Eine wegweisende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs sorgt für neue Perspektiven in der österreichischen Polizeiarbeit: Die umstrittene Verordnung zur Schutzhundeausbildung wurde als gesetzwidrig aufgehoben.
Eine wegweisende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs sorgt für neue Perspektiven in der österreichischen Polizeiarbeit: Die umstrittene Verordnung zur Schutzhundeausbildung wurde als gesetzwidrig aufgehoben. Durch die Aufhebung der Verordnung können Schutzhunde nun wieder in Österreich gezüchtet und ausgebildet werden. Franz Ruf, Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, bezeichnete die rechtliche Absicherung als "entscheidend für die Sicherheit Österreichs".
Die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Verordnung hatte im Kern ein Verbot des gegen den Menschen gerichteten Beiß- und Angriffstrainings im privaten Bereich vorgesehen. Ausgenommen waren unter anderem Diensthunde von Polizei und Militär. Viele österreichische Züchterinnen und Züchter stellten daraufhin die Zucht der geeigneten Hunde ein, weshalb Behörden auf Hunde von ausländischen Züchtern zurückgreifen mussten. Dadurch wäre auch das privat erworbene Wissen im Schutzdienst erheblich eingeschränkt und damit auch der künftige Dienstbetrieb mit ausgebildeten Hunden beeinträchtigt worden.
Die Regelung betrifft die örtliche Sicherheitspolizei und liegt somit in der Zuständigkeit der Länder.
Die österreichische Polizei verfügt derzeit über rund 400 Polizeidiensthunde. Diese sind als Schutz- und Stöberhunde ausgebildet. Je nach Eignung folgt bei Bedarf eine weiterführende Spezialisierung – etwa als Sprengstoffspürhunde, Suchtmittelspürhunde, Personenspürhunde, Brandmittelspürhunde, Leichen- und Blutspurenspürhunde oder auch als Datenträger-/Banknoten- und Dokumentenspürhunde. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen sowie zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Die Einsatzmöglichkeiten der Polizeidiensthunde sind vielfältig: Sie unterstützen den Regeldienst ebenso wie Spezialkräfte, kommen bei Großereignissen zum Einsatz und leisten wertvolle Hilfe bei kriminalpolizeilichen Einsätzen.