Ein Vorarlberger Oberstleutnant hat mit seinem persönlichen Kampf um das Recht auf einen Pferdeschwanz Geschichte geschrieben. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Dienstag eine jahrzehntelange Ungleichbehandlung im österreichischen Bundesheer beendet und das sogenannte "Zopfverbot" für männliche Soldaten aufgehoben. Was zunächst wie eine Bagatelle wirken mag, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als wichtiger Meilenstein für Gleichberechtigung und moderne Personalführung in den österreichischen Streitkräften.
Ein Vorarlberger Oberstleutnant trug seine Haare aus persönlichen und familiären Gründen im Pferdeschwanz. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Verordnung aufgehoben, die es männlichen Soldaten verbietet, einen Pferdeschwanz zu tragen. Für weibliche Soldatinnen, aber auch für männliche Polizisten, galten derartige Regelungen nicht.
Die Wurzeln des Urteils reichen drei Jahre zurück. Der betroffene Oberstleutnant erstattete bei der Bundesdisziplinarbehörde Selbstanzeige und wurde daraufhin zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Der VfGH hob die dahinterliegende Regelung jetzt sowohl wegen des Grundsatzes der Gleichbehandlung als auch des Rechts auf Privatleben auf.
SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner, der auch dem Landesverteidigungsausschuss des Nationalrats angehört, hatte bereits 2023 mit einer parlamentarischen Anfrage auf die Ungleichbehandlung hingewiesen. Lindner sagte: "Der VfGH hat heute bestätigt, was sowohl wir als auch die Gleichbehandlungskommission schon lange gefordert haben: Gleiches Recht für gleichen Dienst, egal welches Geschlecht!"
Der VfGH hob die betreffende Verordnung wegen des Grundsatzes der Gleichbehandlung und des Rechts auf Privatleben auf, wie in der OTS-Meldung berichtet.
Für Lindner ist der Entscheid ein Beitrag, um den Dienst im Bundesheer attraktiver zu gestalten und die persönliche Freiheit der Soldaten zu stärken: "Gerade in der aktuellen Zeit geht es allen von uns, vor allem dieser Bundesregierung, darum, den Dienst im Bundesheer attraktiver und die Arbeitssituation aller Soldat:innen bestmöglich zu gestalten."
Für die betroffenen Soldaten bedeutet das Urteil, dass männliche Angehörige des Bundesheeres nun Pferdeschwänze tragen dürfen, wie zuvor weibliche Soldatinnen.
sp/lw