Dezember ab dem Jahr 2027 als voller freier Tag gewertet; bisher galt Silvester als halber freier Tag. Die Gewerkschaft bezeichnet die Gesamtverbesserung als eineinhalb zusätzliche freie Tage.

Welche Regelungen gibt es für ältere Beschäftigte?

Der Kollektivvertrag sieht laut Mitteilung einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit bereits nach fünf Jahren Dienstzugehörigkeit vor. Zusätzlich wurde die Möglichkeit geschaffen, eine Teilpension zu vereinbaren, sodass Beschäftigte eine Option für einen gestuften Übergang in den Ruhestand haben.

Ab wann werden Vordienstzeiten angerechnet?

Ab 1. Jänner 2027 werden laut Meldung alle einschlägigen Vordienstzeiten angerechnet. Die Gewerkschaft führt dies als Maßnahme an, durch die Berufserfahrung künftig umfassender berücksichtigt werden soll.

Wie groß war die Zustimmung der Mitglieder?

Bei der Mitgliederbefragung stimmten 97,9 Prozent für die Annahme des neuen Kollektivvertrags, wie die Gewerkschaft in der Aussendung berichtet. Vida hebt außerdem hervor, dass mehr als die Hälfte der vom KV erfassten Beschäftigten Mitglied der Gewerkschaft sind.

Quellen und Kontakt

Quelle: ÖGB / Gewerkschaft vida (OTS-Aussendung).

Kontakt Gewerkschaft vida: Cornelia Groiss, Telefon: +43 664 6145 756, E-Mail: cornelia.groiss [at] vida.at

Schlagworte

#vida#Kollektivvertrag#Diakonissen Linz#Diakonissen Schladming#Gehaltserhöhung#Diaknoie#Gewerkschaften

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